11.10.2023, 18:00
Hallo zusammen,
ich habe die Qual der Wahl: Berufseinstieg nach dem Ref im öD als Beamte (A13) oder als Angestellter.
Bisher sehe ich folgende Pros bzw. Contras:
-Pro:
mehr netto als Beamter,
'Sammeln' von mehr Dienstjahren für die spätere Pension als wenn ich später einsteige,
Job sehr sicher
-Contra:
falls Stelle nicht gefällt, direkt im Beamtenverhältnis 'gefangen' statt einfach kündigen zu können,
Zugang zur PKV möglicherweise wegen Therapie vor einigen Jahren und Allergien nur über die Öffnungsaktion, dh. Risikozuschlag und ggfs. unattraktiver Tarif.
Sehr ihr noch weitere Pros und/oder Contras, die man bei so einer Abwägung mit einbeziehen sollte/könnte?
ich habe die Qual der Wahl: Berufseinstieg nach dem Ref im öD als Beamte (A13) oder als Angestellter.
Bisher sehe ich folgende Pros bzw. Contras:
-Pro:
mehr netto als Beamter,
'Sammeln' von mehr Dienstjahren für die spätere Pension als wenn ich später einsteige,
Job sehr sicher
-Contra:
falls Stelle nicht gefällt, direkt im Beamtenverhältnis 'gefangen' statt einfach kündigen zu können,
Zugang zur PKV möglicherweise wegen Therapie vor einigen Jahren und Allergien nur über die Öffnungsaktion, dh. Risikozuschlag und ggfs. unattraktiver Tarif.
Sehr ihr noch weitere Pros und/oder Contras, die man bei so einer Abwägung mit einbeziehen sollte/könnte?
11.10.2023, 19:19
Als Beamter kannst du einfach deine Entlassung beantragen, diese IST für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Theoretisch kann man dich noch maximal 3 Monate zur ordnungsgemäßen Erledigung der Amtsgeschäfte verzögern, aber das ist bei Berufseinsteigern zu 99,9% noch nicht vorgekommen. Vielleicht erstmal über Grundsätze informieren, bevor man erwägt, Regierungsrat zu werden. Meine Güte...
11.10.2023, 22:29
Lass dich verbeamten. Raus kommst du trotzdem immer.
Angestellte im öD sind im Vergleich zu Beamten Mitarbeiter 2. Klasse. Warum sollte man das machen, wenn die Verbeamtung winkt?
Ich hatte vor ein paar Tagen bei uns im Umland eine Stellenausschreibung für das Rechtsamt gesehen. Beamte aus einem schon bestehenden Beamtenverhältnis sollen laut Stellenanzeige auf A14 eingruppiert werden. Angestellte nur auf E13. Die Hintergründe kenne ich nicht, aber als Mitarbeiter würde mich das ärgern. Netto wäre der Unterschied zu den Kollegen mit den haargenau den gleichen Aufgaben sehr deutlich spürbar.
Der einzige Vorteil als Angestellter im öD ist der hohe Kündigungsschutz. Ist einem dieser nicht so wichtig, kann man auch in der Privatwirtschaft bleiben, wenn es keine Möglichkeit zur Verbeamtung gibt.
Angestellte im öD sind im Vergleich zu Beamten Mitarbeiter 2. Klasse. Warum sollte man das machen, wenn die Verbeamtung winkt?
Ich hatte vor ein paar Tagen bei uns im Umland eine Stellenausschreibung für das Rechtsamt gesehen. Beamte aus einem schon bestehenden Beamtenverhältnis sollen laut Stellenanzeige auf A14 eingruppiert werden. Angestellte nur auf E13. Die Hintergründe kenne ich nicht, aber als Mitarbeiter würde mich das ärgern. Netto wäre der Unterschied zu den Kollegen mit den haargenau den gleichen Aufgaben sehr deutlich spürbar.
Der einzige Vorteil als Angestellter im öD ist der hohe Kündigungsschutz. Ist einem dieser nicht so wichtig, kann man auch in der Privatwirtschaft bleiben, wenn es keine Möglichkeit zur Verbeamtung gibt.
12.10.2023, 10:51
12.10.2023, 14:20
(11.10.2023, 18:00)Gast5678 schrieb: Hallo zusammen,
ich habe die Qual der Wahl: Berufseinstieg nach dem Ref im öD als Beamte (A13) oder als Angestellter.
Bisher sehe ich folgende Pros bzw. Contras:
-Pro:
mehr netto als Beamter,
'Sammeln' von mehr Dienstjahren für die spätere Pension als wenn ich später einsteige,
Job sehr sicher
-Contra:
falls Stelle nicht gefällt, direkt im Beamtenverhältnis 'gefangen' statt einfach kündigen zu können,
Zugang zur PKV möglicherweise wegen Therapie vor einigen Jahren und Allergien nur über die Öffnungsaktion, dh. Risikozuschlag und ggfs. unattraktiver Tarif.
Sehr ihr noch weitere Pros und/oder Contras, die man bei so einer Abwägung mit einbeziehen sollte/könnte?
Also wie hier schon geschrieben, dein contra "gefangen" ist zu entkräften, da du dich auch als Beamter leicht selbst entlassen lassen kannst.
Zugang zur PKV sollte auch mit Allergie etc kein Grund gegen das Beamtenverhältnis sein:
1. Manche BL unterstützen "ganz normal" die GKV - sog Hamburger Modell, hier wäre ein Wechsel nicht zwingend nötig
2. Aufschlag ist max +30% des (Normal-) Beitrages, d.h. dir dürfte selbst mit vollem Risikozuschlag noch mehr netto bleiben, als als Tarifbeschäftigter
Noch ein Pro:
Beförderungen sind in vielen BL erst nach einer Wartefirst möglich, zB musst du min. 1 Jahr auf Lebenszeit verbeamtet sein, um von A13 auf A14 befördert zu werden (für A14 auf A15 gibt es dann wieder eine solche Klausel/in NRW).
Da würden dir also Jahre im Tarif nicht helfen.
Ein Contra:
Als Beamter bist du landes- bzw bundesweit versetzbar - als Beschäftigter nicht.
12.10.2023, 14:35
(12.10.2023, 14:20)Homer S. schrieb:(11.10.2023, 18:00)Gast5678 schrieb: Hallo zusammen,
ich habe die Qual der Wahl: Berufseinstieg nach dem Ref im öD als Beamte (A13) oder als Angestellter.
Bisher sehe ich folgende Pros bzw. Contras:
-Pro:
mehr netto als Beamter,
'Sammeln' von mehr Dienstjahren für die spätere Pension als wenn ich später einsteige,
Job sehr sicher
-Contra:
falls Stelle nicht gefällt, direkt im Beamtenverhältnis 'gefangen' statt einfach kündigen zu können,
Zugang zur PKV möglicherweise wegen Therapie vor einigen Jahren und Allergien nur über die Öffnungsaktion, dh. Risikozuschlag und ggfs. unattraktiver Tarif.
Sehr ihr noch weitere Pros und/oder Contras, die man bei so einer Abwägung mit einbeziehen sollte/könnte?
Also wie hier schon geschrieben, dein contra "gefangen" ist zu entkräften, da du dich auch als Beamter leicht selbst entlassen lassen kannst.
Zugang zur PKV sollte auch mit Allergie etc kein Grund gegen das Beamtenverhältnis sein:
1. Manche BL unterstützen "ganz normal" die GKV - sog Hamburger Modell, hier wäre ein Wechsel nicht zwingend nötig
2. Aufschlag ist max +30% des (Normal-) Beitrages, d.h. dir dürfte selbst mit vollem Risikozuschlag noch mehr netto bleiben, als als Tarifbeschäftigter
Noch ein Pro:
Beförderungen sind in vielen BL erst nach einer Wartefirst möglich, zB musst du min. 1 Jahr auf Lebenszeit verbeamtet sein, um von A13 auf A14 befördert zu werden (für A14 auf A15 gibt es dann wieder eine solche Klausel/in NRW).
Da würden dir also Jahre im Tarif nicht helfen.
Ein Contra:
Als Beamter bist du landes- bzw bundesweit versetzbar - als Beschäftigter nicht.
Das mit der Versetzbarkeit stimmt zwar theoretisch, praktisch kommt es aber sehr stark auf die Beschäftigungsbehörde an. In einem Fachministerium ohne großen nachgeordneten Bereich ist diese Gefahr inexistent, während es in der Innenverwaltung passieren kann. Allerdings wird man auch dort mit Versetzungen gegen den Willen der Mitarbeitenden eher zurückhaltend sein, außer man möchte jemanden loswerden
13.10.2023, 06:22
Mach das, worauf du Lust hast und was dir Spaß macht!
Das ist doch viel wichtiger, als “Staatsdienst” oder “Wirtschaft”.
Ansonsten hat beides gleichermaßen Vor- und Nachteile.
Verwaltung ist übrigens vom Wechsel nicht so starr, wie man immer meint. Die Personalabteilungen der einzelnen Ministerien innerhalb eines Bundeslandes kennen sich meist ganz gut und arbeiten, zumindest bei uns, auch gut zusammen. Ich habe Kolleginnen und Kollegen, die vorher bei einem anderen Ministerium oder in einem anderen Bundesland waren. Wechsel sind durchaus möglich.
Beförderungen (zumindest bis zu einem gewissen grad) passieren in der Verwaltung fast automatisch. Die Zeit ist zwar abhängig von der Bewertung. Aber die Beförderung kommt irgendwann in der Regel.
Zur Wirtschaft kann ich nicht so viel sagen. :)
Das ist doch viel wichtiger, als “Staatsdienst” oder “Wirtschaft”.
Ansonsten hat beides gleichermaßen Vor- und Nachteile.
Verwaltung ist übrigens vom Wechsel nicht so starr, wie man immer meint. Die Personalabteilungen der einzelnen Ministerien innerhalb eines Bundeslandes kennen sich meist ganz gut und arbeiten, zumindest bei uns, auch gut zusammen. Ich habe Kolleginnen und Kollegen, die vorher bei einem anderen Ministerium oder in einem anderen Bundesland waren. Wechsel sind durchaus möglich.
Beförderungen (zumindest bis zu einem gewissen grad) passieren in der Verwaltung fast automatisch. Die Zeit ist zwar abhängig von der Bewertung. Aber die Beförderung kommt irgendwann in der Regel.
Zur Wirtschaft kann ich nicht so viel sagen. :)
13.10.2023, 10:38
(13.10.2023, 06:22)primaballerina schrieb: Mach das, worauf du Lust hast und was dir Spaß macht!
Das ist doch viel wichtiger, als “Staatsdienst” oder “Wirtschaft”.
Ansonsten hat beides gleichermaßen Vor- und Nachteile.
Verwaltung ist übrigens vom Wechsel nicht so starr, wie man immer meint. Die Personalabteilungen der einzelnen Ministerien innerhalb eines Bundeslandes kennen sich meist ganz gut und arbeiten, zumindest bei uns, auch gut zusammen. Ich habe Kolleginnen und Kollegen, die vorher bei einem anderen Ministerium oder in einem anderen Bundesland waren. Wechsel sind durchaus möglich.
Beförderungen (zumindest bis zu einem gewissen grad) passieren in der Verwaltung fast automatisch. Die Zeit ist zwar abhängig von der Bewertung. Aber die Beförderung kommt irgendwann in der Regel.
Zur Wirtschaft kann ich nicht so viel sagen. :)
Der TE hat wohl eher auf den Unterschied Beamter vs. Angestellter im öD abgestellt :-)
13.10.2023, 12:18
Vielen Dank für eure Antworten :)
13.10.2023, 18:19
Noch eine Ergänzung zu „gefangen“ und dem Exit „Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis“:
Wenn ihr danach irgendwann irgendwo wieder verbeamtet werdet, sind die (nachversicherten) Beamtenjahre, die man vor der Entlassung angesammelt hat, für die Pension nicht verloren sondern zählen mit, als wenn man nicht zwischendurch draussen gewesen wäre (vgl 8. des nachfolgenden Merkblatts):
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/site...herung.pdf
Wenn ihr danach irgendwann irgendwo wieder verbeamtet werdet, sind die (nachversicherten) Beamtenjahre, die man vor der Entlassung angesammelt hat, für die Pension nicht verloren sondern zählen mit, als wenn man nicht zwischendurch draussen gewesen wäre (vgl 8. des nachfolgenden Merkblatts):
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/site...herung.pdf