• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Nebentätigkeiten als Richter
Antworten

 
Nebentätigkeiten als Richter
Gast24567
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 2
Registriert seit: Sep 2023
#1
24.09.2023, 21:30
?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.2024, 16:45 von Gast24567.)
Suchen
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
MrJudgeBW
Member
***
Beiträge: 183
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2022
#2
25.09.2023, 09:33
Die Grenze für Nebentätigkeiten als Schiedrichter oder Schlichter ergeben sich m.E. aus § 40 DRiG. Für Rechtsgutachten gilt § 41 DRiG. Ich persönlich korrigiere recht viel, publiziere gelegentlich und habe viele Jahre Referendarunterricht erteilt. Daneben hatte ich auch eine gewisse Zeit für meine frühere Uni als Korrektor gearbeitet und Vorlesungen aus Praktikersicht gegeben. Je nachdem wie intensiv man das macht, kann sich das auch durchaus lohnen. Gerade die Korrekturen läppern sich doch ganz erheblich. Im Laufe der Zeit habe ich mich aber - auch aus Zeitgründen - nur noch auf die Nebentätigkeiten beschränkt, die mir wirklich Spaß machen und bei denen ich selbst noch etwas lerne. 

Ansonsten dürften - sofern kein Konflikt besteht - Deiner Kreativität in Sachen Nebentätigkeit keine Grenzen gesetzt sein. Ggf. sind in Abhängigkeit der Tätigkeit auch Ablieferungspflichten hinsichtlich der Vergütung zu beachten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.09.2023, 09:34 von MrJudgeBW.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus