19.09.2023, 11:44
Hallo,
ich habe eine Frage zum Beginn mit wissenschaftlichen Publikationen in juristischen Fachzeitschriften.
Wie kann man als Student beginnen, in juristischen Zeitschriften zu publizieren?
Ist das allein überhaupt realistisch, oder sollte man das auf jeden Fall gemeinsam mit einem Professor/Lehrstuhl-Team in Angriff nehmen? Und falls ja, welche Zeitschriften sind für studentische Publikationen geeignet? Gibt es ggf. auch Law Journals oder juristische Blogs an bestimmen Universitäten, die deutschlandweite Einsendungen annehmen?
Falls hier jemand seine Erfahrungen zum Beginn des Publizierens teilen mag, würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße
ich habe eine Frage zum Beginn mit wissenschaftlichen Publikationen in juristischen Fachzeitschriften.
Wie kann man als Student beginnen, in juristischen Zeitschriften zu publizieren?
Ist das allein überhaupt realistisch, oder sollte man das auf jeden Fall gemeinsam mit einem Professor/Lehrstuhl-Team in Angriff nehmen? Und falls ja, welche Zeitschriften sind für studentische Publikationen geeignet? Gibt es ggf. auch Law Journals oder juristische Blogs an bestimmen Universitäten, die deutschlandweite Einsendungen annehmen?
Falls hier jemand seine Erfahrungen zum Beginn des Publizierens teilen mag, würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße
19.09.2023, 13:04
(19.09.2023, 11:44)GoldenRetriever schrieb: Hallo,
ich habe eine Frage zum Beginn mit wissenschaftlichen Publikationen in juristischen Fachzeitschriften.
Wie kann man als Student beginnen, in juristischen Zeitschriften zu publizieren?
Ist das allein überhaupt realistisch, oder sollte man das auf jeden Fall gemeinsam mit einem Professor/Lehrstuhl-Team in Angriff nehmen? Und falls ja, welche Zeitschriften sind für studentische Publikationen geeignet? Gibt es ggf. auch Law Journals oder juristische Blogs an bestimmen Universitäten, die deutschlandweite Einsendungen annehmen?
Falls hier jemand seine Erfahrungen zum Beginn des Publizierens teilen mag, würde ich mich sehr freuen!
Liebe Grüße
Hi,
also das sollte gar kein Problem darstellen. Die Fachzeitschriften sind froh, überhaupt Artikel zu erhalten. Ich bin so vorgegangen: Ich habe ein Manuskript zu einem relativ aktuellen Thema geschrieben und dann bei der Redaktion angerufen und gefragt, wer für Neueinreichungen zuständig ist.
Dann habe ich mit dem zuständigen Redakteur - ein sehr sympathischer Mensch - telefoniert und ihm anschließend per Mail mein Manuskript geschickt.
Und tadaa: In der nächsten Ausgabe wurde mein Artikel mit kleinen Änderungen veröffentlicht.
Also keine Scheu und einfach loslegen.
19.09.2023, 13:43
Ganz so einfach wie hier dargestellt ist es nicht überall. Die JuS und JA haben schon genügend Einsendungen, da kann das auch mal ein halbes Jahr dauern, bis was veröffentlicht wird und einige Beiträge werden auch abgelehnt.
Trotzdem solltest du einfach schreiben, dir dabei Mühe geben und bitte nicht den 18. Beitrag zur Abgrenzung von Raub und Räuberischer Erpressung schreiben. Den braucht es nun wirklich nicht. Irgendeine Zeitschrift wird den Beitrag dann nehmen. Zur Not die ZJS.
Trotzdem solltest du einfach schreiben, dir dabei Mühe geben und bitte nicht den 18. Beitrag zur Abgrenzung von Raub und Räuberischer Erpressung schreiben. Den braucht es nun wirklich nicht. Irgendeine Zeitschrift wird den Beitrag dann nehmen. Zur Not die ZJS.
19.09.2023, 16:17
Zunächst stellt sich die Frage, um was für einen Beitrag es sich handelt. Geht es um einen didaktischen Beitrag (Darstellung eines studienrelevanten Rechtsproblems, Klausur etc.), bieten sich vorrangig Ausbildungszeitschriften (JuS, JA, JURA, ZJS) an. Bei der Verwertung einer Seminararbeit o.ä. Werke mit einem wissenschaftlichen Anspruch, kommen eher Fachzeitschriften in Betracht. Bei letzteren kann man noch nach anderen Kriterien differenzieren. Geht es um eine bestimmte Aufsatzform (Rezension, Urteilsbesprechung)? Ist der Beitrag eher für die Praxis oder für die Wissenschaft relevant? Wie kurz/lang ist der Beitrag? Wie sehr lässt sich der Beitrag einem bestimmten Rechtsgebiet oder Unterrechtsgebiet zuordnen? Das Spektrum ist riesig: Da gibt es Generalisten wie die NJW (eher praxisbezogen) oder die JZ (eher wissenschaftlich), rechtsgebietsbezogene Archivzeitschriften mit extrem hohem wissenschaftlichen Anspruch (Der Staat, AcP, AöR) oder Zeitschriften mit bestimmter politischer Ausrichtung (Kritische Justiz).
Für die erste Publikation als Student/-in dürfte es sich aber anbieten, erstmal die studentischen Rechtszeitschriften ins Auge zu nehmen. Die schießen ja mittlerweile wie Pilze aus dem Boden. Mir fallen da spontan ein: Hamburger Rechtsnotizen, Bucerius Law Journal, StudZR (Heidelberg), Bonner Rechtsjournal, Göttinger Rechtszeitschrift, Ad Legendum (Münster), FreiLaw (Freiburg), Leipzig Law Journal. Auch da gibt es unterschiedliche Zuschnitte, lässt sich auf den Websiten nachlesen oder durch einen Blick in ältere Ausgaben erahnen. Manche drucken vorrangig didaktische Beiträge, andere sind eher wissenschaftlich, oftmals ist es eine Mischung aus beidem. Die Eintrittshürde dürfte nicht besonders hoch sein. Oft genügt es schon, wenn man eine gute bewertete Seminararbeit einreicht und nach den Wünschen der Redaktion umschreibt/anpasst. In der Regel haben diese Zeitschriften auch keine Beschränkung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet.
Für die erste Publikation als Student/-in dürfte es sich aber anbieten, erstmal die studentischen Rechtszeitschriften ins Auge zu nehmen. Die schießen ja mittlerweile wie Pilze aus dem Boden. Mir fallen da spontan ein: Hamburger Rechtsnotizen, Bucerius Law Journal, StudZR (Heidelberg), Bonner Rechtsjournal, Göttinger Rechtszeitschrift, Ad Legendum (Münster), FreiLaw (Freiburg), Leipzig Law Journal. Auch da gibt es unterschiedliche Zuschnitte, lässt sich auf den Websiten nachlesen oder durch einen Blick in ältere Ausgaben erahnen. Manche drucken vorrangig didaktische Beiträge, andere sind eher wissenschaftlich, oftmals ist es eine Mischung aus beidem. Die Eintrittshürde dürfte nicht besonders hoch sein. Oft genügt es schon, wenn man eine gute bewertete Seminararbeit einreicht und nach den Wünschen der Redaktion umschreibt/anpasst. In der Regel haben diese Zeitschriften auch keine Beschränkung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet.