16.09.2023, 11:43
Hallo,
ich bin gerade sehr verwirrt, wann man immer die subjektive Klagenhäufung gem. § 260 ZPO analog ansprechen muss. Ich lese Urteile in denen beispielsweise 2 Beklagte auftreten, in denen dies nicht genannt wird, dann les ich in der selben Konstellation ein anderes Urteil, in dem es wieder genannt wird. Kann mir das jemand erklären?
Und muss man die subjektive Klagenhäufung auch nennen, wenn auf Klägerseite 2 Kläger auftauchen?
ich bin gerade sehr verwirrt, wann man immer die subjektive Klagenhäufung gem. § 260 ZPO analog ansprechen muss. Ich lese Urteile in denen beispielsweise 2 Beklagte auftreten, in denen dies nicht genannt wird, dann les ich in der selben Konstellation ein anderes Urteil, in dem es wieder genannt wird. Kann mir das jemand erklären?
Und muss man die subjektive Klagenhäufung auch nennen, wenn auf Klägerseite 2 Kläger auftauchen?