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  5. Aktivlegitimation bei Abtretung
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Aktivlegitimation bei Abtretung
TasseTee
Junior Member
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Beiträge: 13
Themen: 5
Registriert seit: Sep 2023
#1
14.09.2023, 21:57
Hallo,

ich stehe gerade auf dem Schlauch. 
Voraussetzung für eine Abtretung ist das Bestehen einer Forderung.
Wenn jemand diese abgetretene Forderung geltend macht, diese Forderung aber nur teilweise besteht bzw. begründet ist, dann wäre die Abtretung auch nur teilweise wirksam und der Kläger nur teilweise aktiv legitimiert. 
Das kann ja aber nicht sein?
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.904
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
14.09.2023, 23:01
Man kann das so sagen. Wobei man mit der Aktivlegitimation im engeren Sinne bestehende Forderungen meint, es also eine Forderung gibt und darum geht, wer Inhaber ist. Wenn es gar keine Forderung gibt, wäre gar niemand aktivlegitimiert - das ist nicht falsch, aber trivial und würde ich daher so nicht verwenden.
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TasseTee
Junior Member
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Beiträge: 13
Themen: 5
Registriert seit: Sep 2023
#3
15.09.2023, 11:01
Wenn die Klage also nur teilweise begründet ist, bejahe ich die Aktivlegitimation ganz normal und mache dann ganz normal weiter?
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.904
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
16.09.2023, 16:00
Du könntest schreiben: Zwar ist der Kläger durch Abtretung Inhaber der geltend gemachten Forderung geworden (I.), doch besteht diese nur in Höhe von X EUR (II.).

Meinst Du das?
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