26.08.2023, 10:03
Guten Morgen,
ich fange in einer Woche in einer GK zu arbeiten an und muss am Montag einen Konfliktcheck inkl. vollständiger Mandatsliste abgeben. Davor habe ich nach dem Zweiten noch eine Weile als WissMit in einer anderen GK gearbeitet, bei der ich in ein paar Mandate eingebunden war.
Dummerweise weiß ich überhaupt nicht mehr (bzw. wusste noch nie), wie die jeweiligen Mandanten hießen, für die ich bei der alten GK tätig war. Das Team bei der alten GK kann ich auch nicht mehr wirklich fragen, da sich das Team mittlerweile in alle Winde zerstreut hat.
Irgendeine Idee, wie ich vorgehen soll?
Schönen Tag euch!
ich fange in einer Woche in einer GK zu arbeiten an und muss am Montag einen Konfliktcheck inkl. vollständiger Mandatsliste abgeben. Davor habe ich nach dem Zweiten noch eine Weile als WissMit in einer anderen GK gearbeitet, bei der ich in ein paar Mandate eingebunden war.
Dummerweise weiß ich überhaupt nicht mehr (bzw. wusste noch nie), wie die jeweiligen Mandanten hießen, für die ich bei der alten GK tätig war. Das Team bei der alten GK kann ich auch nicht mehr wirklich fragen, da sich das Team mittlerweile in alle Winde zerstreut hat.
Irgendeine Idee, wie ich vorgehen soll?
Schönen Tag euch!
27.08.2023, 14:24
Ehrliche Antwort und einfach das angeben, woran du dich erinnern kannst. Daneben kannst du doch schreiben, dass du diverse kleine Aufträge gemacht hast, bei denen du den Mandanten aber nie kanntest.
29.08.2023, 08:35
Pass vor allem auf, ob du die Mandate überhaupt offenlegen darfst. Typischerweise ja gerade nicht, weil du mit deinen alten Arbeitgebern eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen hast.
29.08.2023, 10:16
(29.08.2023, 08:35)KWesk schrieb: Pass vor allem auf, ob du die Mandate überhaupt offenlegen darfst. Typischerweise ja gerade nicht, weil du mit deinen alten Arbeitgebern eine Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen hast.
Da sehe ich kein Problem. Denn ein Conflict Check musst du als Anwalt machen, um nicht in standesrechtliche Probleme zu kommen. Daher musst du deine Mandanten offenbaren. Ansonsten kommst du in einen unauflösbaren Widerspruch; einerseits dürftest du deinen Mandanten nicht offenbaren, andererseits kommst du in einen verbotenen Interessenkonflikt, wenn deine neue Kanzlei die Gegenseite vertritt.
03.09.2023, 07:50
Kommt zwar auf die GK an, aber wenn der Conflict Check nach deutschem Recht abläuft, dürfte ein WisMit-Tätigkeit mW ohnehin unschädlich sein, da § 43a IV, V BRAO nur RAe und Referendare erfasst. Bei letzteren wird dem Wortlaut der Norm nach auch die neue Kanzlei nicht infiziert, sondern nur der ehemalige Referendar und jetzige Anwalt ist conflicted.