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  5. Fragwürdige Umsatzberechnung für Bonus?
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Fragwürdige Umsatzberechnung für Bonus?
IpsoJure
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Registriert seit: Nov 2022
#1
17.08.2023, 21:57
Hallo zusammen,

ich bin noch relativ neu in meinem aktuellem Job. Im Arbeitsvertrag ist neben einem Fixgehalt eine umsatzabhängige Bonus in Form einer prozentualen Beteiligung ab einer gewissen Umsatzhöhe. So weit so normal.

Jetzt habe ich allerdings kürzlich durch Zufall mitbekommen, dass sich dieser bonusrelevante Umsatz nicht aus den Stundensätzen ergibt, die auch tatsächlich bei unseren Mandanten abgerechnet werden, sondern intern mit einem reduzierten Stundensatz.

Ist das normal so oder seht ihr da Klärungsbedarf?
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Anon
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Registriert seit: Dec 2021
#2
18.08.2023, 20:14
(17.08.2023, 21:57)IpsoJure schrieb:  Hallo zusammen,

ich bin noch relativ neu in meinem aktuellem Job. Im Arbeitsvertrag ist neben einem Fixgehalt eine umsatzabhängige Bonus in Form einer prozentualen Beteiligung ab einer gewissen Umsatzhöhe. So weit so normal.

Jetzt habe ich allerdings kürzlich durch Zufall mitbekommen, dass sich dieser bonusrelevante Umsatz nicht aus den Stundensätzen ergibt, die auch tatsächlich bei unseren Mandanten abgerechnet werden, sondern intern mit einem reduzierten Stundensatz.

Ist das normal so oder seht ihr da Klärungsbedarf?


Dass der bonusrelevante Umsatz intern mit einem reduzierten Stundensatz berechnet wird, hab ich noch nie gehört. Das macht ja auch null Sinn? Für die internen Kosten und die Marge der Partner wird ja gerade eine gewisse Schwelle festgelegt, die überschritten werden muss und dann nochmal eine nur prozentuale Beteiligung vereinbart? Der interne Stundensatzist ja einfach nur eine dritte Stellschraube für die Chefs, um den Bonus klein zu halten. Da könnte man ja auch einfach die prozentuale Beteiligung niedriger ansetzen, aber dann sähe die Bonusvereinbarung wahrscheinlich nicht mehr so geil aus :D
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Drin
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#3
18.08.2023, 21:42
Jo, noch nie gehört. 305c BGB?
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Bre
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#4
19.08.2023, 08:18
(18.08.2023, 21:42)Drin schrieb:  Jo, noch nie gehört. 305c BGB?

Auch auf die Gefahr hin, dass das als Scherz gemeint war (wie zB "§ 168 StGB" als Kommentar darauf, wenn Leute Sachen/Threads aus der Mottenkiste hervorholen), aber die Norm passt hier natürlich gar nicht.

Zur Sache: m.E. absolut ungewöhnlich, intransparent und nicht fair.
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Drin
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Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#5
19.08.2023, 09:34
(19.08.2023, 08:18)Bre schrieb:  
(18.08.2023, 21:42)Drin schrieb:  Jo, noch nie gehört. 305c BGB?

Auch auf die Gefahr hin, dass das als Scherz gemeint war (wie zB "§ 168 StGB" als Kommentar darauf, wenn Leute Sachen/Threads aus der Mottenkiste hervorholen), aber die Norm passt hier natürlich gar nicht.

Zur Sache: m.E. absolut ungewöhnlich, intransparent und nicht fair.

Kein Scherz.
Warum soll sie nicht passen? AGB-Kontrolle findet im Arbeitsrecht Anwendung und es dürfte ja der Standardvertrag der Kanzlei sein. Überraschend ist es wohl auch, wenn plötzlich aus dem Nichts und ohne wirtschaftliche Üblichkeit ein neuer Stundensatz auftaucht.
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Bre
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Beiträge: 182
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Registriert seit: May 2023
#6
19.08.2023, 09:44
(19.08.2023, 09:34)Drin schrieb:  
(19.08.2023, 08:18)Bre schrieb:  
(18.08.2023, 21:42)Drin schrieb:  Jo, noch nie gehört. 305c BGB?

Auch auf die Gefahr hin, dass das als Scherz gemeint war (wie zB "§ 168 StGB" als Kommentar darauf, wenn Leute Sachen/Threads aus der Mottenkiste hervorholen), aber die Norm passt hier natürlich gar nicht.

Zur Sache: m.E. absolut ungewöhnlich, intransparent und nicht fair.

Kein Scherz.
Warum soll sie nicht passen? AGB-Kontrolle findet im Arbeitsrecht Anwendung und es dürfte ja der Standardvertrag der Kanzlei sein. Überraschend ist es wohl auch, wenn plötzlich aus dem Nichts und ohne wirtschaftliche Üblichkeit ein neuer Stundensatz auftaucht.

Hier geht es doch aber nicht darum, dass irgendwo im Anstellungsvertrag an einer Stelle, bei der man es nicht erwarten würde, eine Klausel zur Umsatzberechnung mit dem anderen fiktiven Stundensatz enthalten ist (305c I).
Der TE hat davon berichtet, dass schlicht die Beteiligungspraxis einfach so aussieht, dass mit einem fiktiven Stundensatz gerechnet wird. Wenn man an das Problem rechtlich rangehen würde, ginge es also nur darum, was "Umsatz" im Sinne des Anstellungsvertrags bedeutet. Das ist aber eine Frage der allgemeinen Auslegung, §§ 133, 157 BGB. Und hier scheint mir das Ergebnis derart offensichtlich zu sein, dass nicht mal Raum für Zweifel (305c II) bleibt.
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IpsoJure
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Themen: 7
Registriert seit: Nov 2022
#7
19.08.2023, 11:59
Vielen Dank für eure Einschätzung, dann werde ich wohl in der kommenden Woche mal bei meinem direkten Vorgesetzten danach fragen und danach wenn nötig meinem Partner auf die Füße steigen.
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Drin
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Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#8
19.08.2023, 18:23
(19.08.2023, 09:44)Bre schrieb:  
(19.08.2023, 09:34)Drin schrieb:  
(19.08.2023, 08:18)Bre schrieb:  
(18.08.2023, 21:42)Drin schrieb:  Jo, noch nie gehört. 305c BGB?

Auch auf die Gefahr hin, dass das als Scherz gemeint war (wie zB "§ 168 StGB" als Kommentar darauf, wenn Leute Sachen/Threads aus der Mottenkiste hervorholen), aber die Norm passt hier natürlich gar nicht.

Zur Sache: m.E. absolut ungewöhnlich, intransparent und nicht fair.

Kein Scherz.
Warum soll sie nicht passen? AGB-Kontrolle findet im Arbeitsrecht Anwendung und es dürfte ja der Standardvertrag der Kanzlei sein. Überraschend ist es wohl auch, wenn plötzlich aus dem Nichts und ohne wirtschaftliche Üblichkeit ein neuer Stundensatz auftaucht.

Hier geht es doch aber nicht darum, dass irgendwo im Anstellungsvertrag an einer Stelle, bei der man es nicht erwarten würde, eine Klausel zur Umsatzberechnung mit dem anderen fiktiven Stundensatz enthalten ist (305c I).
Der TE hat davon berichtet, dass schlicht die Beteiligungspraxis einfach so aussieht, dass mit einem fiktiven Stundensatz gerechnet wird. Wenn man an das Problem rechtlich rangehen würde, ginge es also nur darum, was "Umsatz" im Sinne des Anstellungsvertrags bedeutet. Das ist aber eine Frage der allgemeinen Auslegung, §§ 133, 157 BGB. Und hier scheint mir das Ergebnis derart offensichtlich zu sein, dass nicht mal Raum für Zweifel (305c II) bleibt.

Danke! Ging einfach davon aus, die Klausel stünde im Vertrag und sei vom TE übersehen worden.
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IpsoJure
Junior Member
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Beiträge: 40
Themen: 7
Registriert seit: Nov 2022
#9
19.08.2023, 20:44
(19.08.2023, 18:23)Drin schrieb:  Danke! Ging einfach davon aus, die Klausel stünde im Vertrag und sei vom TE übersehen worden.
Ne, es ist tatsächlich wie Bre es wiedergegeben hat.
Im Arbeitsvertrag ist ganz regulär die prozentuale Umsatzbeteiligung ab einem gewissen Mindestumsatz von x Euro festgehalten.
Die Info, dass der dazu angesetzte Stundensatz ein geringerer ist, als gegenüber dem Mandanten abgerechnet wird, habe ich zufällig im Rahmen einer Einführungsveranstaltung mitbekommen.
Dort wurden unter anderem die neuen Stundensätze für Rechtsanwälte vorgestellt, jedoch eben mit dem Hinweis, dass dieser Stundensatz nicht für die Umsatzberechnung gilt, sondern eben nur ein reduzierter Satz.
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Max Sauer
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Beiträge: 128
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#10
21.08.2023, 22:13
(19.08.2023, 20:44)IpsoJure schrieb:  
(19.08.2023, 18:23)Drin schrieb:  Danke! Ging einfach davon aus, die Klausel stünde im Vertrag und sei vom TE übersehen worden.
Ne, es ist tatsächlich wie Bre es wiedergegeben hat.
Im Arbeitsvertrag ist ganz regulär die prozentuale Umsatzbeteiligung ab einem gewissen Mindestumsatz von x Euro festgehalten.
Die Info, dass der dazu angesetzte Stundensatz ein geringerer ist, als gegenüber dem Mandanten abgerechnet wird, habe ich zufällig im Rahmen einer Einführungsveranstaltung mitbekommen.
Dort wurden unter anderem die neuen Stundensätze für Rechtsanwälte vorgestellt, jedoch eben mit dem Hinweis, dass dieser Stundensatz nicht für die Umsatzberechnung gilt, sondern eben nur ein reduzierter Satz.

Diese intransparente Praxis hat doch nur einen Zweck, 10% in den AV schreiben und in Wahrheit nur 5% zahlen (fiktive Zahlen).
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