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Erfahrungsstufen WissMit - Anrechnung
Frischi
Member
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Beiträge: 98
Themen: 16
Registriert seit: Dec 2021
#1
04.08.2023, 15:51
Kann die Arbeit, die man als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei geleistet hat, bei einem späteren Wechsel an einen Lehrstuhl als Erfahrungsstufe für den TV angerechnet werden? 

Also wenn ich 1,5 Jahre bei ner GK war und dann an die Uni gehe, kann ich dann direkt E 13 Stufe 2 einsteigen?
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Joko
Posting Freak
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Beiträge: 879
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#2
04.08.2023, 16:06
(04.08.2023, 15:51)Frischi schrieb:  Kann die Arbeit, die man als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei geleistet hat, bei einem späteren Wechsel an einen Lehrstuhl als Erfahrungsstufe für den TV angerechnet werden? 

Also wenn ich 1,5 Jahre bei ner GK war und dann an die Uni gehe, kann ich dann direkt E 13 Stufe 2 einsteigen?



Noch nie gehört aber viel Glück :D (und vielleicht antwortet jemand, der es weiß).
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Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#3
05.08.2023, 10:08
Es würde mich wundern wenn nicht. Es ist ja eine vergleichbare Tätigkeit (juristisches arbeiten nach 1. StEx). Mir wurden meine Zeiten als WissMit an einer Uni voll auf die Tätigkeit jetzt in der Justiz angerechnet. Ist nicht die gleiche Situation, aber bei dir würde ich mehr Vergleichbarkeit annehmen als bei mir.
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Frischi
Member
***
Beiträge: 98
Themen: 16
Registriert seit: Dec 2021
#4
05.08.2023, 12:34
(05.08.2023, 10:08)Drin schrieb:  Es würde mich wundern wenn nicht. Es ist ja eine vergleichbare Tätigkeit (juristisches arbeiten nach 1. StEx). Mir wurden meine Zeiten als WissMit an einer Uni voll auf die Tätigkeit jetzt in der Justiz angerechnet. Ist nicht die gleiche Situation, aber bei dir würde ich mehr Vergleichbarkeit annehmen als bei mir.

Denke ich - wenn ich mich einfach an den Wortlaut des Gesetzes halte - auch.
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Verwalter
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 2
Registriert seit: Oct 2022
#5
05.08.2023, 13:23
Mir wurden meine Zeiten als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Anwaltskanzleien beim Eintritt in die Verwaltung nach dem zweiten Examen voll angerechnet für die Besoldung.
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EinfachesRecht
Junior Member
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Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#6
07.08.2023, 10:12
Wurde bei mir angerechnet. Du musst nur darauf achten, dass die Zeit, die nicht um ÖD verbracht worden ist, nicht genauso einberechnet wird im Rahmen der E-Stufen. Glaube für E1 sind es 2 Jahre Berufserfahrung außerhalb des ÖD, die tätigkeitsrelevant sein muss, damit du direkt in E2 kommst.

Edit: Aber automatisch war das nicht, die Uni hat das bei mir angefragt und mein Doktorvater musste das unterschreiben und die Relevanz versichern.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2023, 10:13 von EinfachesRecht.)
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Frischi
Member
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Beiträge: 98
Themen: 16
Registriert seit: Dec 2021
#7
07.08.2023, 14:39
(07.08.2023, 10:12)EinfachesRecht schrieb:  Wurde bei mir angerechnet. Du musst nur darauf achten, dass die Zeit, die nicht um ÖD verbracht worden ist, nicht genauso einberechnet wird im Rahmen der E-Stufen. Glaube für E1 sind es 2 Jahre Berufserfahrung außerhalb des ÖD, die tätigkeitsrelevant sein muss, damit du direkt in E2 kommst.

Edit: Aber automatisch war das nicht, die Uni hat das bei mir angefragt und mein Doktorvater musste das unterschreiben und die Relevanz versichern.

Interessant. Kannst du mir sagen woraus sich ergibt, dass Privatwirtschaft anders behandelt wird als öD? Dem Gesetz kann ich die Differenzierung nicht direkt entnehmen.
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EinfachesRecht
Junior Member
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Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#8
07.08.2023, 15:04
(07.08.2023, 14:39)Frischi schrieb:  
(07.08.2023, 10:12)EinfachesRecht schrieb:  Wurde bei mir angerechnet. Du musst nur darauf achten, dass die Zeit, die nicht um ÖD verbracht worden ist, nicht genauso einberechnet wird im Rahmen der E-Stufen. Glaube für E1 sind es 2 Jahre Berufserfahrung außerhalb des ÖD, die tätigkeitsrelevant sein muss, damit du direkt in E2 kommst.

Edit: Aber automatisch war das nicht, die Uni hat das bei mir angefragt und mein Doktorvater musste das unterschreiben und die Relevanz versichern.

Interessant. Kannst du mir sagen woraus sich ergibt, dass Privatwirtschaft anders behandelt wird als öD? Dem Gesetz kann ich die Differenzierung nicht direkt entnehmen.
Puh - da hätte ich wohl lieber nochmal Recherchieren sollen - meine Einstellung liegt schon 2 Jahre zurück. Um ehrlich zu sein, war das einfach aus der Erinnerung an die Einstellungsunterlagen der Universität heraus. Aber meine Erinnerung trügt oder war einfach falsch. Egal wie: Tut mir leid, dass ich Dir da Mist erzählt habe. TV-H (bin in Hessen) zeigt in § 16 Abs. 2 des Tarifvertrages klar, dass es nur auf die Einschlägigkeit der Berufserfahrung ankommt: https://innen.hessen.de/sites/innen.hess...0.2021.pdf

Das gleiche gilt für die anderen Bundesländer: TV-L: https://www.tdl-online.de/fileadmin/down..._12_VT.pdf

Sollte mit Deinen anderthalb Jahren also passen für E2.

Sorry!
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