• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Frage zur Bewerbung als Kanzlei-WissMit
Antworten

 
Frage zur Bewerbung als Kanzlei-WissMit
JuristAusBayern
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2023
#1
30.07.2023, 14:59
Ich habe im letzten Termin (d.h. schriftliche Prüfung im März) mein erstes Staatsexamen mit einem Schnitt im "Gut"-Bereich (12,x) bestanden. Schwerpunkt mit knapp über 14 Punkten habe ich vor der Examensvorbereitung gemacht. 

Da ich gerne ab Oktober als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei arbeiten würde, bevor ich ins Referendariat eintrete (Gründe: Würde gerne etwas mehr praktische Erfahrung sammeln, Referendariatsbeginn im April würde besser mit den Startterminen von LLM-Studiengängen harmonieren), schicke ich im Moment Bewerbungen raus. 

Ich habe allerdings noch kein Zeugnis, da die Zeugnisverleihung meiner Uni noch nicht war (die ist in der Woche vom 7.-16.8.) und es meines Wissens nach auch keine vorläufigen Zeugnisse gibt. Der einzige Beleg für meine Examensnote ist daher im Moment die Ladung zur mündlichen Prüfung. Ich hätte jetzt deshalb vor, eine eingescannte Version der Ladung mitzuschicken.
 
Allerdings sind dort u.a. auch Name, Mailadresse, Dienstnummer und Telefax des Sachbearbeiters, der die Ladung versendet hat bzw. für Rückfragen zur Verfügung stand, zu lesen. 

Ich überlege jetzt, diese Angaben in dem Scan aus Datenschutzgründen zu schwärzen. Sollte ich das tun? Bzw wie groß ist die Gefahr, dass es "seltsam" wirkt bzw einen negativen Eindruck hinterlässt. Und umgekehrt: Wie wahrscheinlich ist es, dass es einen negativen Eindruck macht, wenn ich die Angaben nicht schwärze? 

Oder würdet ihr mir raten, die Ladung einfach wegzulassen und nur darauf zu verweisen, dass das Zeugnis nachgereicht wird?
Wäre sehr froh, wenn mir hier jemand helfen könnte, weil ich da im Moment unsicher bin.
Suchen
Zitieren
Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#2
30.07.2023, 15:45
Ich würde dazu raten, die Ladung geschwärzt mitzusenden.
Suchen
Zitieren
Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 877
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#3
30.07.2023, 16:34
(30.07.2023, 15:45)Drin schrieb:  Ich würde dazu raten, die Ladung geschwärzt mitzusenden.

Da du das bereits bei E-Fellows gefragt hast:

Einfach Lebenslauf senden und im Anschreiben sagen, du reichst das Zeugnis nach. 

Jeder weiß: Lügst du bei den Noten, bist du verbrannt und das wird auch im Buschfunk weitergegeben.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus