19.07.2023, 17:09
Moin,
hatte jemand schonmal folgende Konstellation aus Anerkenntnis und übereinstimmender Teilerledigungserklärung:
Der Kläger hat 2x den Antrag geändert hat. Hierbei haben die Parteien einen Teil des klägerischen Antrags übereinstimmend für erledigt erklärt.
Zudem hat der Beklagte in seinem Schriftsatz auf den verbleibenden klägerischen Antrag anerkannt. Jedoch hat er hier nicht auf den zuletzt gestellten Klägerantrag anerkannt, sondern auf den vorherigen...
Jetzt ist es so, dass der zuletzt gestellte Klägerantrag tatsächlich sogar "günstiger" für den Beklagten ist als derjenige, auf den er anerkannt hat.
Kann ich in so einem Fall das Anerkenntnis insofern auslegen, als dass der zuletzt gestellte klägerische Antrag anerkannt wird? Oder muss im Zweifel nochmal ein gerichtlicher Hinweis ergehen, dass ein sofortiges Anerkenntnis auf den vorherigen klägerischen Antrag nicht möglich ist?
Wie würdet ihr das lösen?
Vielen Dank schonmal!
hatte jemand schonmal folgende Konstellation aus Anerkenntnis und übereinstimmender Teilerledigungserklärung:
Der Kläger hat 2x den Antrag geändert hat. Hierbei haben die Parteien einen Teil des klägerischen Antrags übereinstimmend für erledigt erklärt.
Zudem hat der Beklagte in seinem Schriftsatz auf den verbleibenden klägerischen Antrag anerkannt. Jedoch hat er hier nicht auf den zuletzt gestellten Klägerantrag anerkannt, sondern auf den vorherigen...

Jetzt ist es so, dass der zuletzt gestellte Klägerantrag tatsächlich sogar "günstiger" für den Beklagten ist als derjenige, auf den er anerkannt hat.
Kann ich in so einem Fall das Anerkenntnis insofern auslegen, als dass der zuletzt gestellte klägerische Antrag anerkannt wird? Oder muss im Zweifel nochmal ein gerichtlicher Hinweis ergehen, dass ein sofortiges Anerkenntnis auf den vorherigen klägerischen Antrag nicht möglich ist?
Wie würdet ihr das lösen?
Vielen Dank schonmal!
20.07.2023, 06:18
Wenn der Antrag ein Minus zum früheren ist, geht es. Wenn er ein Aliud ist, wohl nicht.