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Berufseinstieg und 2 Fachanwaltstitel
Jurist-im-Südwesten
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Registriert seit: Jul 2023
#1
18.07.2023, 21:21
Hallo zusammen,
ich wollte mal etwas zum Thema Fachanwalt und Berufseinstieg fragen: Wenn ich das richtig im Kopf habe, darf man frühstens nach 3 Jahren Zulassung einen Fachanwaltstitel tragen. Die Fallliste bezieht sich ja auch auf die letzten 3 Jahre. Wenn man nun nach dem Ref schon ziemlich genau weiß, in welchen Gebieten man arbeiten will, wie realistisch ist es dann, innerhalb dieser 3 Jahre direkt 2 Fachanwälte zu machen? Der theoretische Teil wird wahrscheinlich nicht das Problem sein (auf vielen Seiten wird das in 3 Blöcken innerhalb von 6 Monaten angeboten). Aber wie schwierig ist es, die Fallliste zu füllen? Braucht es für so ein Unterfangen spezialisierte Kanzleien, damit man die Listen vollbekommt? Oder reicht z. B. eine Kanzlei, die zwar schon im Ort "gefestigt" ist, aber man das jeweilige Dezernat erst selbst implementiert? 

Die Frage kam mir insbesondere deshalb, weil es bei den Voraussetzungen der Fälle doch auch ausgefallene Konstellationen gibt. Wie z. B. kollektives Arbeitsrecht oder im Erbrecht einen Europarechtsbezug. 

Über eine Antwort würde ich mich freuen!
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guga
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#2
18.07.2023, 21:36
Spezialisierte Kanzlei
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Bre
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Registriert seit: May 2023
#3
19.07.2023, 06:53
Kommt halt arg auf die anvisierten FA-Titiel an. Die Realisierbarkeit der Fallzahlen variiert ja sehr stark zwischen den einzelnen FA-Gebieten.
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Jurist-im-Südwesten
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#4
19.07.2023, 09:41
(19.07.2023, 06:53)Bre schrieb:  Kommt halt arg auf die anvisierten FA-Titiel an. Die Realisierbarkeit der Fallzahlen variiert ja sehr stark zwischen den einzelnen FA-Gebieten.


Wie sieht es denn mit den FA-Titeln Erbrecht und Arbeitsrecht aus? Wie "schwierig" sind die zu bekommen?
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Egal
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#5
19.07.2023, 14:12
Auf jeden Fall spezialisierte Kanzlei, bzw. ist eine Kombination von ErbR und ArbR bei kleineren Kanzleien mit mehreren Anwälten ja nicht so unüblich.

Ich bin Fachanwältin für ArbR und habe damals in einer spezialisierten Kanzlei angefangen. Trotzdem war es für mich teilweise ein Problem auf die Fälle in manchen Teilbereichen zu bekommen. Die für ArbR notwendigen 100 Fälle insgesamt schaffst du in einer spezialisierten Kanzlei locker. Schwierig wird es aber mit den einzelnen Teilbereichen. In kleinen Arbeitnehmer-Kanzleien ist kollektives ArbR oftmals nur wenig vertreten. In diesem Teilbereich bin ich daher auch nur ganz knapp auf meine 5 Fälle gekommen.

Eine früher Kollegin hat zwar den Kurs gemacht, kam aber als zunächst selbständige FWW-Anwältin, später mit mir in einer WPG arbeitend, nicht annähernd auf die notwendigen Fallzahlen. So geht es vielen Anwälten, unabhängig vom Rechtsgebiet.

Wenn du dir eine kleine Kanzlei suchst und von Beginn an ansprichst, dass du in beiden Rechtsgebieten arbeiten möchtest um auf die Fallzahlen zu kommen, ist es machbar.
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In dubio pro reo
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Registriert seit: Jul 2023
#6
21.07.2023, 17:50
Das passt jetzt nur bedingt auf die Frage, ist aber dennoch interessant und eng verknüpft: Was denkt ihr, welcher FA (Erbrecht o. Arbeitsrecht) lohnt sich denn mehr? Wenn ich die Statistik der BRAK richtig im Kopf habe, gibt es mit Abstand am Meisten FA für Arbeitsrecht. Die Konkurrenz wird also wahrscheinlich hoch sein. Andererseits ist wahrscheinlich auch die Nachfrage hoch. Geldtechnisch wird sich das Arbeitsrecht wahrscheinlich sogar mit RVG lohnen oder? Häufig geht es doch um Kündigungsschutzklagen. Wird hier das 3-fache Monatsgehalt genommen ist man schnell mal bei ein paar Tausend Euro. 

Auf der anderen Seite steht das Erbrecht. Wenn ich hier noch die Statistik im Kopf habe gibt es wesentlich (!) weniger FA für Erbrecht. Demnach geringere Konkurrenz und gestorben wird doch immer oder? Wütend Wie sieht es da gewöhnlich mit Streitwerten aus? Wie häufig kommt es vor, dass Erben um Häuser streiten die mehrere hunderttausend Euro wert sind? Oder ein Pflichtteil verlangt wird, der schon immens hoch ist? Ich habe auch mal gehört, dass sich viele Fachanwälte für Erbrecht als Testamentsvollstrecker noch einen netten Zuverdienst holen, stimmt das?
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guga
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Registriert seit: Jul 2020
#7
21.07.2023, 19:55
Gestorben wird aber nur einmal pro Person.
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In dubio pro reo
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Registriert seit: Jul 2023
#8
22.07.2023, 12:51
(21.07.2023, 19:55)guga schrieb:  Gestorben wird aber nur einmal pro Person.

Im besten Fall wurde man aber schon davor bei der Testamentsgestaltung tätig und dann danach nochmal für die Erben Prost
Aber ja genau wegen deiner Antwort meine Frage: Wenn weniger Mandanten (Nachfrage) vorhanden sind, wäre interessant, ob sich dies mit hohen Streitwerten ausgleicht. Mein Gefühl sagt mir, dass Leute, die sich einen Anwalt wegen erbrechtlichen Angelegenheiten holen, dies eher machen, wenn auch viel auf dem Spiel steht Upside_down Für 250 € Pflichtteilsanspruch würde ich mir überlegen, einen teuren Anwalt zu besorgen. Wenn aber mein Pflichtteil schon 5-stellig ist würde ich nicht lange zögern. Obwohl ich selbst zugeben muss, dass ich mal vermute, dass das Erbrecht schnell auch emotional wird und dann verabschiedet sich bekanntermaßen die Vernunft.
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