16.07.2023, 15:22
Hallo zusammen,
ich befinde mich aktuell in der Examensvorbereitung und damit ist noch viel Zeit bis zum Berufseinstieg
Nichtsdestotrotz versucht man ja so früh wie möglich seine Interessen zu entdecken. Jetzt hätte ich mal eine Frage: Ich könnte mir sehr gut vorstellen, nach ein paar Jahren im Angestelltenverhältnis (mit Erwerb eines FA) mich selbstständig zu machen. Meinte Interessen liegen vor allem im ArbR, ErbR sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Die ersten beiden Gebiete sind natürlich als Selbstständgier gar kein Problem. Aber wie sieht das im Handels- und Gesellschaftsrecht aus? Ich hatte bisher aufgrund der ganzen GK immer das Bild, dass dieser Bereich kaum von Einzelanwälten bearbeitet werden kann. Ich habe aber doch einige Kanzleien gefunden, die diese Rechtsgebiete als Einzelanwalt bearbeiten (wahrscheinlich kein M&A sondern klassisisches GesellR). Ist das überhaupt lukrativ? Weil hier konkurriert man doch stark mit MK oder GK. Wenn man Statistiken wie solche der BRAK glauben kann, werden gerade im HandelsR und GesellR hohe Umsätze generiert. Liegt das daran, dass der Schnitt hier besonders verzehrt ist durch MK und GK oder ist das tatsächlich so? Falls ja, woran liegt das? Sind die Streitwerte einfach sehr hoch und somit auch RVG lukrativ, oder ist es schlicht und ergreifend bei diesen Gebieten absolut üblich, auch als Einzelanwalt nach Stunden abzurechnen?
Ich würde mich über Antworten freuen :)
LG
ich befinde mich aktuell in der Examensvorbereitung und damit ist noch viel Zeit bis zum Berufseinstieg

Ich würde mich über Antworten freuen :)
LG
16.07.2023, 15:32
(16.07.2023, 15:22)Jurist-im-Südwesten schrieb: Hallo zusammen,
ich befinde mich aktuell in der Examensvorbereitung und damit ist noch viel Zeit bis zum BerufseinstiegNichtsdestotrotz versucht man ja so früh wie möglich seine Interessen zu entdecken. Jetzt hätte ich mal eine Frage: Ich könnte mir sehr gut vorstellen, nach ein paar Jahren im Angestelltenverhältnis (mit Erwerb eines FA) mich selbstständig zu machen. Meinte Interessen liegen vor allem im ArbR, ErbR sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Die ersten beiden Gebiete sind natürlich als Selbstständgier gar kein Problem. Aber wie sieht das im Handels- und Gesellschaftsrecht aus? Ich hatte bisher aufgrund der ganzen GK immer das Bild, dass dieser Bereich kaum von Einzelanwälten bearbeitet werden kann. Ich habe aber doch einige Kanzleien gefunden, die diese Rechtsgebiete als Einzelanwalt bearbeiten (wahrscheinlich kein M&A sondern klassisisches GesellR). Ist das überhaupt lukrativ? Weil hier konkurriert man doch stark mit MK oder GK. Wenn man Statistiken wie solche der BRAK glauben kann, werden gerade im HandelsR und GesellR hohe Umsätze generiert. Liegt das daran, dass der Schnitt hier besonders verzehrt ist durch MK und GK oder ist das tatsächlich so? Falls ja, woran liegt das? Sind die Streitwerte einfach sehr hoch und somit auch RVG lukrativ, oder ist es schlicht und ergreifend bei diesen Gebieten absolut üblich, auch als Einzelanwalt nach Stunden abzurechnen?
Ich würde mich über Antworten freuen :)
LG
Es kommt drauf an, was „Handels- und Gesellschaftsrecht“ für Dich bedeutet. Wir hatten in der Uni beispielsweise einen Dozenten, der sich auf Betriebsübergänge bei Familienunternehmen spezialisiert hat (also eine Mischung aus Erb- und Gesellschaftsrecht). Das kann man bei kleineren Betrieben vielleicht auch alleine machen.
16.07.2023, 15:44
Doch das geht schon, auch wenn es vielleicht schwieriger ist, an die wirklich lukrativen Mandate zu kommen. Deswegen ist der Ansatz gut, sich erst nach ein paar Jahren selbständig zu machen, denn dann hast du dir ggf. schon deine Reputation aufgebaut.
Der Anwalt, bei dem ich damals meine Anwaltsstation gemacht habe, hat Handels- und Gesellschaftsrecht gemacht. Seine Mandanten waren KMU und leben konnte er offenbar ganz gut. Als ich in der Kanzlei anfing, war er noch angestellt. Noch während meiner Zeit machte er sich selbständig.
Der Anwalt, bei dem ich damals meine Anwaltsstation gemacht habe, hat Handels- und Gesellschaftsrecht gemacht. Seine Mandanten waren KMU und leben konnte er offenbar ganz gut. Als ich in der Kanzlei anfing, war er noch angestellt. Noch während meiner Zeit machte er sich selbständig.
16.07.2023, 16:02
(16.07.2023, 15:44)Egal schrieb: Doch das geht schon, auch wenn es vielleicht schwieriger ist, an die wirklich lukrativen Mandate zu kommen. Deswegen ist der Ansatz gut, sich erst nach ein paar Jahren selbständig zu machen, denn dann hast du dir ggf. schon deine Reputation aufgebaut.
Der Anwalt, bei dem ich damals meine Anwaltsstation gemacht habe, hat Handels- und Gesellschaftsrecht gemacht. Seine Mandanten waren KMU und leben konnte er offenbar ganz gut. Als ich in der Kanzlei anfing, war er noch angestellt. Noch während meiner Zeit machte er sich selbständig.
Sehr interessant. Weißt du wie dann dort abgerechnet wird? Im Handels- und GesellR gibt es doch oft auch beratende Tätigkeit. Ist dort die Stundenvergütung der Standard?
16.07.2023, 16:10
(16.07.2023, 16:02)Jurist-im-Südwesten schrieb:(16.07.2023, 15:44)Egal schrieb: Doch das geht schon, auch wenn es vielleicht schwieriger ist, an die wirklich lukrativen Mandate zu kommen. Deswegen ist der Ansatz gut, sich erst nach ein paar Jahren selbständig zu machen, denn dann hast du dir ggf. schon deine Reputation aufgebaut.
Der Anwalt, bei dem ich damals meine Anwaltsstation gemacht habe, hat Handels- und Gesellschaftsrecht gemacht. Seine Mandanten waren KMU und leben konnte er offenbar ganz gut. Als ich in der Kanzlei anfing, war er noch angestellt. Noch während meiner Zeit machte er sich selbständig.
Sehr interessant. Weißt du wie dann dort abgerechnet wird? Im Handels- und GesellR gibt es doch oft auch beratende Tätigkeit. Ist dort die Stundenvergütung der Standard?
Ja, er hat auf Stundenbasis abgerechnet.