02.07.2023, 08:20
Hallo!
In Studium und Ref habe ich gerne mit Tablet gearbeitet, um Lerninhalte per Hand schreiben aber digitalisiert benutzen zu können. Wie sieht es allgemein in der Justiz mit der Benutzung eigener Geräte für die Arbeit aus? Ist das üblich oder unerwünscht? Vielleicht sogar unzulässig (Datenschutz?)? Hat da jemand Erfahrungen?
Natürlich funktioniert auch der handelsübliche Desktop-PC, aber die Arbeit mit dem Tablet ist mir persönlich immer leichter gefallen.
In Studium und Ref habe ich gerne mit Tablet gearbeitet, um Lerninhalte per Hand schreiben aber digitalisiert benutzen zu können. Wie sieht es allgemein in der Justiz mit der Benutzung eigener Geräte für die Arbeit aus? Ist das üblich oder unerwünscht? Vielleicht sogar unzulässig (Datenschutz?)? Hat da jemand Erfahrungen?
Natürlich funktioniert auch der handelsübliche Desktop-PC, aber die Arbeit mit dem Tablet ist mir persönlich immer leichter gefallen.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
02.07.2023, 10:26
Ich denke, es dürfte wegen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit grundsätzlich eher schwierig sein, eigene Geräte zu nutzen und die e-Akte wirst du dort deshalb wohl auch nicht aufgespielt bekommen.
Wenn Du das Tablet aber quasi als "digitalen Notizblock" benutzen willst, ist das vielleicht möglich.
Wenn Du das Tablet aber quasi als "digitalen Notizblock" benutzen willst, ist das vielleicht möglich.
02.07.2023, 11:02
Mit Datenschutz hat das doch gar nichts zu tun. IT-Sicherheit wird das jedoch blockieren, wenn sie ihren Job richtig machen.
02.07.2023, 12:02
Die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Kenne mich null mit Datenschutz aus, aber sobald du Klarnamen verwendest, verarbeitest du ja personenbezogene Daten in einer App (GoodNotes etc). Nach meiner nicht-professionellen Meinung ist es also nicht möglich.
02.07.2023, 12:35
Ja, aber das war nicht der Sachverhalt. Der Sachverhalt war eigenes IT-Gerät. Alle Apps sind datenschutzrechtlich zu prüfen, egal ob eigenes IT-Gerät oder Dienstrechner.
02.07.2023, 12:42
(02.07.2023, 11:02)guga schrieb: Mit Datenschutz hat das doch gar nichts zu tun. IT-Sicherheit wird das jedoch blockieren, wenn sie ihren Job richtig machen.
Doch, auch Datenschutz, da der Arbeitgeber nicht kontrollieren kann, was mit den Daten passiert und wer darauf Zugriff hat. Wie schnell nutzt in einer Beziehung der andere das I-Pad und schon hat er Daten gesehen, die er nicht hätte sehen dürfen.
Bei uns in der Privatwirtschaft ist die Nutzung privater Geräte strikt verboten, und wir müssen jedes halbe Jahr eine Schulung machen. Das Problem ist zum einen der Datenschutz, zum anderen Cyber Security, für die wir jedes Jahr eine Zertifizierung brauchen. Mehrere unserer Parnerfirmen waren in den letzten Monaten Opfer von Hackerangriffen. Als normaler Mitarbeiter bekommt man das gar nicht mit, aber die Bedrohung ist tatsächlich da. Vor einiger Zeit wurden bei einem bekannten Unternehmen Daten abgegriffen und verschlüsselt. Das ist das Horror-Szenario, vor dem jedes Unternehmen Angst hat. Auch der öffentliche Dienst wird nicht ganz hintem Mond leben und auf solche Dinge achten.
Ich würde fragen, ob ich ein Dienst-I-Pad bekommen kann und ggf. dazu etwas beisteuere. Ein privat genutztes wird mit wahrscheinlich nicht erlaubt werden.
02.07.2023, 13:42
(02.07.2023, 12:42)Egal schrieb: Ich würde fragen, ob ich ein Dienst-I-Pad bekommen kann und ggf. dazu etwas beisteuere. Ein privat genutztes wird mit wahrscheinlich nicht erlaubt werden.
Dienst iPad in der Justiz. Als Einziger. Bei dem Verwaltungsaufwand wird mir nicht nur bildlich gesprochen übel.
Haushaltsänderung, Richtlinienänderung, Gelegenheit zur Stellungnahme von vier nutzlosen Gremien, Eingriffe in das Betriebssystem (was bei Apple nicht möglich ist)...
02.07.2023, 14:11
(02.07.2023, 12:42)Egal schrieb:(02.07.2023, 11:02)guga schrieb: Mit Datenschutz hat das doch gar nichts zu tun. IT-Sicherheit wird das jedoch blockieren, wenn sie ihren Job richtig machen.
Doch, auch Datenschutz, da der Arbeitgeber nicht kontrollieren kann, was mit den Daten passiert und wer darauf Zugriff hat. Wie schnell nutzt in einer Beziehung der andere das I-Pad und schon hat er Daten gesehen, die er nicht hätte sehen dürfen.
Dann dürfte man es auch keinem Richter erlauben, Papierakten mit nach Hause zu nehmen. Da soll es auch vorkommen können, dass der Partner ins Arbeitszimmer kommt, um bspw. einen Kaffee reinzubringen, und dann einen Aktendeckel, ein aufgeschlagenes Rubrum, ein beigefügtes Foto etc. sieht.
Technische Geräte sind halt wegen etwaiger Zugriffsmöglichkeiten von Hackern datenunsicherer. Das ist ein Cyber-Security-Thema, das freilich auch datenschutzrechtlich relevant sein mag(?). Sofern es um Haushaltsangehörige geht, dürfte ein (passwortgeschütztes) Tablet die Sicherheit im Vergleich zur Papierakte aber erhöhen.
02.07.2023, 14:55
(02.07.2023, 10:26)juraistschön schrieb: Ich denke, es dürfte wegen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit grundsätzlich eher schwierig sein, eigene Geräte zu nutzen und die e-Akte wirst du dort deshalb wohl auch nicht aufgespielt bekommen.
Wenn Du das Tablet aber quasi als "digitalen Notizblock" benutzen willst, ist das vielleicht möglich.
Jap, man darf offiziell nicht mal eigene Hardware an die Dienstlaptops anschließen sobald die über wireless funktionieren.
02.07.2023, 14:56
(02.07.2023, 14:11)Bre schrieb:(02.07.2023, 12:42)Egal schrieb:(02.07.2023, 11:02)guga schrieb: Mit Datenschutz hat das doch gar nichts zu tun. IT-Sicherheit wird das jedoch blockieren, wenn sie ihren Job richtig machen.
Doch, auch Datenschutz, da der Arbeitgeber nicht kontrollieren kann, was mit den Daten passiert und wer darauf Zugriff hat. Wie schnell nutzt in einer Beziehung der andere das I-Pad und schon hat er Daten gesehen, die er nicht hätte sehen dürfen.
Dann dürfte man es auch keinem Richter erlauben, Papierakten mit nach Hause zu nehmen. Da soll es auch vorkommen können, dass der Partner ins Arbeitszimmer kommt, um bspw. einen Kaffee reinzubringen, und dann einen Aktendeckel, ein aufgeschlagenes Rubrum, ein beigefügtes Foto etc. sieht.
Technische Geräte sind halt wegen etwaiger Zugriffsmöglichkeiten von Hackern datenunsicherer. Das ist ein Cyber-Security-Thema, das freilich auch datenschutzrechtlich relevant sein mag(?). Sofern es um Haushaltsangehörige geht, dürfte ein (passwortgeschütztes) Tablet die Sicherheit im Vergleich zur Papierakte aber erhöhen.
Logisch, auch Papierakten darfst du nicht deinem Partner zeigen und hast garantiert dafür bei der Einstellung etwas unterschrieben.
Wie gesagt, es gehört zu beidem.