30.06.2023, 12:12
Ich bin jetzt im 2. Semester und im 1. Semester habe ich 3 Prüfungen geschrieben
BGB AT - 8P
Strafrecht AT - 13P
Römisches Recht - 11P
Ich muss noch 4 weitere Prüfungen bestehen.
Denkt ihr, wenn ich immer so im Rahmen von mindestens 8p bleibe, bekomme ich ein Praktikumsplatz an einer Großkanzlei? Bevorzugt T2/T3 --> Taylor Wessing oder Dentons.
Habe da nämlich schon durch Elsa Einblicke bekommen.
Kanzleien wie Hengeler Mueller in Berlin verlangen wahrscheinlich ausschließlich doppelstellig oder?
BGB AT - 8P
Strafrecht AT - 13P
Römisches Recht - 11P
Ich muss noch 4 weitere Prüfungen bestehen.
Denkt ihr, wenn ich immer so im Rahmen von mindestens 8p bleibe, bekomme ich ein Praktikumsplatz an einer Großkanzlei? Bevorzugt T2/T3 --> Taylor Wessing oder Dentons.
Habe da nämlich schon durch Elsa Einblicke bekommen.
Kanzleien wie Hengeler Mueller in Berlin verlangen wahrscheinlich ausschließlich doppelstellig oder?
30.06.2023, 12:58
(30.06.2023, 12:12)Frischling schrieb: Ich bin jetzt im 2. Semester und im 1. Semester habe ich 3 Prüfungen geschrieben
BGB AT - 8P
Strafrecht AT - 13P
Römisches Recht - 11P
Ich muss noch 4 weitere Prüfungen bestehen.
Denkt ihr, wenn ich immer so im Rahmen von mindestens 8p bleibe, bekomme ich ein Praktikumsplatz an einer Großkanzlei? Bevorzugt T2/T3 --> Taylor Wessing oder Dentons.
Habe da nämlich schon durch Elsa Einblicke bekommen.
Kanzleien wie Hengeler Mueller in Berlin verlangen wahrscheinlich ausschließlich doppelstellig oder?
Praktika gehen auf jeden Fall klar. Ich würde mich auch bei bspw Hengeler bewerben :)
30.06.2023, 13:00
Zu deiner Frage: Ja, ich denke du hast gute Chancen. Deine Noten sind natürlich gut, aber in diesem frühen Stadium scheinen mir andere Gesichtspunkte doch entscheidender. ZB zeugt dein bereits geäußertes Interesse für GKs iRv Elsa von Zielstrebigkeit und verleiht deiner Bewerbung Stringenz. Für US Buden sollte dein Englisch gut sein.
Auf jeden Fall bewerben und nicht von (Noten-)Hürden abschrecken lassen.
Auf jeden Fall bewerben und nicht von (Noten-)Hürden abschrecken lassen.
30.06.2023, 13:05
(30.06.2023, 13:00)MNN schrieb: Zu deiner Frage: Ja, ich denke du hast gute Chancen. Deine Noten sind natürlich gut, aber in diesem frühen Stadium scheinen mir andere Gesichtspunkte doch entscheidender. ZB zeugt dein bereits geäußertes Interesse für GKs iRv Elsa von Zielstrebigkeit und verleiht deiner Bewerbung Stringenz. Für US Buden sollte dein Englisch gut sein.
Auf jeden Fall bewerben und nicht von (Noten-)Hürden abschrecken lassen.
Bezüglich Englisch bei US-Kanzleien: Fürs Praktikum reicht auch Schulenglisch und Deepl.
30.06.2023, 13:12
Dies ist nun der dritte Thread innerhalb von etwas mehr als einem Jahr, den du zu diesem Thema eröffnet hast. Ich gehe davon aus, dass sich in diesem Jahr nicht allzu viel an den Voraussetzungen geändert hat
Da ich die Frage aber auch nicht beantworten kann, mache ich jetzt das, was ich bei anderen hier gerne kritisiere und gebe dir einen Tipp, nach dem du nicht gefragt hast: Praktika sind dazu da, in die Berufswelt reinzuschnuppern und auch mal über den Tellerrand zu schauen. Du scheinst sehr zielorientiert zu sein. Aber gerade dann sollte man die Chance nutzen, sich im Studium (und später im Ref) auch Bereiche anzuschauen, die man nicht direkt auf dem Zettel hat. Zum einen, weil manch einer trotz Geradlinigkeit und entsprechender Praktika und Refstationen in der Praxis enttäuscht wird (oder sein Ziel mangels Examensnoten gar nicht erst umsetzen kann), zum anderen, weil es den Horizont erweitert. Ich profitiere heute noch von einem Sozialpraktikum, das wir in der Schule machen mussten und bei dem ich in einem Altenheim war. So eine Einrichtung hätte ich sonst nicht von innen gesehen, bis meine Eltern dort gelandet sind.

Da ich die Frage aber auch nicht beantworten kann, mache ich jetzt das, was ich bei anderen hier gerne kritisiere und gebe dir einen Tipp, nach dem du nicht gefragt hast: Praktika sind dazu da, in die Berufswelt reinzuschnuppern und auch mal über den Tellerrand zu schauen. Du scheinst sehr zielorientiert zu sein. Aber gerade dann sollte man die Chance nutzen, sich im Studium (und später im Ref) auch Bereiche anzuschauen, die man nicht direkt auf dem Zettel hat. Zum einen, weil manch einer trotz Geradlinigkeit und entsprechender Praktika und Refstationen in der Praxis enttäuscht wird (oder sein Ziel mangels Examensnoten gar nicht erst umsetzen kann), zum anderen, weil es den Horizont erweitert. Ich profitiere heute noch von einem Sozialpraktikum, das wir in der Schule machen mussten und bei dem ich in einem Altenheim war. So eine Einrichtung hätte ich sonst nicht von innen gesehen, bis meine Eltern dort gelandet sind.
30.06.2023, 14:19
Das Problem liegt nicht bei den Noten sondern darin, dass Kanzleien insgesamt und GK im Besonderen nicht gerne Praktikanten aus den ersten Semestern nehmen. Wozu auch? Was soll ich mit einem Praktikanten, der gerade BGB AT gehört hat aber noch überhaupt kein Gesellschaftsrecht?
Meine Empfehlung: Mach das Praktikum später. Dann bringt es sowohl Dir als auch der Kanzlei viel mehr
Meine Empfehlung: Mach das Praktikum später. Dann bringt es sowohl Dir als auch der Kanzlei viel mehr
30.06.2023, 14:27
(30.06.2023, 12:12)Frischling schrieb: Ich bin jetzt im 2. Semester und im 1. Semester habe ich 3 Prüfungen geschrieben
BGB AT - 8P
Strafrecht AT - 13P
Römisches Recht - 11P
Ich muss noch 4 weitere Prüfungen bestehen.
Denkt ihr, wenn ich immer so im Rahmen von mindestens 8p bleibe, bekomme ich ein Praktikumsplatz an einer Großkanzlei? Bevorzugt T2/T3 --> Taylor Wessing oder Dentons.
Habe da nämlich schon durch Elsa Einblicke bekommen.
Kanzleien wie Hengeler Mueller in Berlin verlangen wahrscheinlich ausschließlich doppelstellig oder?
Erstens: Als frisch ins Studium gestarteter Jurastudent bitte nicht schon mit diesen bescheuerten Tiers der Kanzleien anfangen. Wirkt schon peinlich genug, wenn das die fertigen Leute machen.
Zweitens: Bewirb dich einfach. Es ist nicht, deine, sondern Aufgabe von HR, dich ggf. auszusortieren. Mach nicht deren Arbeit. Ob die Noten, dein Abi, dein Vorname oder einfach nur die Frage, ob in der gewünschten Zeit Platz ist für die Auswahl relevant ist, findest du nur so raus. Mal kommen Leute mit 4 Punkte rein, mal werden welche mit ü10 abgelehnt, hat tausend Gründe, einfach machen. Es ist ein Praktikum, nichts weltbewegendes. Also nicht überdenken. Aber idR nehmen die einen ab der Zwischenprüfung, sodass du ohnehin noch Zeit hast.
30.06.2023, 22:13
(30.06.2023, 14:19)ALTER MANN schrieb: Das Problem liegt nicht bei den Noten sondern darin, dass Kanzleien insgesamt und GK im Besonderen nicht gerne Praktikanten aus den ersten Semestern nehmen. Wozu auch? Was soll ich mit einem Praktikanten, der gerade BGB AT gehört hat aber noch überhaupt kein Gesellschaftsrecht?
Meine Empfehlung: Mach das Praktikum später. Dann bringt es sowohl Dir als auch der Kanzlei viel mehr
Das ist nicht richtig. Bei einigen GKs gibt es ja diese Unterhaltungsprogramme für Praktikanten, man arbeitet da nicht wirklich mit, man wird mehr unterhalten.
30.06.2023, 23:23
(30.06.2023, 22:13)Max Sauer schrieb:(30.06.2023, 14:19)ALTER MANN schrieb: Das Problem liegt nicht bei den Noten sondern darin, dass Kanzleien insgesamt und GK im Besonderen nicht gerne Praktikanten aus den ersten Semestern nehmen. Wozu auch? Was soll ich mit einem Praktikanten, der gerade BGB AT gehört hat aber noch überhaupt kein Gesellschaftsrecht?
Meine Empfehlung: Mach das Praktikum später. Dann bringt es sowohl Dir als auch der Kanzlei viel mehr
Das ist nicht richtig. Bei einigen GKs gibt es ja diese Unterhaltungsprogramme für Praktikanten, man arbeitet da nicht wirklich mit, man wird mehr unterhalten.
Ja. Auch wenn es als Studierender Spaß macht den ganzen Tag Vorträge zu hören und von den Terrassen Selfies zu posten, bekommt man nicht mit, was die Arbeit in einer Großkanzlei wirklich ist. Ich finde den Nutzen dieser Vollprogramm-Praktika deshalb sehr begrenzt. Keiner stellt einen auch später als Wimi mit schlechten Examensergebnissen ein, weil man da mal vor zwei Jahren vier Wochen lang Tischkicker gespielt hat.
01.07.2023, 06:20
(30.06.2023, 23:23)DerHesseausHessen schrieb:(30.06.2023, 22:13)Max Sauer schrieb:(30.06.2023, 14:19)ALTER MANN schrieb: Das Problem liegt nicht bei den Noten sondern darin, dass Kanzleien insgesamt und GK im Besonderen nicht gerne Praktikanten aus den ersten Semestern nehmen. Wozu auch? Was soll ich mit einem Praktikanten, der gerade BGB AT gehört hat aber noch überhaupt kein Gesellschaftsrecht?
Meine Empfehlung: Mach das Praktikum später. Dann bringt es sowohl Dir als auch der Kanzlei viel mehr
Das ist nicht richtig. Bei einigen GKs gibt es ja diese Unterhaltungsprogramme für Praktikanten, man arbeitet da nicht wirklich mit, man wird mehr unterhalten.
Ja. Auch wenn es als Studierender Spaß macht den ganzen Tag Vorträge zu hören und von den Terrassen Selfies zu posten, bekommt man nicht mit, was die Arbeit in einer Großkanzlei wirklich ist. Ich finde den Nutzen dieser Vollprogramm-Praktika deshalb sehr begrenzt. Keiner stellt einen auch später als Wimi mit schlechten Examensergebnissen ein, weil man da mal vor zwei Jahren vier Wochen lang Tischkicker gespielt hat.
Das stimmt, also wenn man wirklich interessiert ist an der juristischen Arbeit, dann sollte man das Praktikum lieber im fortgeschrittenen Studium absolvieren und auch auf die Gestaltung des Praktikums achten. Wenn da schon von Gruppenpraktikum o. ä. gesprochen wird, sollte man es lieber sein lassen und sich für eine andere Kanzlei entscheiden oder auch einfach initiativ bewerben. Es mach ja auch kein Spaß, wenn man dann mit paar Studenten an fiktiven Fällen arbeitet oder irgendwelche Gruppenveranstaltungen hat, so meine Meinung.
Ich wollte mit meinem Kommentar nur sagen, dass es möglich ist, auch ohne juristische Kenntnisse ein Praktikum zu absolvieren.