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  5. Antrag 80 V VwGO nach erfolglosem Widerspruch
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Antrag 80 V VwGO nach erfolglosem Widerspruch
Marc313
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 2
Registriert seit: Jun 2023
#1
14.06.2023, 16:27
Ich würde gerne eine Frage stellen.

Im Kaiser-Skript steht, dass im Falle eines Antrages nach § 80 V VwGO nach bereits gegebenem erfolglosem Widerspruch im Tenor trotzdem dessen aufschiebende Wirkung anzuordnen bzw. wiederherzustellen ist. So würde ich es auch aus § 80b VwGO verstehen.

Müsste ich dies dann aber auch in der Antragsschrift so beantragen? Oder muss trotzdem die Klage als Bezugspunkt genannt werden.

Danke schon mal im Voraus.
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JungemitTaubenei
Member
***
Beiträge: 80
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#2
15.06.2023, 08:12
Naja, beantragen musst du die Anordnung/Wiederherstellung des Rechtsmittels, dessen Suspensiveffekt du hergestellt haben willst. Bist du noch im Widerspruchsverfahren (und ist ein Eilantrag dennoch zulässig, 80 VI VwGO), dann ist das der Bezugspunkt. Ist das Widerspruchsverfahren erfolglos abgeschlossen worden, kann ja nicht mehr die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet/wiederhergestellt werden. Dann würde man die (noch zu erhebende) Klage als Bezugspunkt wählen.
Nicht vergessen, innerhalb des Klagefrist noch die Klage zu erheben, sonst schmiert dir das RSB des Eilantrags ab…
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