08.06.2023, 10:44
Hallo,
ich möchte zur Überbrückung bis zum LLM für einige Monate als WissMit nach dem 2. Examen in einer Kanzlei arbeiten. Vergütung sollte möglichst hoch sein, daher kommen wohl nur GK in Frage.
Nehmen die GKs gerne solche WissMits? Ich würde gerne 4-5 Tage die Woche für einige Monate arbeiten um eine hohe Vergütung zu haben. Sind die bei azur genannten Beträge realistisch in der Praxis, dh werden sie auch wirklich bezahlt wenn man 4-5 Tage arbeitet?
Sind die Arbeitszeiten gleich der Anwälte?
ich möchte zur Überbrückung bis zum LLM für einige Monate als WissMit nach dem 2. Examen in einer Kanzlei arbeiten. Vergütung sollte möglichst hoch sein, daher kommen wohl nur GK in Frage.
Nehmen die GKs gerne solche WissMits? Ich würde gerne 4-5 Tage die Woche für einige Monate arbeiten um eine hohe Vergütung zu haben. Sind die bei azur genannten Beträge realistisch in der Praxis, dh werden sie auch wirklich bezahlt wenn man 4-5 Tage arbeitet?
Sind die Arbeitszeiten gleich der Anwälte?
08.06.2023, 10:48
(08.06.2023, 10:44)juleswinnfield schrieb: Hallo,
ich möchte zur Überbrückung bis zum LLM für einige Monate als WissMit nach dem 2. Examen in einer Kanzlei arbeiten. Vergütung sollte möglichst hoch sein, daher kommen wohl nur GK in Frage.
Nehmen die GKs gerne solche WissMits? Ich würde gerne 4-5 Tage die Woche für einige Monate arbeiten um eine hohe Vergütung zu haben. Sind die bei azur genannten Beträge realistisch in der Praxis, dh werden sie auch wirklich bezahlt wenn man 4-5 Tage arbeitet?
Sind die Arbeitszeiten gleich der Anwälte?
Die Azur Zahlen sind 1:1 was du bekommst. Aus GK Perspektive gilt je mehr Tage pro Woche desto besser, 5 Tage wird zB bei uns sehr gerne gesehen. Nach dem zweiten Examen verdienst du damit fast 10k brutto im
Monat, das ist mE wirklich gut. Arbeitszeiten sind weniger als Associates bei uns, wobei ich von jemandem der Vollzeit arbeitet auch mal erwarte dass er mit mir bis 10 am Start ist, die Nachtschicht aber nicht (außer der oder diejenige hat Bock).
08.06.2023, 11:09
Bei den Kanzleien, die „normale“ WissMit-Gehälter zahlen (z.B. HM, GL, LL, Noerr mit 1400€/WAT nach dem 2. Examen), liegt die Feierabendzeit meist zwischen 18:30 Uhr und 19:30 Uhr.
In US-Kanzleien, die mehr zahlen, sind die Arbeitszeiten entsprechend länger.
In US-Kanzleien, die mehr zahlen, sind die Arbeitszeiten entsprechend länger.
08.06.2023, 11:58
(08.06.2023, 10:48)DryPowder schrieb:(08.06.2023, 10:44)juleswinnfield schrieb: Hallo,
ich möchte zur Überbrückung bis zum LLM für einige Monate als WissMit nach dem 2. Examen in einer Kanzlei arbeiten. Vergütung sollte möglichst hoch sein, daher kommen wohl nur GK in Frage.
Nehmen die GKs gerne solche WissMits? Ich würde gerne 4-5 Tage die Woche für einige Monate arbeiten um eine hohe Vergütung zu haben. Sind die bei azur genannten Beträge realistisch in der Praxis, dh werden sie auch wirklich bezahlt wenn man 4-5 Tage arbeitet?
Sind die Arbeitszeiten gleich der Anwälte?
Die Azur Zahlen sind 1:1 was du bekommst. Aus GK Perspektive gilt je mehr Tage pro Woche desto besser, 5 Tage wird zB bei uns sehr gerne gesehen. Nach dem zweiten Examen verdienst du damit fast 10k brutto im
Monat, das ist mE wirklich gut. Arbeitszeiten sind weniger als Associates bei uns, wobei ich von jemandem der Vollzeit arbeitet auch mal erwarte dass er mit mir bis 10 am Start ist, die Nachtschicht aber nicht (außer der oder diejenige hat Bock).
Vielen Dank, sehr hilfreich. Ich nehme an US GK? Nur bei solchen sind mir solche Gehälter bekannt.
08.06.2023, 11:59
(08.06.2023, 11:09)F123 schrieb: Bei den Kanzleien, die „normale“ WissMit-Gehälter zahlen (z.B. HM, GL, LL, Noerr mit 1400€/WAT nach dem 2. Examen), liegt die Feierabendzeit meist zwischen 18:30 Uhr und 19:30 Uhr.Danke dir.
In US-Kanzleien, die mehr zahlen, sind die Arbeitszeiten entsprechend länger.
Wie sieht es denn mit Zulassung zur Anwaltschaft aus? Würde das ggf. Sinn machen, oder wäre das für eine Kanzlei dann nur sinnvoll, wenn man schon als Associate arbeitet?
08.06.2023, 12:15
(08.06.2023, 11:59)juleswinnfield schrieb:(08.06.2023, 11:09)F123 schrieb: Bei den Kanzleien, die „normale“ WissMit-Gehälter zahlen (z.B. HM, GL, LL, Noerr mit 1400€/WAT nach dem 2. Examen), liegt die Feierabendzeit meist zwischen 18:30 Uhr und 19:30 Uhr.Danke dir.
In US-Kanzleien, die mehr zahlen, sind die Arbeitszeiten entsprechend länger.
Wie sieht es denn mit Zulassung zur Anwaltschaft aus? Würde das ggf. Sinn machen, oder wäre das für eine Kanzlei dann nur sinnvoll, wenn man schon als Associate arbeitet?
Ja, US GK. Zulassung ist bei uns nicht üblich, wobei ich auch nicht weiß, ob ausgeschlossen.
08.06.2023, 12:20
Wegen der Kosten für Kammerbeitrag und Berufshaftpflichtversicherung ist die Zulassung i.d.R. erst als Associate sinnvoll.
Je nachdem, wann dein LL.M. beginnt (schon dieses Jahr im August/September oder erst nächstes Jahr?) könnte es aber auch eine Option sein, dich gleich als Associate zu bewerben und dich dann während des LL.M. beurlauben zu lassen.
Je nachdem, wann dein LL.M. beginnt (schon dieses Jahr im August/September oder erst nächstes Jahr?) könnte es aber auch eine Option sein, dich gleich als Associate zu bewerben und dich dann während des LL.M. beurlauben zu lassen.
08.06.2023, 12:22
(08.06.2023, 12:20)F123 schrieb: Wegen der Kosten für Kammerbeitrag und Berufshaftpflichtversicherung ist die Zulassung i.d.R. erst als Associate sinnvoll.
Je nachdem, wann dein LL.M. beginnt (schon dieses Jahr im August/September oder erst nächstes Jahr?) könnte es aber auch eine Option sein, dich gleich als Associate zu bewerben und dich dann während des LL.M. beurlauben zu lassen.
Viele Kanzleien bieten auch ein Gehaltsstreckungsmodell an, dh man arbeitet zwei Jahre für das 1/2 Gehalt und bekommt aber während des LLM weiter Geld.
08.06.2023, 13:46
(08.06.2023, 12:22)DryPowder schrieb:(08.06.2023, 12:20)F123 schrieb: Wegen der Kosten für Kammerbeitrag und Berufshaftpflichtversicherung ist die Zulassung i.d.R. erst als Associate sinnvoll.
Je nachdem, wann dein LL.M. beginnt (schon dieses Jahr im August/September oder erst nächstes Jahr?) könnte es aber auch eine Option sein, dich gleich als Associate zu bewerben und dich dann während des LL.M. beurlauben zu lassen.
Viele Kanzleien bieten auch ein Gehaltsstreckungsmodell an, dh man arbeitet zwei Jahre für das 1/2 Gehalt und bekommt aber während des LLM weiter Geld.
Als Associate bewerben ist leider eher schwierig/ausgeschlossen, weil nach Rückkehr vom LLM ein Ortswechsel in eine andere Stadt ansteht.
Am aller sinnvollsten wäre aber wahrscheinlich eine Bewerbung als Associate in GK die auch in neuer Stadt nach LLM ein Büro hat? Machen das Kanzleien mit?
08.06.2023, 14:05
(08.06.2023, 13:46)juleswinnfield schrieb:(08.06.2023, 12:22)DryPowder schrieb:(08.06.2023, 12:20)F123 schrieb: Wegen der Kosten für Kammerbeitrag und Berufshaftpflichtversicherung ist die Zulassung i.d.R. erst als Associate sinnvoll.
Je nachdem, wann dein LL.M. beginnt (schon dieses Jahr im August/September oder erst nächstes Jahr?) könnte es aber auch eine Option sein, dich gleich als Associate zu bewerben und dich dann während des LL.M. beurlauben zu lassen.
Viele Kanzleien bieten auch ein Gehaltsstreckungsmodell an, dh man arbeitet zwei Jahre für das 1/2 Gehalt und bekommt aber während des LLM weiter Geld.
Als Associate bewerben ist leider eher schwierig/ausgeschlossen, weil nach Rückkehr vom LLM ein Ortswechsel in eine andere Stadt ansteht.
Am aller sinnvollsten wäre aber wahrscheinlich eine Bewerbung als Associate in GK die auch in neuer Stadt nach LLM ein Büro hat? Machen das Kanzleien mit?
Spricht nichts dagegen zu fragen. Meine Erfahrung ist, wenn die Kanzlei dich gut findet macht sie einiges mit :)