• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. WissMit nach 2. Examen zur Überbrückung
1 2 »
Antworten

 
WissMit nach 2. Examen zur Überbrückung
juleswinnfield
Member
***
Beiträge: 53
Themen: 10
Registriert seit: Jul 2022
#1
08.06.2023, 10:44
Hallo,

ich möchte zur Überbrückung bis zum LLM für einige Monate als WissMit nach dem 2. Examen in einer Kanzlei arbeiten. Vergütung sollte möglichst hoch sein, daher kommen wohl nur GK in Frage.

Nehmen die GKs gerne solche WissMits? Ich würde gerne 4-5 Tage die Woche für einige Monate arbeiten um eine hohe Vergütung zu haben. Sind die bei azur genannten Beträge realistisch in der Praxis, dh werden sie auch wirklich bezahlt wenn man 4-5 Tage arbeitet?

Sind die Arbeitszeiten gleich der Anwälte?
Suchen
Zitieren
DryPowder
Member
***
Beiträge: 76
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#2
08.06.2023, 10:48
(08.06.2023, 10:44)juleswinnfield schrieb:  Hallo,

ich möchte zur Überbrückung bis zum LLM für einige Monate als WissMit nach dem 2. Examen in einer Kanzlei arbeiten. Vergütung sollte möglichst hoch sein, daher kommen wohl nur GK in Frage.

Nehmen die GKs gerne solche WissMits? Ich würde gerne 4-5 Tage die Woche für einige Monate arbeiten um eine hohe Vergütung zu haben. Sind die bei azur genannten Beträge realistisch in der Praxis, dh werden sie auch wirklich bezahlt wenn man 4-5 Tage arbeitet?

Sind die Arbeitszeiten gleich der Anwälte?

Die Azur Zahlen sind 1:1 was du bekommst. Aus GK Perspektive gilt je mehr Tage pro Woche desto besser, 5 Tage wird zB bei uns sehr gerne gesehen. Nach dem zweiten Examen verdienst du damit fast 10k brutto im
Monat, das ist mE wirklich gut. Arbeitszeiten sind weniger als Associates bei uns, wobei ich von jemandem der Vollzeit arbeitet auch mal erwarte dass er mit mir bis 10 am Start ist, die Nachtschicht aber nicht (außer der oder diejenige hat Bock).
Suchen
Zitieren
F123
Junior Member
**
Beiträge: 37
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#3
08.06.2023, 11:09
Bei den Kanzleien, die „normale“ WissMit-Gehälter zahlen (z.B. HM, GL, LL, Noerr mit 1400€/WAT nach dem 2. Examen), liegt die Feierabendzeit meist zwischen 18:30 Uhr und 19:30 Uhr.

In US-Kanzleien, die mehr zahlen, sind die Arbeitszeiten entsprechend länger.
Suchen
Zitieren
juleswinnfield
Member
***
Beiträge: 53
Themen: 10
Registriert seit: Jul 2022
#4
08.06.2023, 11:58
(08.06.2023, 10:48)DryPowder schrieb:  
(08.06.2023, 10:44)juleswinnfield schrieb:  Hallo,

ich möchte zur Überbrückung bis zum LLM für einige Monate als WissMit nach dem 2. Examen in einer Kanzlei arbeiten. Vergütung sollte möglichst hoch sein, daher kommen wohl nur GK in Frage.

Nehmen die GKs gerne solche WissMits? Ich würde gerne 4-5 Tage die Woche für einige Monate arbeiten um eine hohe Vergütung zu haben. Sind die bei azur genannten Beträge realistisch in der Praxis, dh werden sie auch wirklich bezahlt wenn man 4-5 Tage arbeitet?

Sind die Arbeitszeiten gleich der Anwälte?

Die Azur Zahlen sind 1:1 was du bekommst. Aus GK Perspektive gilt je mehr Tage pro Woche desto besser, 5 Tage wird zB bei uns sehr gerne gesehen. Nach dem zweiten Examen verdienst du damit fast 10k brutto im
Monat, das ist mE wirklich gut. Arbeitszeiten sind weniger als Associates bei uns, wobei ich von jemandem der Vollzeit arbeitet auch mal erwarte dass er mit mir bis 10 am Start ist, die Nachtschicht aber nicht (außer der oder diejenige hat Bock).

Vielen Dank, sehr hilfreich. Ich nehme an US GK? Nur bei solchen sind mir solche Gehälter bekannt.
Suchen
Zitieren
juleswinnfield
Member
***
Beiträge: 53
Themen: 10
Registriert seit: Jul 2022
#5
08.06.2023, 11:59
(08.06.2023, 11:09)F123 schrieb:  Bei den Kanzleien, die „normale“ WissMit-Gehälter zahlen (z.B. HM, GL, LL, Noerr mit 1400€/WAT nach dem 2. Examen), liegt die Feierabendzeit meist zwischen 18:30 Uhr und 19:30 Uhr.

In US-Kanzleien, die mehr zahlen, sind die Arbeitszeiten entsprechend länger.
Danke dir.
Wie sieht es denn mit Zulassung zur Anwaltschaft aus? Würde das ggf. Sinn machen, oder wäre das für eine Kanzlei dann nur sinnvoll, wenn man schon als Associate arbeitet?
Suchen
Zitieren
DryPowder
Member
***
Beiträge: 76
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#6
08.06.2023, 12:15
(08.06.2023, 11:59)juleswinnfield schrieb:  
(08.06.2023, 11:09)F123 schrieb:  Bei den Kanzleien, die „normale“ WissMit-Gehälter zahlen (z.B. HM, GL, LL, Noerr mit 1400€/WAT nach dem 2. Examen), liegt die Feierabendzeit meist zwischen 18:30 Uhr und 19:30 Uhr.

In US-Kanzleien, die mehr zahlen, sind die Arbeitszeiten entsprechend länger.
Danke dir.
Wie sieht es denn mit Zulassung zur Anwaltschaft aus? Würde das ggf. Sinn machen, oder wäre das für eine Kanzlei dann nur sinnvoll, wenn man schon als Associate arbeitet?


Ja, US GK. Zulassung ist bei uns nicht üblich, wobei ich auch nicht weiß, ob ausgeschlossen.
Suchen
Zitieren
F123
Junior Member
**
Beiträge: 37
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#7
08.06.2023, 12:20
Wegen der Kosten für Kammerbeitrag und Berufshaftpflichtversicherung ist die Zulassung i.d.R. erst als Associate sinnvoll. 

Je nachdem, wann dein LL.M. beginnt (schon dieses Jahr im August/September oder erst nächstes Jahr?) könnte es aber auch eine Option sein, dich gleich als Associate zu bewerben und dich dann während des LL.M. beurlauben zu lassen.
Suchen
Zitieren
DryPowder
Member
***
Beiträge: 76
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#8
08.06.2023, 12:22
(08.06.2023, 12:20)F123 schrieb:  Wegen der Kosten für Kammerbeitrag und Berufshaftpflichtversicherung ist die Zulassung i.d.R. erst als Associate sinnvoll. 

Je nachdem, wann dein LL.M. beginnt (schon dieses Jahr im August/September oder erst nächstes Jahr?) könnte es aber auch eine Option sein, dich gleich als Associate zu bewerben und dich dann während des LL.M. beurlauben zu lassen.



Viele Kanzleien bieten auch ein Gehaltsstreckungsmodell an, dh man arbeitet zwei Jahre für das 1/2 Gehalt und bekommt aber während des LLM weiter Geld.
Suchen
Zitieren
juleswinnfield
Member
***
Beiträge: 53
Themen: 10
Registriert seit: Jul 2022
#9
08.06.2023, 13:46
(08.06.2023, 12:22)DryPowder schrieb:  
(08.06.2023, 12:20)F123 schrieb:  Wegen der Kosten für Kammerbeitrag und Berufshaftpflichtversicherung ist die Zulassung i.d.R. erst als Associate sinnvoll. 

Je nachdem, wann dein LL.M. beginnt (schon dieses Jahr im August/September oder erst nächstes Jahr?) könnte es aber auch eine Option sein, dich gleich als Associate zu bewerben und dich dann während des LL.M. beurlauben zu lassen.



Viele Kanzleien bieten auch ein Gehaltsstreckungsmodell an, dh man arbeitet zwei Jahre für das 1/2 Gehalt und bekommt aber während des LLM weiter Geld.

Als Associate bewerben ist leider eher schwierig/ausgeschlossen, weil nach Rückkehr vom LLM ein Ortswechsel in eine andere Stadt ansteht. 
Am aller sinnvollsten wäre aber wahrscheinlich eine Bewerbung als Associate in GK die auch in neuer Stadt nach LLM ein Büro hat? Machen das Kanzleien mit?
Suchen
Zitieren
DryPowder
Member
***
Beiträge: 76
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#10
08.06.2023, 14:05
(08.06.2023, 13:46)juleswinnfield schrieb:  
(08.06.2023, 12:22)DryPowder schrieb:  
(08.06.2023, 12:20)F123 schrieb:  Wegen der Kosten für Kammerbeitrag und Berufshaftpflichtversicherung ist die Zulassung i.d.R. erst als Associate sinnvoll. 

Je nachdem, wann dein LL.M. beginnt (schon dieses Jahr im August/September oder erst nächstes Jahr?) könnte es aber auch eine Option sein, dich gleich als Associate zu bewerben und dich dann während des LL.M. beurlauben zu lassen.



Viele Kanzleien bieten auch ein Gehaltsstreckungsmodell an, dh man arbeitet zwei Jahre für das 1/2 Gehalt und bekommt aber während des LLM weiter Geld.

Als Associate bewerben ist leider eher schwierig/ausgeschlossen, weil nach Rückkehr vom LLM ein Ortswechsel in eine andere Stadt ansteht. 
Am aller sinnvollsten wäre aber wahrscheinlich eine Bewerbung als Associate in GK die auch in neuer Stadt nach LLM ein Büro hat? Machen das Kanzleien mit?


Spricht nichts dagegen zu fragen. Meine Erfahrung ist, wenn die Kanzlei dich gut findet macht sie einiges mit :)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus