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  5. Aufbau Anstiftung/ Haupttat
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Aufbau Anstiftung/ Haupttat
Lost_inPages
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Beiträge: 316
Themen: 76
Registriert seit: Mar 2023
#1
03.06.2023, 16:43
Wenn ihr einen Sachverhalt mit vielen Daten habt, und bspw am 1.3 eine Anstiftung erfolgt, und an den darauffolgenden Tagen weitere andere Taten begangen werden und dann am am 10.3 die Tat, zu der angestiftet wurde. Wie würdet ihr es dann aufbauen?

Ich strukturiere am liebsten chronologisch. Aber das hieße dann hier, dass ich für die Anstiftung am 1.3 die vorsätzliche rw Haupttat inzident prüfe und dann für die Tat am 10.03 nach ,,oben" verweise und nur kurze Ausführungen tätige.

Bin mir unsicher, wie ich den Aufbau und die Tatkomplexe in so einem Fall gestalten soll.

Alternativ könnte ich auch nicht chronologisch vorgehen. Die Taten abhandeln bis ich zum 10.3 gelange und hier einen zusammengehörigen Tatkomplex annehmen für die Anstiftung und die Haupttat.
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Drin
Senior Member
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Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#2
03.06.2023, 21:28
Tatnächster immer als erstes, es sei denn er ist tot.
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Lost_inPages
Senior Member
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Beiträge: 316
Themen: 76
Registriert seit: Mar 2023
#3
03.06.2023, 22:38
(03.06.2023, 21:28)Drin schrieb:  Tatnächster immer als erstes, es sei denn er ist tot.

Danke dir.
Dh ich prüfe erst die anderen Takomplexe.
Und wenn ich dann beim 10.3 bin, prüfe ich den tatnächsten und dann den Anstifter?
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Cenaira
RefiHessen
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Beiträge: 259
Themen: 18
Registriert seit: May 2022
#4
04.06.2023, 13:34
Du prüfst den Anstifter nie vor dem Haupttäter, es sei denn der Haupttäter ist tot oder nach der Fallfrage ausgeschlossen, da du ansonsten die vorsätzliche rechtwidrige Haupttat inzident prüfen müsstest. 

Wenn es sich anbietet, Tatkomplexe zu bilden, dann gelten für jeden Tatkomplex die seit dem ersten Semester bekannten Grundregeln für den Aufbau eines strafrechtlichen Gutachtenkomplexes. Schwerstes Delikt zu erst, Vorsatz vor Fahrlässigkeit, Täterschaft vor Teilnahme, Vollendung vor Versuch etc. und immer beginnend mit dem Tatnächsten und das für ihn schwerste Delikte.

Chronologisch aufzubauen macht nur wirklich Sinn, wenn du dir dadurch nicht irgendwelche Inzidentprüfungen aufbürdest und es wirklich selbstständige Taten sind (prozessualer Tatbegriff beherrschen und schauen, ob es Sinn macht). Bei einer solchen Aufbauweise läufst du manchmal auch Gefahr, Vorbereitungshandlungen abzuspalten und fälschlicherweise als versuchte Tat zu prüfen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.06.2023, 13:36 von Cenaira.)
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Lost_inPages
Senior Member
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Beiträge: 316
Themen: 76
Registriert seit: Mar 2023
#5
05.06.2023, 11:07
(04.06.2023, 13:34)Cenaira schrieb:  Du prüfst den Anstifter nie vor dem Haupttäter, es sei denn der Haupttäter ist tot oder nach der Fallfrage ausgeschlossen, da du ansonsten die vorsätzliche rechtwidrige Haupttat inzident prüfen müsstest. 

Wenn es sich anbietet, Tatkomplexe zu bilden, dann gelten für jeden Tatkomplex die seit dem ersten Semester bekannten Grundregeln für den Aufbau eines strafrechtlichen Gutachtenkomplexes. Schwerstes Delikt zu erst, Vorsatz vor Fahrlässigkeit, Täterschaft vor Teilnahme, Vollendung vor Versuch etc. und immer beginnend mit dem Tatnächsten und das für ihn schwerste Delikte.

Chronologisch aufzubauen macht nur wirklich Sinn, wenn du dir dadurch nicht irgendwelche Inzidentprüfungen aufbürdest und es wirklich selbstständige Taten sind (prozessualer Tatbegriff beherrschen und schauen, ob es Sinn macht). Bei einer solchen Aufbauweise läufst du manchmal auch Gefahr, Vorbereitungshandlungen abzuspalten und fälschlicherweise als versuchte Tat zu prüfen.


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