31.05.2023, 15:23
Hey, vielleicht hat es jemand auf Jurion gesehen: Verbesserer in NRW dürfen nächstes Jahr die Klausuren nicht am PC schreiben, obwohl das für die regulären Prüflingen möglich ist (Wahlrecht zwischen schriftlich und PC). Glaubt ihr es wird verschiedene Sachverhalte geben? Wird das handschriftliche Anfertigen bei der Korrektur berücksichtigt? Was haltet ihr davon?
31.05.2023, 15:33
Hatte mich auch schon ganz verrückt gemacht. Aber scheint doch zu gehen. Schau mal auf der LJPA Düsseldorf Seite unter Aufsichtsarbeiten. Kann den link gerade nicht einfügen
31.05.2023, 15:35
(31.05.2023, 15:23)GASTNRW1 schrieb: Hey, vielleicht hat es jemand auf Jurion gesehen: Verbesserer in NRW dürfen nächstes Jahr die Klausuren nicht am PC schreiben, obwohl das für die regulären Prüflingen möglich ist (Wahlrecht zwischen schriftlich und PC). Glaubt ihr es wird verschiedene Sachverhalte geben? Wird das handschriftliche Anfertigen bei der Korrektur berücksichtigt? Was haltet ihr davon?
Ja krass. Weißt du ob Verbesserer in das neue JAG rutschen? Falls nicht, bräuchte es für sie auch andere Sachverhalten. Aber wie soll das gehen? Vor allem wenn nur einer nicht unter das neue JAG fallen sollte. Man könnte doch gar nicht seine Leistung mit weiteren Leistungen vergleichen..
31.05.2023, 15:43
31.05.2023, 15:45
Also zwar steht auf der Seite des LJPA, dass nicht nach dem Versuch unterschieden wird, das hier liest sich aber anders:
https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/...waerzt.pdf
https://jurios.de/wp/wp-content/uploads/...waerzt.pdf
31.05.2023, 15:47
Die Meldung des LJPA kam danach… war aufgrund des Beschlusses auch sehr geschockt und hatte kurz nach dem Beschluss auf der Seite nachgeschaut. Da stand es noch nicht. Jetzt schon. Ich hoffe jetzt einfach mal, dass man sich auf die Angaben verlassen kann.
31.05.2023, 20:47
Verstehe den Beschwerdeführer und finde die Entscheidung feige.
Viel heiße Luft und viele Leerformeln.
Dass der Bf. keine substantiierteren Angaben dazu gemacht hat, wie und ob die am PC und handschriftlich geschriebenen Arbeiten bewertet werden und ob sie miteinander verglichen werden, dürfte ja am JPA liegen. Kann mir gut vorstellen, dass die entsprechende Nachfragen nicht beantworten. Vielleicht wissen sie es auch selbst noch nicht.
Die Begründung, warum keine Ungleichbehandlung vorliegt, wird auf die apodiktische Behauptung gestützt, mit Änderungen der Prüfungsvorschriften ginge zwangsweise eine Ungleichbehandlung einher.
Warum jetzt aber „zwangsweise“ die Verbesserer ihr Examen handschriftlich schreiben müssen, leuchtet mir nicht so recht ein.
Das VerfG irrt schon im Ausgangspunkt, wenn es meint, zwischen der Arbeit am PC und dem handschriftlichen Abfassen bestünde „Vergleichbarkeit“.
Sicherlich werden Sachverständige oder wissenschaftliche Studien aufklären können, dass der durchschnittliche 25-30 Jährige am PC und ein Vielfaches schneller schreibt. Der Generation ü50, die nicht mit Chats groß geworden ist, sieht das vielleicht anders. Maßgeblich dürfte aber die durchschnittliche Befähigung der Prüfungsteilnehmer und nicht die des ü50-Verfassungsrichter sein.
Es ist auch nicht klar, warum man den Verbesserern nicht einfach die Möglichkeit gibt, ihr Examen am PC zu schreiben.
Schlechtere Berufsaussichten und ein ungerechtes Examen, das maßgeblich von der Befähigung zum Schnellschreiben abhängt vs Kostenersparnis von ein paar Zehntausend Euro für das Land, das das Geld an anderen Ecken mit beiden Händen zum Fenster rauswirft.
Mal wieder schlägt die „händeringend“ nach Nachwuchs suchende Justiz ihrem fähigen Nachwuchs mit geballter Faust ins Gesicht.
Viel heiße Luft und viele Leerformeln.
Dass der Bf. keine substantiierteren Angaben dazu gemacht hat, wie und ob die am PC und handschriftlich geschriebenen Arbeiten bewertet werden und ob sie miteinander verglichen werden, dürfte ja am JPA liegen. Kann mir gut vorstellen, dass die entsprechende Nachfragen nicht beantworten. Vielleicht wissen sie es auch selbst noch nicht.
Die Begründung, warum keine Ungleichbehandlung vorliegt, wird auf die apodiktische Behauptung gestützt, mit Änderungen der Prüfungsvorschriften ginge zwangsweise eine Ungleichbehandlung einher.
Warum jetzt aber „zwangsweise“ die Verbesserer ihr Examen handschriftlich schreiben müssen, leuchtet mir nicht so recht ein.
Das VerfG irrt schon im Ausgangspunkt, wenn es meint, zwischen der Arbeit am PC und dem handschriftlichen Abfassen bestünde „Vergleichbarkeit“.
Sicherlich werden Sachverständige oder wissenschaftliche Studien aufklären können, dass der durchschnittliche 25-30 Jährige am PC und ein Vielfaches schneller schreibt. Der Generation ü50, die nicht mit Chats groß geworden ist, sieht das vielleicht anders. Maßgeblich dürfte aber die durchschnittliche Befähigung der Prüfungsteilnehmer und nicht die des ü50-Verfassungsrichter sein.
Es ist auch nicht klar, warum man den Verbesserern nicht einfach die Möglichkeit gibt, ihr Examen am PC zu schreiben.
Schlechtere Berufsaussichten und ein ungerechtes Examen, das maßgeblich von der Befähigung zum Schnellschreiben abhängt vs Kostenersparnis von ein paar Zehntausend Euro für das Land, das das Geld an anderen Ecken mit beiden Händen zum Fenster rauswirft.
Mal wieder schlägt die „händeringend“ nach Nachwuchs suchende Justiz ihrem fähigen Nachwuchs mit geballter Faust ins Gesicht.