16.05.2023, 13:38
Hallo Leute,
ich fühle mich nicht mehr wohl in meiner Kanzlei und habe nun überlege ich, mich selbstständig zu machen.
Nun habe ich eine praktische Fage: Die Sozialversicherungsbeiträge muss ich selbst tragen. Wie läuft das praktisch mit der Beitragszahlung, denn ich weiß ja theoretisch erst immer ein Jahr später, wie viel Gewinn ich gemacht habe, wonach sich dann die Beiträge richten. Zahlt man dann im ersten Jahr nur die Mindestbeiträge und muss dann nachzahlen oder wie läuft das?
Bzw. hat die Schwarmintelligenz Tipps, wie man das sinnvoll und effektiv gestaltet?
Vielen dank!
ich fühle mich nicht mehr wohl in meiner Kanzlei und habe nun überlege ich, mich selbstständig zu machen.
Nun habe ich eine praktische Fage: Die Sozialversicherungsbeiträge muss ich selbst tragen. Wie läuft das praktisch mit der Beitragszahlung, denn ich weiß ja theoretisch erst immer ein Jahr später, wie viel Gewinn ich gemacht habe, wonach sich dann die Beiträge richten. Zahlt man dann im ersten Jahr nur die Mindestbeiträge und muss dann nachzahlen oder wie läuft das?
Bzw. hat die Schwarmintelligenz Tipps, wie man das sinnvoll und effektiv gestaltet?
Vielen dank!
17.05.2023, 10:18
AV und KV/PV fallen ja nicht mehr (zwingend) an. Falls PKV wirst du ja wissen, wie teuer dein Tarif ist. Falls GKV: hier wird zunächst nur ein vorläufiger Beitrag festgesetzt; der richtet sich im ersten Jahr der Selbständigkeit idR nach dem letzten Einkommenssteuerbescheid; da kann man im ersten Jahr aber ggf. verhandeln, wenn der Business Plan ganz anders aussieht. Später wird jeweils auf Basis des Einkommenssteuerbescheids für jedes Jahr der Selbständigkeit nachgerechnet. Bzgl. PV gilt dasselbe.
Bzgl Versorgungswerk sollte ein Blick in die Satzung deines VW Auskunft geben. ;)
Bei freiwilliger AV gibt es mW eine Pauschale, die du sicher auch ergooglen kannst. ;)
Bzgl Versorgungswerk sollte ein Blick in die Satzung deines VW Auskunft geben. ;)
Bei freiwilliger AV gibt es mW eine Pauschale, die du sicher auch ergooglen kannst. ;)
19.05.2023, 08:23
(17.05.2023, 10:18)Bre schrieb: AV und KV/PV fallen ja nicht mehr (zwingend) an. Falls PKV wirst du ja wissen, wie teuer dein Tarif ist. Falls GKV: hier wird zunächst nur ein vorläufiger Beitrag festgesetzt; der richtet sich im ersten Jahr der Selbständigkeit idR nach dem letzten Einkommenssteuerbescheid; da kann man im ersten Jahr aber ggf. verhandeln, wenn der Business Plan ganz anders aussieht. Später wird jeweils auf Basis des Einkommenssteuerbescheids für jedes Jahr der Selbständigkeit nachgerechnet. Bzgl. PV gilt dasselbe.
Bzgl Versorgungswerk sollte ein Blick in die Satzung deines VW Auskunft geben. ;)
Bei freiwilliger AV gibt es mW eine Pauschale, die du sicher auch ergooglen kannst. ;)
Vielen dank für deinen Beitrag! Es ging tatsächlich im Kern um die Krankenversicherung und wie der Beitrag im ersten Jahr festgesetzt bzw. berechnet wird, weil mir das noch nicht ganz klar war.
19.05.2023, 20:36
Sonst ruf doch einfach bei der Krankenkasse an, wenn es konkreter wird?! ;)