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Internationalität in der Justiz
HLLM
Member
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Beiträge: 108
Themen: 28
Registriert seit: Aug 2022
#1
11.05.2023, 17:13
Hi ihr Lieben,

ich habe ein paar Fragen: 

1. Internationale Kenntnisse/Erfahrungen sind für die Justiz ja komplett egal oder nicht? Würde ein LLM dann überhaupt irgendwelche Vorteile bringen? Ist solche Erfahrung evtl. sogar schädlich (iSv „Der geht doch eh…“)

2. Gibt es eigentlich die Möglichkeit als Richter internationale Berührungspunkte in der Arbeit zu haben? Ich denke ja selbst in den Handelskammern eher nicht. Zumindest ein wenig Englisch wäre ja mal nett. :)
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Drin
Senior Member
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Beiträge: 346
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#2
11.05.2023, 18:56
Zu 1. 
Kommt natürlich auf die einstellende Person an, aber weitläufiges Interesse und interkulturelle Kompetenzen sind nicht schädlich. Tatsächlich könnte die Justiz sogar ein Bereich sein, wo dir ein LLM in den Ndl, Polen oder Italien mehr bringt als einer in UK/US.

Zu 2.
Gerichtssprache ist deutsch. In den Kammern für gewerblichen Rechtsschutz wirst du aber oft mit Lizenzen etc zu tun haben, die idR auf englisch sind. Da kommt dann ggfl auch wieder 1. zu Bedeutung. Ansonsten ist Englisch nicht an der Tagesordnung. Es gibt die Möglichkeit, über das EJTN Auslandserfahrung zu machen und vorherige Erfahrung einzubringen.
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Bre
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Beiträge: 170
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#3
11.05.2023, 21:32
In einigen Gerichtsbezirken gibt es bereits KfH, die auf Englisch verhandeln:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/kammer...verfahren/

Demnächst sollen auch flächendeckend bei LG und OLG Commercial Courts kommen:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebu...ourts.html
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Gast2580
Gast
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Beiträge: 161
Themen: 13
Registriert seit: Oct 2021
#4
14.05.2023, 16:10
Bei einer Vorstellungsrunde der Justiz unter Referendaren habe ich den Staatsanwälten diese Frage gestellt. Es hieß, in den sich mit organisierter Kriminalität befassenden Dezernaten würde wohl häufiger grenzüberschreitend gearbeitet werden.

Als Richter bliebe - neben dem Übrigen hier Vorgeschlagenen - nur zu hoffen, dass man mal einen Fall mit grenzüberschreitenden Elementen auf den Tisch bekommt und dann nach Bestimmung des anwendbaren Rechts und der int. Zuständigkeit des Gerichts ggf. ausländisches Sachrecht anwenden darf.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.05.2023, 16:13 von Gast2580.)
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Jura700
Junior Member
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Beiträge: 7
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2019
#5
14.05.2023, 16:43
Also ich würde vermuten, dass man bei der Justiz keine Englischkenntnisse braucht. Es sei denn, man
arbeitet am ICC oder am Seegerichtshof, etc. 
Aber am Amtsgericht, Landgericht werden meist eher andere Sprachen gebraucht. Und da kommt
dann ein Dolmetscher.
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Bre
Member
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Beiträge: 170
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#6
14.05.2023, 17:25
(14.05.2023, 16:10)Gast2580 schrieb:  Bei einer Vorstellungsrunde der Justiz unter Referendaren habe ich den Staatsanwälten diese Frage gestellt. Es hieß, in den sich mit organisierter Kriminalität befassenden Dezernaten würde wohl häufiger grenzüberschreitend gearbeitet werden.

Als Richter bliebe - neben dem Übrigen hier Vorgeschlagenen - nur zu hoffen, dass man mal einen Fall mit grenzüberschreitenden Elementen auf den Tisch bekommt und dann nach Bestimmung des anwendbaren Rechts und der int. Zuständigkeit des Gerichts ggf. ausländisches Sachrecht anwenden darf.

Naja, sobald ausländisches Sachrecht anzuwenden ist, bedeutet das faktisch ein SV-Gutachten (vom MPI Hamburg o.ä.); selbst wirst du das in den typischen Fällen dieser Art kaum sinnvoll leisten können. Wenn es um "internationale" Eigenarbeit geht, dann dürfte sich das primär auf die Parteien als solche sowie die Sprache der zu berücksichtigenden Beweismittel beziehen...
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Gast2580
Gast
***
Beiträge: 161
Themen: 13
Registriert seit: Oct 2021
#7
17.07.2023, 06:58
(14.05.2023, 17:25)Bre schrieb:  
(14.05.2023, 16:10)Gast2580 schrieb:  Bei einer Vorstellungsrunde der Justiz unter Referendaren habe ich den Staatsanwälten diese Frage gestellt. Es hieß, in den sich mit organisierter Kriminalität befassenden Dezernaten würde wohl häufiger grenzüberschreitend gearbeitet werden.

Als Richter bliebe - neben dem Übrigen hier Vorgeschlagenen - nur zu hoffen, dass man mal einen Fall mit grenzüberschreitenden Elementen auf den Tisch bekommt und dann nach Bestimmung des anwendbaren Rechts und der int. Zuständigkeit des Gerichts ggf. ausländisches Sachrecht anwenden darf.

Naja, sobald ausländisches Sachrecht anzuwenden ist, bedeutet das faktisch ein SV-Gutachten (vom MPI Hamburg o.ä.); selbst wirst du das in den typischen Fällen dieser Art kaum sinnvoll leisten können. Wenn es um "internationale" Eigenarbeit geht, dann dürfte sich das primär auf die Parteien als solche sowie die Sprache der zu berücksichtigenden Beweismittel beziehen...

Toll, dass sich hier auch mal jmd. für IPR interessiert. Das stimmt so aber nur teilweise. Der Richter schreibt ja nicht in sein Urteil: " Die Kl. wird abgewiesen, weil Prof. Dr. dies und jenes schreibt". Klar, es ist ein Gutachterprozess, dennoch wird der Richter seine Entscheodung begründen müssen u. sich ausführlich mit den ausl. AGL befassen. Dazu kommen die Auslegung der einschlägigen IPR und IZPR Vorschriften. Wieso das jetzt alles nicht international sein soll, erschließt sich mir nicht... Aber wie gesagt, diese Fälle sind sehr selten.
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