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Notenbekanntgabe mündliche Prüfung
LawLawLaw
Junior Member
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Beiträge: 18
Themen: 8
Registriert seit: Mar 2023
#1
06.05.2023, 17:35
Hallo,

In der Regel werden ja die Noten in der mündlichen Prüfung auch vor den Mitprüflingen verkündet, aber es gibt ja die Möglichkeit, zu sagen, dass man das nicht möchte noch bis zum Moment der Verkündung, zumindest in NRW.

Wird das komisch betrachtet, wenn man das nicht vor allen möchte, sowohl was Prüflinge als auch Kommission angeht? Insbesondere bei guten Kandidaten im zweistelligen Bereich? Ich möchte es einfach aus persönlichen Gründen einfach nicht so gerne, auch wenn meine Noten gut sind, aber weiß halt nicht, wie das so rüberkommt..

Ihr könnt ja mal sagen, was ihr meint, gerne auch wie ihr es fändet oder gefunden hättet :)

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung!

LG :)
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
LeoLex
Junior Member
**
Beiträge: 25
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#2
06.05.2023, 18:11
Hat ein Bekannter von mir damals gemacht und hat auch jemand in meiner Prüfung gemacht, war damals in beiden Fällen keine große Sache - da man die Einzelbekanntgabe kurz vorher noch „anmelden“ kann, kann auch der Kritischste nicht meinen, dass das Einfluss auf die Note hat (auch so sehr unwahrscheinlich).

Ob das bei den Mitprüflingen doof ankommt, kommt auf die Personen an - aber du erfährst ihre Noten ja auch nicht und oft sind es ja auch irgendwelche Unbekannten, die es sowieso nichts angeht.
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hessjur
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#3
06.05.2023, 19:57
Hallo,
auf keinen Fall würde ich meine Noten noch einmal vor den anderen Prüflingen von dem Vorsitzenden eröffnet bekommen wollen. Du weißt nicht, wie sie darauf reagieren. Ich habe schlechte Erfahrungen damit gemacht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.05.2023, 07:57 von hessjur.)
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Drin
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Beiträge: 346
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#4
06.05.2023, 23:11
Passiert schon gelegentlich und sollte daher jdf bei den Prüfern keinen irgendwie gearteten Eindruck hinterlassen
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.05.2023, 08:50 von Drin.)
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hessjur
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#5
07.05.2023, 00:26
die Bekanntgabe der schriftlichen Noten
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.273
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
07.05.2023, 09:23
Kam mir bislang nicht unter, den Wunsch fände ich aber verständlich und würde da keine negativen Assoziationen haben.
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LeoLex
Junior Member
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Beiträge: 25
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#7
08.05.2023, 18:57
(07.05.2023, 00:26)hessjur schrieb:  die Bekanntgabe der schriftlichen Noten


Hm, aber hier geht es doch um die Noten nach der mündlichen Prüfung, dh "ganz am Ende" (?) :); die schriftlichen Noten hören die anderen da doch auch das erste Mal von "offizieller Seite", wenn man sich nicht vorher ausgetauscht hat (oder?)
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hessjur
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#8
09.05.2023, 12:24
Es gibt Durchgänge, da werden die schriftlichen Noten der Prüflinge im Vorgespräch mit dem Vorsitzenden als sog. Vornote mitgeteilt. Halte ich für einen riesigen Fehler des Prüfungsamtes, so etwas zu machen. Dies sollte dringend abgeschafft werden.
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 2.273
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#9
09.05.2023, 14:40
(09.05.2023, 12:24)hessjur schrieb:  Es gibt Durchgänge, da werden die schriftlichen Noten der Prüflinge im Vorgespräch mit dem Vorsitzenden als sog. Vornote mitgeteilt. Halte ich für einen riesigen Fehler des Prüfungsamtes, so etwas zu machen. Dies sollte dringend abgeschafft werden.

In BW setzt die Prüfungskommission die Gesamtnote fest. Ihr liegen daher selbstverständlich die vollständigen Prüfungsakten vor, sie muss auch entscheiden, ob nach dem Gesamteindruck eine Korrektur nach oben oder unten stattfindet. Das kann anders nicht gehen.

Die Vorgespräche finde ich auch ungut und Einfallstor für Willkür und Befangenheit - gibt es aber z.B. in BW nicht.
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