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  5. Amtsarzt Hessen
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Amtsarzt Hessen
Gast_16
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Themen: 3
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#1
04.05.2023, 11:56
Hallo, wie aus dem Betreff schon hervorgeht, geht es um die Untersuchung beim Amtsarzt. Neuerdings muss man in Hessen vor der Einstellung als Richter auf Probe wohl wieder zu einer amtsärztlichen Untersuchung. 
Auf dem Schreiben vom Ministerium steht, dass dafür sachliche Kostenfreiheit besteht. 
Der Leiter vom Gesundheitsamt sagte mir aber, dass mir die Untersuchung in Rechnung gestellt werden würde. 
Er ließ sich auch nach einer Diskussion nicht davon abbringen und behauptete Kostenfreiheit bestehe nur bei der Verbeamtung auf Lebenszeit. Letztlich musste ich die 190€ nun zahlen. 


Leider ist die zuständige Dame beim Ministerium heute nicht da, daher wollte ich hier mal fragen, ob jemand kürzlich selbst so einen Fall hatte. 

Vielen Dank im Voraus!
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Praktiker
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#2
04.05.2023, 15:34
Du hast mit dem Leiter des Gesundheitsamtes gesprochen? Und der hat die Gebühr in bar erhoben? Oder gab es einen Gebührenbescheid, auf den Du noch zahlen musst?

Das ist ja mal wieder eine Geschichte...
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Gast_16
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Beiträge: 19
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Registriert seit: Apr 2023
#3
04.05.2023, 16:52
Ja genau ich habe mit dem Leiter des Gesundheitsamtes gesprochen. 
Ich musste den Betrag vor Ort mit EC-Karte zahlen und habe dann auch lediglich eine Quittung erhalten. 

Ich hab mich nun halt gefragt, ob der Fehler beim Ministerium liegt oder ob sich das Gesundheitsamt da falsch verhalten hat.
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Praktiker
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#4
04.05.2023, 21:53
Und was wäre passiert, wenn Du dich geweigert hättest zu zahlen? Unmittelbarer Zwang? Oder war das Vorkasse?
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juraistschön
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Registriert seit: Dec 2022
#5
07.05.2023, 12:18
(04.05.2023, 21:53)Praktiker schrieb:  Und was wäre passiert, wenn Du dich geweigert hättest zu zahlen? Unmittelbarer Zwang? Oder war das Vorkasse?

Beitreibung?!
Außerdem zieht man diese Option in der Situation wohl eher nicht ernsthaft in Erwägung...
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Praktiker
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Beiträge: 2.112
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Registriert seit: Apr 2021
#6
07.05.2023, 19:34
(07.05.2023, 12:18)juraistschön schrieb:  
(04.05.2023, 21:53)Praktiker schrieb:  Und was wäre passiert, wenn Du dich geweigert hättest zu zahlen? Unmittelbarer Zwang? Oder war das Vorkasse?

Beitreibung?!
Außerdem zieht man diese Option in der Situation wohl eher nicht ernsthaft in Erwägung...

Damit ist gemeint, dass hier irgend etwas gewaltig nicht stimmen kann. Verwaltung, die durch den Behördenleiter Gebühren ohne schriftlichen Gebührenbescheid per EC einzieht? Also wirklich... und wie hätte der bloß mündliche Gebührenbescheid beigetrieben werden sollen?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.05.2023, 19:36 von Praktiker.)
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gintonic
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Beiträge: 33
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Registriert seit: Feb 2023
#7
12.05.2023, 00:51
VGH Hessen, Urteil vom 05.09.2013 - 5 A 254/13
https://openjur.de/u/660041.html
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Max Sauer
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Beiträge: 129
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#8
19.05.2023, 01:10
(07.05.2023, 19:34)Praktiker schrieb:  
(07.05.2023, 12:18)juraistschön schrieb:  
(04.05.2023, 21:53)Praktiker schrieb:  Und was wäre passiert, wenn Du dich geweigert hättest zu zahlen? Unmittelbarer Zwang? Oder war das Vorkasse?

Beitreibung?!
Außerdem zieht man diese Option in der Situation wohl eher nicht ernsthaft in Erwägung...

Damit ist gemeint, dass hier irgend etwas gewaltig nicht stimmen kann. Verwaltung, die durch den Behördenleiter Gebühren ohne schriftlichen Gebührenbescheid per EC einzieht? Also wirklich... und wie hätte der bloß mündliche Gebührenbescheid beigetrieben werden sollen?


Wenn du einen Ausweis beantragst, bekommst du doch auch keinen Gebührenbescheid. Es heißt, XX Euro. Bar oder mit Karte!
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JungemitTaubenei
Member
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Beiträge: 83
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#9
19.05.2023, 08:34
(19.05.2023, 01:10)Max Sauer schrieb:  
(07.05.2023, 19:34)Praktiker schrieb:  
(07.05.2023, 12:18)juraistschön schrieb:  
(04.05.2023, 21:53)Praktiker schrieb:  Und was wäre passiert, wenn Du dich geweigert hättest zu zahlen? Unmittelbarer Zwang? Oder war das Vorkasse?

Beitreibung?!
Außerdem zieht man diese Option in der Situation wohl eher nicht ernsthaft in Erwägung...

Damit ist gemeint, dass hier irgend etwas gewaltig nicht stimmen kann. Verwaltung, die durch den Behördenleiter Gebühren ohne schriftlichen Gebührenbescheid per EC einzieht? Also wirklich... und wie hätte der bloß mündliche Gebührenbescheid beigetrieben werden sollen?


Wenn du einen Ausweis beantragst, bekommst du doch auch keinen Gebührenbescheid. Es heißt, XX Euro. Bar oder mit Karte!

Nur weil das so in st. Verwaltungspraxis gemacht wird, heißt das nicht, dass es auch rechtmäßig ist…
Klar besteht faktisch kaum eine andere Wahl & Verwaltungsakte können auch mündlich ergehen. Wirkt trotzdem alles etwas dubios.
Praktisch könnte der Antrag nach 37 Abs. 2 Satz 2 VwVfG ratsam sein, sofern die VSS (insb. Unverzüglichkeit) noch vorliegen.
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