• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Geschädigter bei Geldwäsche
Antworten

 
Geschädigter bei Geldwäsche
Kuchen
Member
***
Beiträge: 60
Themen: 12
Registriert seit: Nov 2022
#1
22.04.2023, 16:26
Hallo zusammen,

ich habe gerade eine Akte, in der es um einen Warenagenten geht.
In einer Verfügung steht, dass die Geschädigten diejenigen sind, die Mahnungen erhalten haben.
Die Shops haben aber Abbuchungen vom Konto zurückgezahlt.
Spricht man trotzdem von Geschädigten, obwohl dann doch der Shop auf dem Schaden sitzen bleibt?

Und wie geht man damit um, wenn der Angeschuldigte noch nicht bzgl. aller Taten vernommen wurde?
Schreibt man da etwas in die Abschlussverfügung, klagt in der Anklageschrift aber trotzdem alles an?

Ich freue mich über jede Unterstützung.

Liebe Grüße

Kuchen
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.2023, 16:26 von Kuchen.)
Suchen
Zitieren
Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#2
25.04.2023, 19:18
Die sind die strafrechtlich Verletzten des Betrugs. Das bleibt auch nach Rückzahlung so. Wirtschaftlich Verletzte sind natürlich die Shops, an denen das Geld hängen bleibt. 

Der Beschuldigte muss grds. zu allen Taten vernommen werden. Also entweder 154 bzgl der übrigen, langen Vermerk warum das rechtliche gehör nachgeholt werden kann oder keine Abschluss-, sondern Ermittlungsverfügung
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.04.2023, 19:19 von Drin.)
Suchen
Zitieren
Kuchen
Member
***
Beiträge: 60
Themen: 12
Registriert seit: Nov 2022
#3
25.04.2023, 23:18
Vielen Dank ?
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus