14.04.2023, 18:33
Hallo,
ich habe am Montag Sitzungsdienst und erreiche bis dahin meine Staatsanwältin nicht, bin aber grad auf ein kleines Problem für mich gestoßen.
In der Sache geht es um einen Computerbetrug. Es gibt keine Eintragungen im BZR. Allerdings ist in der Handakte die Verfahrensliste ausgedruckt. Dort findet sich unter anderem ein Betrug von 2012. Dabei steht nur "erledigt". Ich hab keine Ahnung ob es einen Freispruch gab, eine Einstellung nach § 170 II oder vielleicht §§ 153, 153a.
Sollte ich irgendetwas davon in der Sitzung erwähnen? Zu Lasten des Angeklagten, dass es bereits 2012 ein einschlägiges Verfahren gegen ihn gab? Aber falls es damals einen Freispruch gab, wäre das glaub ich problematisch...
Hoffe mir kann jemand etwas weiterhelfen, danke schonmal!
ich habe am Montag Sitzungsdienst und erreiche bis dahin meine Staatsanwältin nicht, bin aber grad auf ein kleines Problem für mich gestoßen.
In der Sache geht es um einen Computerbetrug. Es gibt keine Eintragungen im BZR. Allerdings ist in der Handakte die Verfahrensliste ausgedruckt. Dort findet sich unter anderem ein Betrug von 2012. Dabei steht nur "erledigt". Ich hab keine Ahnung ob es einen Freispruch gab, eine Einstellung nach § 170 II oder vielleicht §§ 153, 153a.
Sollte ich irgendetwas davon in der Sitzung erwähnen? Zu Lasten des Angeklagten, dass es bereits 2012 ein einschlägiges Verfahren gegen ihn gab? Aber falls es damals einen Freispruch gab, wäre das glaub ich problematisch...
Hoffe mir kann jemand etwas weiterhelfen, danke schonmal!
14.04.2023, 20:00
Nein, das würde ich nicht erwähnen. Verurteilung war es nicht, sonst wäre es im BZR. Hätte man sich als Dezernent drum kümmern können (wiederaufnehmen und mit anklagen, für die Strafhöhe berücksichtigen usw.), ist aber jedenfalls nicht erfolgt.
15.04.2023, 05:45
Das kann durchaus auch eine Verurteilung gewesen sein, die aber bereits aus dem BZR getilgt wurde. Das spielt aber letztlich keine Rolle, da nur der aktuelle BZR relevant ist, und der ist leer. Also nicht erwähnen, es tut nichts zur Sache