20.03.2023, 15:15
Hallo zusammmen,
ich frage mich, welche Kommentare man für die mündliche Prüfung benötigt? Es erscheint mir einerseits unnötig, nochmal alle in den schrifltichen Prüfungen zugelassenen Kommentare neu für die Mündliche zu mieten, da ich davon ausgehe, dass ich in den Prüfungsgesprächen selbst wohl gar keine Nutzungsmöglichkeit haben werde, sondern allein ggfs. während der Vorbereitung des Aktenvortrages auf Kommentare (aus dem entsprechenden Rechtsgebiet) zugreifen kann/muss. Ergibt es also Sinn nur die Kommentare, die zum Schwerpunktbereich des Aktenvortrages gehören zu beschaffen?
Über eine kurze Rückmeldung freue ich mich.
Viele Grüße
ich frage mich, welche Kommentare man für die mündliche Prüfung benötigt? Es erscheint mir einerseits unnötig, nochmal alle in den schrifltichen Prüfungen zugelassenen Kommentare neu für die Mündliche zu mieten, da ich davon ausgehe, dass ich in den Prüfungsgesprächen selbst wohl gar keine Nutzungsmöglichkeit haben werde, sondern allein ggfs. während der Vorbereitung des Aktenvortrages auf Kommentare (aus dem entsprechenden Rechtsgebiet) zugreifen kann/muss. Ergibt es also Sinn nur die Kommentare, die zum Schwerpunktbereich des Aktenvortrages gehören zu beschaffen?
Über eine kurze Rückmeldung freue ich mich.
Viele Grüße
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https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
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20.03.2023, 15:40
(20.03.2023, 15:15)Gast5678 schrieb: Hallo zusammmen,
ich frage mich, welche Kommentare man für die mündliche Prüfung benötigt? Es erscheint mir einerseits unnötig, nochmal alle in den schrifltichen Prüfungen zugelassenen Kommentare neu für die Mündliche zu mieten, da ich davon ausgehe, dass ich in den Prüfungsgesprächen selbst wohl gar keine Nutzungsmöglichkeit haben werde, sondern allein ggfs. während der Vorbereitung des Aktenvortrages auf Kommentare (aus dem entsprechenden Rechtsgebiet) zugreifen kann/muss. Ergibt es also Sinn nur die Kommentare, die zum Schwerpunktbereich des Aktenvortrages gehören zu beschaffen?
Über eine kurze Rückmeldung freue ich mich.
Viele Grüße
Bei uns im Bundesland (BW) werden die Kommentare für den Aktenvortrag gestellt und dürfen dann gar nicht mehr benutzt werden in der Mündlichen.


