10.03.2023, 15:55
Hallo beisammen,
Wie streng/wohlwollend schätzt ihr die Korrektur von Klausuren im 2.StEx ein? Ich habe im Dezember geschrieben und große Angst durchgefallen zu sein, weil ich einfach zu wenig Ahnung/Klausurenübung hatte und viel zu wenig gelernt hatte.
Ich würde mich über ein paar Erfahrunsberichte wie hoch die Hürde ist sehr freuen. Letzendlich braucht man ja nicht sonderlich viele Punkte und bestandene Klausuren in NRW, allerdings haben bei uns in den Übungsklausuren in der AG die Leiter sehr geizig und mMn streng korrigiert, dass ich totale Angst habe und nicht mehr schlafen kann.
Zu meinen Klausuren: StA lief gar nicht, da habe ich vielleicht 0-1; Z1 bin ich nicht fertig geworden, der Ansatz war aber richtig. Anwaltsklausur und Z4 kann ich nicht einschätzen, weil sehr sehr komische Klausuren. Zwangsvollstreckung lief aber inhaltlich gut. ÖR lief i.O und Revision bis auf den Schluss auch. Klar kann jetzt niemand anhand meiner Schilderungen hellsehen, aber vielleicht könnt ihr mir sagen, wie es bei euch lief bzgl. Erwartung und Ergebnis? Ist es eher schwierig 0-3 P zu bekommen, wenn man halbwegs was richtig hat oder orientieren sich die Korrektoren wirklich an Richter/Partnergutachten und alles darunter ist weniger als 4P?
Wie streng/wohlwollend schätzt ihr die Korrektur von Klausuren im 2.StEx ein? Ich habe im Dezember geschrieben und große Angst durchgefallen zu sein, weil ich einfach zu wenig Ahnung/Klausurenübung hatte und viel zu wenig gelernt hatte.
Ich würde mich über ein paar Erfahrunsberichte wie hoch die Hürde ist sehr freuen. Letzendlich braucht man ja nicht sonderlich viele Punkte und bestandene Klausuren in NRW, allerdings haben bei uns in den Übungsklausuren in der AG die Leiter sehr geizig und mMn streng korrigiert, dass ich totale Angst habe und nicht mehr schlafen kann.
Zu meinen Klausuren: StA lief gar nicht, da habe ich vielleicht 0-1; Z1 bin ich nicht fertig geworden, der Ansatz war aber richtig. Anwaltsklausur und Z4 kann ich nicht einschätzen, weil sehr sehr komische Klausuren. Zwangsvollstreckung lief aber inhaltlich gut. ÖR lief i.O und Revision bis auf den Schluss auch. Klar kann jetzt niemand anhand meiner Schilderungen hellsehen, aber vielleicht könnt ihr mir sagen, wie es bei euch lief bzgl. Erwartung und Ergebnis? Ist es eher schwierig 0-3 P zu bekommen, wenn man halbwegs was richtig hat oder orientieren sich die Korrektoren wirklich an Richter/Partnergutachten und alles darunter ist weniger als 4P?
10.03.2023, 17:21
Ich will dich nicht entmutigen, aber ich habe schon das Gefühl, dass die Klausuren im Zweiten recht pedantisch und pingelig korrigiert werden. Meiner Meinung nach gibt es viel mehr Punkte im Vergleich zum 1. StEx bei denen man (mangels entspr. Praxiserfahrung) den Blutdruck beim Praktiker (Richter, StA etc.) in die Höhe bringen kann, wenn man sie falsch macht. Schließlich machen die den Mist jeden Tag. Daher tun manche der Korrektoren so als hätte man sie gerade persönlich beleidigt, weil man eine gewisse Formvorgabe oÄ nicht eingehalten hat bzw. eine prozessuale Frage, die sich ständig stellt, nicht passend beantwortet oder übersieht. Viele der Korrektoren und insb. Richter haben auch ihre ganz eigene Vorstellung was nun ihrer Meinung nach Kardinalfehler sind, die die Klausur in die untere Punkteebene bugsieren.
10.03.2023, 17:31
(10.03.2023, 17:21)NRWp schrieb: Ich will dich nicht entmutigen, aber ich habe schon das Gefühl, dass die Klausuren im Zweiten recht pedantisch und pingelig korrigiert werden. Meiner Meinung nach gibt es viel mehr Punkte im Vergleich zum 1. StEx bei denen man (mangels entspr. Praxiserfahrung) den Blutdruck beim Praktiker (Richter, StA etc.) in die Höhe bringen kann, wenn man sie falsch macht. Schließlich machen die den Mist jeden Tag. Daher tun manche der Korrektoren so als hätte man sie gerade persönlich beleidigt, weil man eine gewisse Formvorgabe oÄ nicht eingehalten hat bzw. eine prozessuale Frage, die sich ständig stellt, nicht passend beantwortet oder übersieht. Viele der Korrektoren und insb. Richter haben auch ihre ganz eigene Vorstellung was nun ihrer Meinung nach Kardinalfehler sind, die die Klausur in die untere Punkteebene bugsieren.
Kann mir schon vorstellen wie die da sitzen...
Habe leider keinen Kontakt zu Referendaren die nicht bestanden oder knapp bestanden haben um nachfragen zu können, woran es bei ihnen lag. Vielleicht sind hier ja welche dabei, die mal berichten können wie schlecht ihre Klausuren tatsächlich waren?
10.03.2023, 18:30
(10.03.2023, 15:55)NRW-Dez schrieb: Hallo beisammen,Was sind denn "Partnergutachten"?
Wie streng/wohlwollend schätzt ihr die Korrektur von Klausuren im 2.StEx ein? Ich habe im Dezember geschrieben und große Angst durchgefallen zu sein, weil ich einfach zu wenig Ahnung/Klausurenübung hatte und viel zu wenig gelernt hatte.
Ich würde mich über ein paar Erfahrunsberichte wie hoch die Hürde ist sehr freuen. Letzendlich braucht man ja nicht sonderlich viele Punkte und bestandene Klausuren in NRW, allerdings haben bei uns in den Übungsklausuren in der AG die Leiter sehr geizig und mMn streng korrigiert, dass ich totale Angst habe und nicht mehr schlafen kann.
Zu meinen Klausuren: StA lief gar nicht, da habe ich vielleicht 0-1; Z1 bin ich nicht fertig geworden, der Ansatz war aber richtig. Anwaltsklausur und Z4 kann ich nicht einschätzen, weil sehr sehr komische Klausuren. Zwangsvollstreckung lief aber inhaltlich gut. ÖR lief i.O und Revision bis auf den Schluss auch. Klar kann jetzt niemand anhand meiner Schilderungen hellsehen, aber vielleicht könnt ihr mir sagen, wie es bei euch lief bzgl. Erwartung und Ergebnis? Ist es eher schwierig 0-3 P zu bekommen, wenn man halbwegs was richtig hat oder orientieren sich die Korrektoren wirklich an Richter/Partnergutachten und alles darunter ist weniger als 4P?
13.03.2023, 16:21
(10.03.2023, 18:30)camino schrieb:Glaube er/sie meint Gutachten von erfahrenen Anwälten auf Partnerniveau(10.03.2023, 15:55)NRW-Dez schrieb: Hallo beisammen,Was sind denn "Partnergutachten"?
Wie streng/wohlwollend schätzt ihr die Korrektur von Klausuren im 2.StEx ein? Ich habe im Dezember geschrieben und große Angst durchgefallen zu sein, weil ich einfach zu wenig Ahnung/Klausurenübung hatte und viel zu wenig gelernt hatte.
Ich würde mich über ein paar Erfahrunsberichte wie hoch die Hürde ist sehr freuen. Letzendlich braucht man ja nicht sonderlich viele Punkte und bestandene Klausuren in NRW, allerdings haben bei uns in den Übungsklausuren in der AG die Leiter sehr geizig und mMn streng korrigiert, dass ich totale Angst habe und nicht mehr schlafen kann.
Zu meinen Klausuren: StA lief gar nicht, da habe ich vielleicht 0-1; Z1 bin ich nicht fertig geworden, der Ansatz war aber richtig. Anwaltsklausur und Z4 kann ich nicht einschätzen, weil sehr sehr komische Klausuren. Zwangsvollstreckung lief aber inhaltlich gut. ÖR lief i.O und Revision bis auf den Schluss auch. Klar kann jetzt niemand anhand meiner Schilderungen hellsehen, aber vielleicht könnt ihr mir sagen, wie es bei euch lief bzgl. Erwartung und Ergebnis? Ist es eher schwierig 0-3 P zu bekommen, wenn man halbwegs was richtig hat oder orientieren sich die Korrektoren wirklich an Richter/Partnergutachten und alles darunter ist weniger als 4P?
13.03.2023, 17:12
Geht in beide Richtungen. Manche Fehler fallen auch gar nicht auf, weil der Korrektor an der Stelle nicht so weit mitdenken möchte bzw. den Widerspruch gar nicht erkennt. Und in deinen Klausuren wird sicher auch viel Ordentliches sein, was retrospektiv hinter den (vermeintlichen) Fehlern verblasst, aber vom Korrektor wahrscheinlich (s.o.) trotzdem gewürdigt wird :-)
13.03.2023, 23:11
(13.03.2023, 17:12)Jaix7 schrieb: Geht in beide Richtungen. Manche Fehler fallen auch gar nicht auf, weil der Korrektor an der Stelle nicht so weit mitdenken möchte bzw. den Widerspruch gar nicht erkennt. Und in deinen Klausuren wird sicher auch viel Ordentliches sein, was retrospektiv hinter den (vermeintlichen) Fehlern verblasst, aber vom Korrektor wahrscheinlich (s.o.) trotzdem gewürdigt wird :-)
Danke für diesen Beitrag. Gibst mir Hoffnung.
21.03.2023, 13:27
Wie sieht es denn aus, wenn man den Tenor nicht hat?
21.03.2023, 14:04
wenn der Rest da ist, dann kannst Du es trotzdem schaffen. Hatte ich im Examen auch. Gefordert war ein komplettes Rubrum. Davon war bei mir nichts auf dem Blatt. Trotzdem über den Strich gesetzt
21.03.2023, 14:38
(21.03.2023, 14:04)Freidenkender schrieb: wenn der Rest da ist, dann kannst Du es trotzdem schaffen. Hatte ich im Examen auch. Gefordert war ein komplettes Rubrum. Davon war bei mir nichts auf dem Blatt. Trotzdem über den Strich gesetzt
Das Rubrum habe ich, aber für den Tenor (für den ich Platz frei gelassen hatte) noch nicht eingefügt, weil am Ende nachdem ich die Lösung hatte keine Zeit mehr war Habe hier Horrorstorys gehört, dass die Arbeit dadurch unbrauchbar ist.