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  6. 1. Examen Verwaltungspraktikum
Antworten

 
1. Examen Verwaltungspraktikum
ASE2310
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2023
#1
02.03.2023, 09:54
Liebe alle,

ich stehe sehr kurz (2 Monate) vor dem ersten Examen und habe aufgrund persönlicher Umstände noch kein Verwaltungspraktikum absolviert.

Ich hatte aus dem Umfeld von einer Stelle gehört, bei der man das Praktikum in Form einer Abhandlung ableisten kann, ohne dafür vor Ort sein zu müssen oder über den gesamten Zeitraum hinweg Leistungen erbringen zu müssen.
Leider scheint diese Stelle von diesem Vorgehen abgesehen zu haben, sodass meine Frage ist, ob hier jemand von weiteren Möglichkeiten weiß, wie man ein Praktikum über die gesamten sechs Wochen und in Präsenz umgehen kann?
Es würde mir in der jetzigen Lernphase sehr helfen, die Leistung für das Praktikum an den Wochenenden einschieben zu können. 

Die Situation ist selbstverschuldet und ein richtiges Praktikum würde dem Sinn der Sache eher entsprechen, aber Hinweise in die Richtung helfen an dieser Stelle leider nicht weiter und das ist mir alles bewusst... 

Vielen lieben Dank im Voraus!
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Studyfield
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2023
#2
02.03.2023, 13:13
Du schreibst in 2 Monaten Examen und hast das 6-wöchige Verwaltungspraktikum nicht? Wie hast du dich dann zum Examen angemeldet? Beim OLG Köln (als Bsp.) muss man sich schon 2-3 Monate vor dem Termin anmelden. 
Du bekommst das ausgefüllte Formular vom Praktikumsbetrieb erst NACH Ende des Praktikums und 2 Wochen vor der ersten Examensklausur geht keine Anmeldung mehr.
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ASE2310
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2023
#3
02.03.2023, 13:35
Grundsätzlich richtig, am OLG Düsseldorf muss man sich bis zum 05. des Vormonats des Examens angemeldet haben und das ist mit dem sechswöchigen Praktikum nicht mehr vereinbar. Unter anderem deshalb stelle ich ja diese Frage. 

Da man bei einer Abhandlung zu keinem Zeitpunkt beim Praktikumsgeber anwesend wäre, jedoch irgend ein Zeitraum auf der Bescheinigung eingetragen werden muss, halte ich es nicht für abwegig, den Zeitpunkt der Abnahme der Abhandlung minus sechs Wochen als Praktikumszeitraum anzugeben.
Wenn ich also binnen 14 Tagen den Aufsatz einreiche, und der Praktikumsgeber ihn dann binnen 14 Tagen Korrektur liest, würde es sogar noch knapp für die Anmeldung für den Mai (05. April) ausreichen. 


Aber selbst wenn es so sein sollte, dass ich Schieben müsste, wäre mir immer noch sehr an einem Praktikum ohne kontinuierliche Tätigkeit in Präsenz gelegen um nicht zu sehr aus dem Lernrhythmus zu kommen.

Mir ist durchaus klar, dass ich das selbst an die Wand gefahren habe und es gut sein kann, dass ich genau wie vorgesehen das Praktikum in Präsenz ableisten muss, aber ich möchte trotzdem einmal in die Runde gefragt haben, ob nicht doch jemand eine weniger schmerzhafte Lösung kennt.
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Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 857
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#4
02.03.2023, 13:43
(02.03.2023, 13:35)ASE2310 schrieb:  Grundsätzlich richtig, am OLG Düsseldorf muss man sich bis zum 05. des Vormonats des Examens angemeldet haben und das ist mit dem sechswöchigen Praktikum nicht mehr vereinbar. Unter anderem deshalb stelle ich ja diese Frage. 

Da man bei einer Abhandlung zu keinem Zeitpunkt beim Praktikumsgeber anwesend wäre, jedoch irgend ein Zeitraum auf der Bescheinigung eingetragen werden muss, halte ich es nicht für abwegig, den Zeitpunkt der Abnahme der Abhandlung minus sechs Wochen als Praktikumszeitraum anzugeben.
Wenn ich also binnen 14 Tagen den Aufsatz einreiche, und der Praktikumsgeber ihn dann binnen 14 Tagen Korrektur liest, würde es sogar noch knapp für die Anmeldung für den Mai (05. April) ausreichen. 


Aber selbst wenn es so sein sollte, dass ich Schieben müsste, wäre mir immer noch sehr an einem Praktikum ohne kontinuierliche Tätigkeit in Präsenz gelegen um nicht zu sehr aus dem Lernrhythmus zu kommen.

Mir ist durchaus klar, dass ich das selbst an die Wand gefahren habe und es gut sein kann, dass ich genau wie vorgesehen das Praktikum in Präsenz ableisten muss, aber ich möchte trotzdem einmal in die Runde gefragt haben, ob nicht doch jemand eine weniger schmerzhafte Lösung kennt.


Verwaltungspraktika laufen doch idR sowieso nur von 9-13 Uhr als Gruppenpraktikum?


Dann könntest du doch trotzdem von 15-20 Uhr noch einen „vollen“ Tag lernen?
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ASE2310
Junior Member
**
Beiträge: 12
Themen: 5
Registriert seit: Mar 2023
#5
02.03.2023, 14:08
Danke erstmal.
Das ist richtig, sollte es keine andere Möglichkeit geben, bewerbe ich mich ganz normal in der Verwaltung und mache sechs Wochen halbtags das Praktikum und lerne parallel weiter ohne dass das ein Weltuntergang wäre.

Es wäre nur mit einer ziemlichen Verzögerung meines Zeitplanes verbunden wenn man Bewerbungsfrist plus die Praktikumszeit rechnet, sodass mir sowas wie eine Abhandlung auf so vielen Ebenen unfassbar entgegenkommen würde.
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