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Sitzungsvertretung Plädoyer
Cenaira
RefiHessen
****
Beiträge: 259
Themen: 18
Registriert seit: May 2022
#1
17.01.2023, 15:42
Hey ihr Lieben,

mir ist gerade eine etwas blöde Frage aufgekommen. Ich habe einen Einspruch gegen einen Strafbefehl morgen zu verhandeln. Meine Hoffnung ist, dass der Angeklagte den Einspruch einfach zurück nimmt, wenn man ihn darauf hinweist, dass es nach der Beweisaufnahme auch schlechter für ih aussehen könnte. Dennoch nun meine Frage:

Wenn ich plädieren muss, plädiere ich dann darauf, den Einspruch zu verwerfen und entweder die Strafe im Einspruch aufrechtzuerhalten, oder plädiere ich ganz normal auf Geldstrafe ohne den Einspruch zu beachten?
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Broton
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#2
17.01.2023, 18:31
Du plädierst ganz normal auf Geldstrafe, ohne den Einspruch zu beachten.
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Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#3
20.01.2023, 21:07
Der (unbeschränkt eingelegte) Einspruch führt dazu, dass du im plädoyer agierst, als sei es eine Anklage.
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