16.01.2023, 14:03
Hallo liebes Forum,
muss man sich immer zwingend Urlaub im Referendariat nehmen, auch wenn bspw. die AG am Mittwoch stattfindet und man zB am Donnerstag zu seinem Ausbilder muss? Wenn mann nun bspw. von Freitag bis Montag wohin fahren will, geht das ohne Urlaub? Urlaub soll ja jedenfalls in Bayern auch nur in 3-tägigen Blöcken genommen werden...
muss man sich immer zwingend Urlaub im Referendariat nehmen, auch wenn bspw. die AG am Mittwoch stattfindet und man zB am Donnerstag zu seinem Ausbilder muss? Wenn mann nun bspw. von Freitag bis Montag wohin fahren will, geht das ohne Urlaub? Urlaub soll ja jedenfalls in Bayern auch nur in 3-tägigen Blöcken genommen werden...
16.01.2023, 19:07
(16.01.2023, 14:03)WeitereInfos schrieb: Hallo liebes Forum,
muss man sich immer zwingend Urlaub im Referendariat nehmen, auch wenn bspw. die AG am Mittwoch stattfindet und man zB am Donnerstag zu seinem Ausbilder muss? Wenn mann nun bspw. von Freitag bis Montag wohin fahren will, geht das ohne Urlaub? Urlaub soll ja jedenfalls in Bayern auch nur in 3-tägigen Blöcken genommen werden...
Also bei uns im LG Bezirk achtet da niemand wirklich drauf, wenn AG und Einzelausbildung nicht betroffen sind. Das einzige, wo es sinnvoll ist, ist in der Strafstation, da dort die Sitzungsverteilung der StA ansonsten nicht weiß, dass du da nicht eingeteilt werden kann. Bei uns bspw. musst du mindestens 10 Tage vorher Urlaub einreichen, damit es berücksichtigt wird. Ansonsten musst du den Sitzungsdienst machen. Ansonsten würde ich eher mit deinem Einzelausbilder sprechen und konkret fragen, ob es in Ordnung ist, wenn du an den Tagen wegfährst, oder er/sie dich dort eingeplant haben wegen etwaiger Sachen.