14.01.2023, 20:39
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
Wie bindet man einen freien Mitarbeiter oder of Counsel in die Kanzlei ein, ohne dass es zu (s)einer Haftung - Stichwort Scheinsozius - kommt?
Darf der betreffende Kollege zB als "Of Counsel" auf der Website genannt werden?
Besten Dank für euren input.
Wie bindet man einen freien Mitarbeiter oder of Counsel in die Kanzlei ein, ohne dass es zu (s)einer Haftung - Stichwort Scheinsozius - kommt?
Darf der betreffende Kollege zB als "Of Counsel" auf der Website genannt werden?
Besten Dank für euren input.
14.01.2023, 23:30
… in dem man auf dem Briefkopf / Webseite etc. darauf hinweist? Ist ja bei einer angestellten Rechtsanwältin auch so. Auch diese sollten darauf achten, dass das Anstellungsverhältnis nach außen erkennbar ist.









