15.01.2023, 23:42
Um sich Rechtsanwalt nennen zu dürfen, gibt es standesrechtliche Voraussetzungen. Also es besteht eine Regulierung.
Wie sieht das eigentlich mit den Titelbezeichnungen im Unternehmen aus?
Kann eigentlich jeder Legal Counsel oder Head of Legal etc sein? Eine Regulierung gibts da ja nicht.
Ein Wirtschaftsjurist kann es sein. Im Grunde kenn ich keine Regelung die es verhindert, dass ein reiner Betriebswirtschafler z.B. auch die Bezeichnung/Position inne haben könnte.
(Vollkommen angesehen von der fachlichen Kompetenz; reine faktische Möglichkeiten)
Wie sieht das eigentlich mit den Titelbezeichnungen im Unternehmen aus?
Kann eigentlich jeder Legal Counsel oder Head of Legal etc sein? Eine Regulierung gibts da ja nicht.
Ein Wirtschaftsjurist kann es sein. Im Grunde kenn ich keine Regelung die es verhindert, dass ein reiner Betriebswirtschafler z.B. auch die Bezeichnung/Position inne haben könnte.
(Vollkommen angesehen von der fachlichen Kompetenz; reine faktische Möglichkeiten)
15.01.2023, 23:46
Richtig Anna
16.01.2023, 11:40
Ich hatte schon Mandanten, bei denen die Leiterin der Rechtsabteilung noch nie eine Uni von innen gesehen hatte. Das kann jeder halten wie er will..
16.01.2023, 14:37
Genau, deshalb sollte man sich (bei Vorliegen der Voraussetzungen) mE auch als Legal Counsel - Syndikusrechtsanwalt bezeichnen, um sich von den rechtlichen Nulpen abzusetzen
16.01.2023, 19:24
Syndikusrechtsanwälte können auch rechtliche Nulpen sein ;)