03.01.2023, 13:36
Liebe GK'ler (ehemalige, aktuelle und solche, die es noch werden wollen),
meine Freundin und ich waren über Weihnachten und Neujahr im Urlaub, von dem sie aber leider nur die ersten 2 Tage mitbekommen hat, da eine fiese Lebensmittelvergiftung sie danach für 7 Tage an Hotelbett und Hoteltoilette gefesselt hat. Meine Freundin hat sich dann vor Ort krankschreiben lassen, ihre Erkrankung bei ihrem Arbeitgeber (GK, wo sie als WissMit tätig ist) angezeigt und bekommt dank § 9 BUrlG immerhin ein paar Urlaubstage zurück. Lange fackeln darf man in einem solchen Fall ja nicht, Vgl. § 5 Abs. 2 EntgFG.
Ich denke seither vermehrt darüber nach, wie ich (US-GK-Anwalt seit etwa 7 Monaten) wohl an ihrer Stelle gehandelt hätte. Mir war der Inhalt von § 9 BUrlG zwar auch vor unserem Urlaub irgendwie bekannt. Ob ich davon tatsächlich Gebrauch gemacht hätte, kann ich für mich aber irgendwie nicht so recht beantworten. Denn irgendwie fürchte ich mich davor, von meinem Chef schief angesehen und als lowperformer abgestempelt zu werden, wenn ich von bestimmten Arbeitnehmerrechten Gebrauch mache. Auch wenn dieser Chef sich eigentlich recht modern gibt und z.B. ständige Erreichbarkeit im Urlaub genauso wenig erwartet wie unnötiges Herumsitzen bis 21h, wenn gerade eigentlich nicht allzu viel zu tun ist.
Mich würde interessieren, wie ihr das Thema handhabt bzw. handhaben würdet? Klar gibt es hierauf keine einheitliche Antwort, da so viel von Kanzlei, Chef, Team, Auslastung usw. abhängig ist. Mich persönlich ärgern meine Überlegungen hierzu aber schon irgendwie. Urlaub ist schließlich zur Erholung da, die in einem solchen Fall einfach mal nicht stattgefunden hat/hätte. Dass der Job als GK-Anwalt stressig und Erholung im Urlaub umso wichtiger ist, dürfte ebenso klar sein. Dass die Teamkollegen meine "zusätzlichen" Urlaubstage ausgleichen müssten, ist natürlich doof. Fände ich auch doof. Das ist aber bei Erkrankung innerhalb eines Teams einfach so...letzten Endes bin auch ich "nur" Arbeitnehmer und für mich gelten die gleichen Rechte, auch (vllt. aber auch gerade!) wenn ich ein Arbeitnehmer der hochbezahlten Spezies bin. Klar, die 48 Std. Wochenarbeitszeit wird regelmäßig überschritten, wird ja irgendwie so erwartet und auch gelebt...Urlaub ist mir persönlich allerdings heilig, gerade einem solchen Job. Für grundsätzlich wenig einsatz- und verantwortungsbereit halte ich mich in meinem Berufsalltag eigentlich auch nicht und bekomme (jedenfalls bisher) auch keine anderweitige Einschätzung mit
Freue mich über Antworten!
meine Freundin und ich waren über Weihnachten und Neujahr im Urlaub, von dem sie aber leider nur die ersten 2 Tage mitbekommen hat, da eine fiese Lebensmittelvergiftung sie danach für 7 Tage an Hotelbett und Hoteltoilette gefesselt hat. Meine Freundin hat sich dann vor Ort krankschreiben lassen, ihre Erkrankung bei ihrem Arbeitgeber (GK, wo sie als WissMit tätig ist) angezeigt und bekommt dank § 9 BUrlG immerhin ein paar Urlaubstage zurück. Lange fackeln darf man in einem solchen Fall ja nicht, Vgl. § 5 Abs. 2 EntgFG.
Ich denke seither vermehrt darüber nach, wie ich (US-GK-Anwalt seit etwa 7 Monaten) wohl an ihrer Stelle gehandelt hätte. Mir war der Inhalt von § 9 BUrlG zwar auch vor unserem Urlaub irgendwie bekannt. Ob ich davon tatsächlich Gebrauch gemacht hätte, kann ich für mich aber irgendwie nicht so recht beantworten. Denn irgendwie fürchte ich mich davor, von meinem Chef schief angesehen und als lowperformer abgestempelt zu werden, wenn ich von bestimmten Arbeitnehmerrechten Gebrauch mache. Auch wenn dieser Chef sich eigentlich recht modern gibt und z.B. ständige Erreichbarkeit im Urlaub genauso wenig erwartet wie unnötiges Herumsitzen bis 21h, wenn gerade eigentlich nicht allzu viel zu tun ist.
Mich würde interessieren, wie ihr das Thema handhabt bzw. handhaben würdet? Klar gibt es hierauf keine einheitliche Antwort, da so viel von Kanzlei, Chef, Team, Auslastung usw. abhängig ist. Mich persönlich ärgern meine Überlegungen hierzu aber schon irgendwie. Urlaub ist schließlich zur Erholung da, die in einem solchen Fall einfach mal nicht stattgefunden hat/hätte. Dass der Job als GK-Anwalt stressig und Erholung im Urlaub umso wichtiger ist, dürfte ebenso klar sein. Dass die Teamkollegen meine "zusätzlichen" Urlaubstage ausgleichen müssten, ist natürlich doof. Fände ich auch doof. Das ist aber bei Erkrankung innerhalb eines Teams einfach so...letzten Endes bin auch ich "nur" Arbeitnehmer und für mich gelten die gleichen Rechte, auch (vllt. aber auch gerade!) wenn ich ein Arbeitnehmer der hochbezahlten Spezies bin. Klar, die 48 Std. Wochenarbeitszeit wird regelmäßig überschritten, wird ja irgendwie so erwartet und auch gelebt...Urlaub ist mir persönlich allerdings heilig, gerade einem solchen Job. Für grundsätzlich wenig einsatz- und verantwortungsbereit halte ich mich in meinem Berufsalltag eigentlich auch nicht und bekomme (jedenfalls bisher) auch keine anderweitige Einschätzung mit

Freue mich über Antworten!
03.01.2023, 15:15
Ich hatte während Corona den Fall (war damals 3 Monate Anwalt in der GK) und habe mir den Urlaub zurückgeholt. Gerade in der GK braucht man die Erholung dringender als irgendwo anders, insbesondere, da man höchstwahrscheinlich im Urlaub sowieso ab und an arbeitet.
Wenn der Chef da schräg guckt muss man sich überlegen, ob man dort weiter arbeiten will.
Wenn der Chef da schräg guckt muss man sich überlegen, ob man dort weiter arbeiten will.
03.01.2023, 15:28
(03.01.2023, 15:15)Privog schrieb: Ich hatte während Corona den Fall (war damals 3 Monate Anwalt in der GK) und habe mir den Urlaub zurückgeholt. Gerade in der GK braucht man die Erholung dringender als irgendwo anders, insbesondere, da man höchstwahrscheinlich im Urlaub sowieso ab und an arbeitet.
Wenn der Chef da schräg guckt muss man sich überlegen, ob man dort weiter arbeiten will.
Den Fall gab es bei uns in den letzten Monat häufiger und da hat niemand was gesagt. Zumal ja auch erwartet wird, dass wir im Urlaub und bei Krankheit erreichbar sind und zur Not arbeiten.
03.01.2023, 16:13
Läuft doch alles über die HR.
Der Chef kriegt es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht mit.
Der Chef kriegt es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht mit.
04.01.2023, 10:15
(03.01.2023, 15:15)Privog schrieb: Ich hatte während Corona den Fall (war damals 3 Monate Anwalt in der GK) und habe mir den Urlaub zurückgeholt. Gerade in der GK braucht man die Erholung dringender als irgendwo anders, insbesondere, da man höchstwahrscheinlich im Urlaub sowieso ab und an arbeitet.
Wenn der Chef da schräg guckt muss man sich überlegen, ob man dort weiter arbeiten will.
Genau so sehe ich das auch, danke für die Antwort. Im Übrigen auch an alle anderen hier. Bisher bin ich von Arbeit im Urlaub weitgehend verschont geblieben, wohl aufgrund der Kürze meiner Kanzleizugehörigkeit, der Feiertage plus Jahreswechsel bzw. des Skiurlaubs vieler Mandanten

09.01.2023, 01:11
Hol dir die Tage ruhig zurück. Ob du die Extratage dann tatsächlich freinehmen kannst, ist ja eh noch einmal eine ganz andere Frage.
09.01.2023, 16:27
Bei uns in der GK wird das immer wieder scherzhaft angesprochen (von Associate zu Associate), allerdings käme Stand jetzt niemand auf die Idee, die Tage auch tatsächlich geltend zu machen. Würde hier zumindest kritisch beäugt werden, wenn jemand nach zwei Wochen Urlaub nochmal eine Woche nachgeholten Urlaub dran hängt, obwohl alle damit rechnen, dass man wieder einsteigt und beim nächsten Projekt mitarbeitet
09.01.2023, 18:03
(09.01.2023, 16:27)C8H10N4O2 schrieb: Bei uns in der GK wird das immer wieder scherzhaft angesprochen (von Associate zu Associate), allerdings käme Stand jetzt niemand auf die Idee, die Tage auch tatsächlich geltend zu machen. Würde hier zumindest kritisch beäugt werden, wenn jemand nach zwei Wochen Urlaub nochmal eine Woche nachgeholten Urlaub dran hängt, obwohl alle damit rechnen, dass man wieder einsteigt und beim nächsten Projekt mitarbeitet
Selbstverständlich würdest du nach dem bereits gewährten Urlaub wieder einsteigen. Der Urlaub verlängert sich ja nicht automatisch, sondern endet zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt. Die krankheitsbedingt "verpassten" Urlaubstage werden als zusätzliche Urlaubstage behandelt und als solche, wie auch sonst immer, nur nach Absprache gewährt. Die "verpassten" Urlaubstage an den Urlaub dranhängen dürftest du also nur dann, wenn die Verlängerung noch während des bereits gewährten Urlaubs gewährt wird. Was aus dem von dir angesprochenem Grund wohl eher nicht passieren würde

09.01.2023, 20:53
Das ist in Freizeit gegossenes Geld. Kannst du liegen lassen, musst du nicht.
Wenn man dafür komisch angeschaut wird würde ich mir überlegen, ob man in so einer menschenfeindlichen Umgebung arbeiten will.
Wenn man dafür komisch angeschaut wird würde ich mir überlegen, ob man in so einer menschenfeindlichen Umgebung arbeiten will.
10.01.2023, 09:26
Erwarte alsbald den Thread
„Geht ihr in der GK auf Toilette? Habe Angst, dass mein Chef mich als unproduktiv verschmäht.“
Irgendjemand wird darin safe vorschlagen, Handy und Laptop auf Toilette mitzunehmen.
„Geht ihr in der GK auf Toilette? Habe Angst, dass mein Chef mich als unproduktiv verschmäht.“
Irgendjemand wird darin safe vorschlagen, Handy und Laptop auf Toilette mitzunehmen.