03.01.2023, 10:37
Hallo zusammen,
uns wurde in der AG mal eine Eselsbrücke für die Argumentationslinie des BGH gesagt die wohl häufig dann angewandt wird, wenn er sich eine Folge „zurecht biegen“ will.
Ich denke schon seit Tagen darüber nach aber es will mir partout nicht mehr einfallen. Vielleicht weiß hier jemand was ich meine.
Danke vorab und viele Grüße!
uns wurde in der AG mal eine Eselsbrücke für die Argumentationslinie des BGH gesagt die wohl häufig dann angewandt wird, wenn er sich eine Folge „zurecht biegen“ will.
Ich denke schon seit Tagen darüber nach aber es will mir partout nicht mehr einfallen. Vielleicht weiß hier jemand was ich meine.
Danke vorab und viele Grüße!
03.01.2023, 23:03
(03.01.2023, 10:37)Itsafire schrieb: Hallo zusammen,
uns wurde in der AG mal eine Eselsbrücke für die Argumentationslinie des BGH gesagt die wohl häufig dann angewandt wird, wenn er sich eine Folge „zurecht biegen“ will.
Ich denke schon seit Tagen darüber nach aber es will mir partout nicht mehr einfallen. Vielleicht weiß hier jemand was ich meine.
Danke vorab und viele Grüße!
Wtf???
03.01.2023, 23:56
Weil nicht sein kann was nicht sein darf
04.01.2023, 00:24
Du meinst wohl die WURST:
Wortlaut (alternativ: Widerspruch zur Einheit der Rechtsordnung)
Umgehungsgefahr
Risikosphäre (= Veranlasserprinzip)
Schutzbedürfnis („Schweinehundtheorie“)
Treu und Glauben
Siehe auch hier: https://www.eselbrueckdich.de/2016.pdf
Wortlaut (alternativ: Widerspruch zur Einheit der Rechtsordnung)
Umgehungsgefahr
Risikosphäre (= Veranlasserprinzip)
Schutzbedürfnis („Schweinehundtheorie“)
Treu und Glauben
Siehe auch hier: https://www.eselbrueckdich.de/2016.pdf
04.01.2023, 13:51
Tausend Dank! Genau die WURST ist es - so was beklopptes muss man sich doch eigentlich merken können…
04.01.2023, 14:16
04.01.2023, 14:45
04.01.2023, 14:47
das ist von Kaiser und nicht vom BGH
04.01.2023, 16:02
Ja schon klar, dass der BGH sich nicht selbst verwurstet…
11.01.2023, 09:15