28.12.2022, 11:24
Hallo in die Runde!
Ich wollte mal kurz nach einem Stimmungsbild zum Thema Besoldungswiderspruch fragen, insbesondere noch in der Proberichterzeit. Üblich, unüblich, bloß lassen?
Besten Dank und viele Grüße
Ich wollte mal kurz nach einem Stimmungsbild zum Thema Besoldungswiderspruch fragen, insbesondere noch in der Proberichterzeit. Üblich, unüblich, bloß lassen?
Besten Dank und viele Grüße
28.12.2022, 11:40
Ich habe immer Widerspruch eingelegt. Das mache ich auch jetzt noch jedes Jahr. In aller Regel werden die Widersprüche mit Blick auf anhängige (Muster-)Verfahren ruhend gestellt. Ansonsten muss man selbst entscheiden, ob man nach Widerspruchsbescheid den Klageweg beschreitet. Jedenfalls lohnt es sich m.E., sich mit der Thematik etwas vertiefter zu befassen.
Die Besoldungsstelle und die Dienststelle sind ja getrennte Einrichtungen, jedenfalls in BW. Selbst wenn es nicht der Fall wäre, würde ich Widerspruch einlegen. Negative Konsequenzen würde ich nicht fürchten. Das wäre ja noch schöner
. Ich kann nur aus Erfahrung berichten, dass es sich für mich meist gelohnt hat, denn in BW gab es durch gerichtliche Entscheidungen in den letzten Jahren mehrfache Korrekturen, die den Gesetzgeber gezwungen oder veranlasst haben, nachzubessern. Diejenigen, die Widerspruch eingelegt hatten, haben dann am meisten profitiert. Ist leider so, dass der Gesetzgeber nur dann tätig wird, wenn er muss. Sofern man sich nicht wehrt, passiert halt leider nix.
Die Besoldungsstelle und die Dienststelle sind ja getrennte Einrichtungen, jedenfalls in BW. Selbst wenn es nicht der Fall wäre, würde ich Widerspruch einlegen. Negative Konsequenzen würde ich nicht fürchten. Das wäre ja noch schöner
