28.01.2021, 13:28
(28.01.2021, 12:56)NRWVerbesserung schrieb:(28.01.2021, 11:53)Gast schrieb: Ich bin in die erste Prüfung mit 3,75 Punkten gestartet und kam mit 6,74 Punkten raus. :)
Es wurde mir nichts geschenkt. Aber es war durchaus möglich und wie man sieht sogar eine höhere Punktzahl zu erreichen.
Wow! Glückwunsch!
Das ist hoffentlich die absolute Ausnahme. Total unangemessen als fast Durchfaller noch so angehoben zu werden.
28.01.2021, 13:39
(28.01.2021, 13:28)Gast schrieb:(28.01.2021, 12:56)NRWVerbesserung schrieb:(28.01.2021, 11:53)Gast schrieb: Ich bin in die erste Prüfung mit 3,75 Punkten gestartet und kam mit 6,74 Punkten raus. :)
Es wurde mir nichts geschenkt. Aber es war durchaus möglich und wie man sieht sogar eine höhere Punktzahl zu erreichen.
Wow! Glückwunsch!
Das ist hoffentlich die absolute Ausnahme. Total unangemessen als fast Durchfaller noch so angehoben zu werden.
Alter Schwede...
28.01.2021, 13:41
(28.01.2021, 13:39)Gast schrieb:(28.01.2021, 13:28)Gast schrieb:(28.01.2021, 12:56)NRWVerbesserung schrieb:(28.01.2021, 11:53)Gast schrieb: Ich bin in die erste Prüfung mit 3,75 Punkten gestartet und kam mit 6,74 Punkten raus. :)
Es wurde mir nichts geschenkt. Aber es war durchaus möglich und wie man sieht sogar eine höhere Punktzahl zu erreichen.
Wow! Glückwunsch!
Das ist hoffentlich die absolute Ausnahme. Total unangemessen als fast Durchfaller noch so angehoben zu werden.
Alter Schwede...
Absolute Ausnahme. Meist kommt man damit knapp über 4p, maximal 5 und das wars.
28.01.2021, 14:04
(28.01.2021, 13:41)Gast schrieb:(28.01.2021, 13:39)Gast schrieb:(28.01.2021, 13:28)Gast schrieb:(28.01.2021, 12:56)NRWVerbesserung schrieb:(28.01.2021, 11:53)Gast schrieb: Ich bin in die erste Prüfung mit 3,75 Punkten gestartet und kam mit 6,74 Punkten raus. :)
Es wurde mir nichts geschenkt. Aber es war durchaus möglich und wie man sieht sogar eine höhere Punktzahl zu erreichen.
Wow! Glückwunsch!
Das ist hoffentlich die absolute Ausnahme. Total unangemessen als fast Durchfaller noch so angehoben zu werden.
Alter Schwede...
Absolute Ausnahme. Meist kommt man damit knapp über 4p, maximal 5 und das wars.
Sicherlich war das eine Ausnahme. Aber es kann ja gut sein, dass derjenige/diejenige es auch verdient hat. Kann ja mal vorkommen.
28.01.2021, 14:13
(28.01.2021, 13:28)Gast schrieb:(28.01.2021, 12:56)NRWVerbesserung schrieb:(28.01.2021, 11:53)Gast schrieb: Ich bin in die erste Prüfung mit 3,75 Punkten gestartet und kam mit 6,74 Punkten raus. :)
Es wurde mir nichts geschenkt. Aber es war durchaus möglich und wie man sieht sogar eine höhere Punktzahl zu erreichen.
Wow! Glückwunsch!
Das ist hoffentlich die absolute Ausnahme. Total unangemessen als fast Durchfaller noch so angehoben zu werden.
Es ist wirklich erbärmlich wie sich einige Juristen in diesem Forum so geben. Jeder der den schriftlichen Teil des Examens absolviert hat weiß, wie sehr das Ergebnis von Glück und Zufall beeinflusst wird. Und nur weil der schriftliche Teil (aus welchen Gründen auch immer) nicht gut gelaufen ist, ist man nicht automatisch ein schlechter Jurist. In der mündlichen hat man die Gelegenheit sich erneut zu beweisen und wer dort abliefert, hat auch entsprechend eine anständige Note verdient. Das hat absolut nichts mit „unangemessen“ zu tun.
28.01.2021, 14:23
(28.01.2021, 14:13)Gast schrieb:(28.01.2021, 13:28)Gast schrieb:(28.01.2021, 12:56)NRWVerbesserung schrieb:(28.01.2021, 11:53)Gast schrieb: Ich bin in die erste Prüfung mit 3,75 Punkten gestartet und kam mit 6,74 Punkten raus. :)
Es wurde mir nichts geschenkt. Aber es war durchaus möglich und wie man sieht sogar eine höhere Punktzahl zu erreichen.
Wow! Glückwunsch!
Das ist hoffentlich die absolute Ausnahme. Total unangemessen als fast Durchfaller noch so angehoben zu werden.
Es ist wirklich erbärmlich wie sich einige Juristen in diesem Forum so geben. Jeder der den schriftlichen Teil des Examens absolviert hat weiß, wie sehr das Ergebnis von Glück und Zufall beeinflusst wird. Und nur weil der schriftliche Teil (aus welchen Gründen auch immer) nicht gut gelaufen ist, ist man nicht automatisch ein schlechter Jurist. In der mündlichen hat man die Gelegenheit sich erneut zu beweisen und wer dort abliefert, hat auch entsprechend eine anständige Note verdient. Das hat absolut nichts mit „unangemessen“ zu tun.
ich bin dafür von 5 auf 5.96 gekommen. über die 0.04 ärger ich mich bis heute noch. kollege von 3.5 auf knapp über 4.. normslerweise bekommt man keine solch krasse steigerung hin. meist liegt die bei rund 1p. fast 4p insgesamt, das kann nur glück mit den themen und den prüfern sein. stimme aber ansonsten zu. es ist viel roulette dabei, jedenfalls im unter und mittelfeld.
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28.01.2021, 14:30
Es ist wichtig, dazu zu schreiben, um welches Bundesland es sich handelt.
Mancherorts zählt die Mündliche "nur" 20 Prozent, woanders 40 Prozent. Und wenn die Kommission bei einer 40%-Gewichtung nicht vornotenorientiert ist, sind Sprünge von unter 4 auf über 6 schon bei Erreichen der landesweiten Durchschnittsnote in der Mündlichen (9,XX) getätigt.
Mancherorts zählt die Mündliche "nur" 20 Prozent, woanders 40 Prozent. Und wenn die Kommission bei einer 40%-Gewichtung nicht vornotenorientiert ist, sind Sprünge von unter 4 auf über 6 schon bei Erreichen der landesweiten Durchschnittsnote in der Mündlichen (9,XX) getätigt.
28.01.2021, 14:47
Also ich bin von 3,6 auf 5,2 Punkte gekommen, dabei war mein aktenvortrag gar nicht mal besonders gut (nrw). Einfach ruhig bleiben und keine Angst haben.
28.01.2021, 15:01
(28.01.2021, 14:13)Gast schrieb:(28.01.2021, 13:28)Gast schrieb:(28.01.2021, 12:56)NRWVerbesserung schrieb:(28.01.2021, 11:53)Gast schrieb: Ich bin in die erste Prüfung mit 3,75 Punkten gestartet und kam mit 6,74 Punkten raus. :)
Es wurde mir nichts geschenkt. Aber es war durchaus möglich und wie man sieht sogar eine höhere Punktzahl zu erreichen.
Wow! Glückwunsch!
Das ist hoffentlich die absolute Ausnahme. Total unangemessen als fast Durchfaller noch so angehoben zu werden.
Es ist wirklich erbärmlich wie sich einige Juristen in diesem Forum so geben. Jeder der den schriftlichen Teil des Examens absolviert hat weiß, wie sehr das Ergebnis von Glück und Zufall beeinflusst wird. Und nur weil der schriftliche Teil (aus welchen Gründen auch immer) nicht gut gelaufen ist, ist man nicht automatisch ein schlechter Jurist. In der mündlichen hat man die Gelegenheit sich erneut zu beweisen und wer dort abliefert, hat auch entsprechend eine anständige Note verdient. Das hat absolut nichts mit „unangemessen“ zu tun.
Die mündliche Prüfung ist viel mehr vom Zufall abhängig als die Klausuren, weil a) sieht der Prüfer einen also ist es viel subjektiver, von Sympathie beeinflusst usw. und b) gibt es 8-11 Klausuren mit unterschiedlichen Korrektoren, also ist die Varianz viel geringer. Da kann mir keiner erzählen, dass er es bei 3,x Punkten Vornote dann wegen einer Stunde Gespräch (und ggf. noch ein Aktenvortrag) verdient auch auf b zu kommen, wie einer der aus den Klausuren schon fast b hat und dann wegen weniger Charisma oder Blackout auch bei fast der gleichen Note landet. Sei mal ein übergewichtiger pickliger Durchschnittsjurist, und dann geh nochmal in die Prüfung als attraktive blonde Durchschnittsjuristin, wem gibt die Kommission bestehend aus 4 älteren Richtern dann die Punkte? Dazu kommt noch, bei Klausuren kann man eine verkacken und hat dann noch 7 andere, bei der mündlichen war's das. Es ist einfach durch nichts gerechtfertigt, egal wie gut die mündliche Prüfung lief. Der bessere Jurist ist praktisch immer der mit den besseren Klausuren.
28.01.2021, 15:33
(28.01.2021, 15:01)Gast schrieb:(28.01.2021, 14:13)Gast schrieb:(28.01.2021, 13:28)Gast schrieb:(28.01.2021, 12:56)NRWVerbesserung schrieb:(28.01.2021, 11:53)Gast schrieb: Ich bin in die erste Prüfung mit 3,75 Punkten gestartet und kam mit 6,74 Punkten raus. :)
Es wurde mir nichts geschenkt. Aber es war durchaus möglich und wie man sieht sogar eine höhere Punktzahl zu erreichen.
Wow! Glückwunsch!
Das ist hoffentlich die absolute Ausnahme. Total unangemessen als fast Durchfaller noch so angehoben zu werden.
Es ist wirklich erbärmlich wie sich einige Juristen in diesem Forum so geben. Jeder der den schriftlichen Teil des Examens absolviert hat weiß, wie sehr das Ergebnis von Glück und Zufall beeinflusst wird. Und nur weil der schriftliche Teil (aus welchen Gründen auch immer) nicht gut gelaufen ist, ist man nicht automatisch ein schlechter Jurist. In der mündlichen hat man die Gelegenheit sich erneut zu beweisen und wer dort abliefert, hat auch entsprechend eine anständige Note verdient. Das hat absolut nichts mit „unangemessen“ zu tun.
Die mündliche Prüfung ist viel mehr vom Zufall abhängig als die Klausuren, weil a) sieht der Prüfer einen also ist es viel subjektiver, von Sympathie beeinflusst usw. und b) gibt es 8-11 Klausuren mit unterschiedlichen Korrektoren, also ist die Varianz viel geringer. Da kann mir keiner erzählen, dass er es bei 3,x Punkten Vornote dann wegen einer Stunde Gespräch (und ggf. noch ein Aktenvortrag) verdient auch auf b zu kommen, wie einer der aus den Klausuren schon fast b hat und dann wegen weniger Charisma oder Blackout auch bei fast der gleichen Note landet. Sei mal ein übergewichtiger pickliger Durchschnittsjurist, und dann geh nochmal in die Prüfung als attraktive blonde Durchschnittsjuristin, wem gibt die Kommission bestehend aus 4 älteren Richtern dann die Punkte? Dazu kommt noch, bei Klausuren kann man eine verkacken und hat dann noch 7 andere, bei der mündlichen war's das. Es ist einfach durch nichts gerechtfertigt, egal wie gut die mündliche Prüfung lief. Der bessere Jurist ist praktisch immer der mit den besseren Klausuren.
Nur weilswelt. Man merkt, dass Du dem Studium noch nicht entwachsen bist. Oder zumindest der Denke nicht. Ich bin von 3.5 auf 5.8 gekommen. Geht alles. Ist zwar nicht viel wert, aber immerhin.