23.01.2021, 23:52
so ein kack Gelaber.
Als Anwalt falsch beraten und der Mandant und seine ganze Familie wird obdachlos. Als Anwalt falsch beraten und der Mandant geht wegen Mord hinter Gitter.
Als Arzt schauen 10 verschiedene die den Patienten an wenn es was ernstes ist. In der Regel diagnostizierst du Grippe statt Erkältung und nichts passiert. Manche Leute ey
Als Anwalt falsch beraten und der Mandant und seine ganze Familie wird obdachlos. Als Anwalt falsch beraten und der Mandant geht wegen Mord hinter Gitter.
Als Arzt schauen 10 verschiedene die den Patienten an wenn es was ernstes ist. In der Regel diagnostizierst du Grippe statt Erkältung und nichts passiert. Manche Leute ey
24.01.2021, 00:13
(23.01.2021, 23:52)Gast schrieb: so ein kack Gelaber.
Als Anwalt falsch beraten und der Mandant und seine ganze Familie wird obdachlos. Als Anwalt falsch beraten und der Mandant geht wegen Mord hinter Gitter.
Als Arzt schauen 10 verschiedene die den Patienten an wenn es was ernstes ist. In der Regel diagnostizierst du Grippe statt Erkältung und nichts passiert. Manche Leute ey
LOOOOOOOOL dann lass dich mal vom Anwalt operieren. Lächerlich.
24.01.2021, 00:18
(23.01.2021, 19:17)Gast schrieb:(23.01.2021, 14:37)Gast schrieb: Ärzte und Anwälten haben beide oftmals perverse Arbeitszeiten, der Arzt ist im Gegensatz zum Anwalt jedoch zumindest wirklich unverzichtbar.
Im Nächsten würde ich zumindest mich viel lieber im Krankenhaus als im Büro zu Tode arbeiten, da hat man wenigstens eine Arbeit auf die man auch wirklich stolz sein kann.
. ... Und trägt mehr Verantwortung. Kann man es mit seinem Gewissen vereinbaren, wegen einer Fehldiagnose das Krankheitsbild seines Patienten verschlechtert zu haben? Eher nicht. Kann man es mit seinem Gewissen vereinbaren, mal die falsche Ansicht vertreten zu haben, weshalb der Mandant nun Geld zahlen muss? Eher schon.
Ihr habt anscheinend noch kein wichtiges Mandat übernommen, oder?
24.01.2021, 01:17
(24.01.2021, 00:18)Gast schrieb:(23.01.2021, 19:17)Gast schrieb:(23.01.2021, 14:37)Gast schrieb: Ärzte und Anwälten haben beide oftmals perverse Arbeitszeiten, der Arzt ist im Gegensatz zum Anwalt jedoch zumindest wirklich unverzichtbar.
Im Nächsten würde ich zumindest mich viel lieber im Krankenhaus als im Büro zu Tode arbeiten, da hat man wenigstens eine Arbeit auf die man auch wirklich stolz sein kann.
. ... Und trägt mehr Verantwortung. Kann man es mit seinem Gewissen vereinbaren, wegen einer Fehldiagnose das Krankheitsbild seines Patienten verschlechtert zu haben? Eher nicht. Kann man es mit seinem Gewissen vereinbaren, mal die falsche Ansicht vertreten zu haben, weshalb der Mandant nun Geld zahlen muss? Eher schon.
Ihr habt anscheinend noch kein wichtiges Mandat übernommen, oder?
Ne nur Verkehrsunfälke
24.01.2021, 03:26
Ärzte und Anwälte zu vergleichen ergibt nur sehr eingeschränkt Sinn.
Der Anwaltsberuf steht quasi jedem Abiturienten offen. Es gibt immer eine Uni ohne NC (Bielefeld)und irgendwie kann man es schon durch 2 Examina schaffen. Müssen ja nur 4,0 sein, wobei es im Schriftlichen nur 3,5 sein müssen (NRW). Das Medizinstudium steht (abgesehen von krassen Wartezeiten) regelmäßig nur den Besten eines Abiturjahrgangs offen. Diese Kandidaten dürften regelmäßig auch das Jurastudium rocken können und dann realistische Chancen auf den GK-Eintritt haben.
Von daher kann man (wenn man das Gehalt betrachtet) sehr wohl die GK-Anwälte mit den Ärzten vergleichen. Dass es nur ein Bruchteil der Juristen in die GK schafft, ist kein wirkliches Argument. Denn aus der Zahl der Medizininteressierten hat es überhaupt nur ein Bruchteil an die Uni geschafft. Es wird in beiden Fällen selektiert. Bei denen einen vor Beginn der (medizinischen) Ausbildung, bei den anderen nach der (juristtischen) Ausbildung.
Arzt und GK-Anwalt sind also jeweils Spitzenberufe, die man sehr wohl (mit Einschränkungen) vergleichen kann. Man kann hingegen nicht als 4,0-Abiturient auch 4,0-Examina ablegen und dann über die höheren Gehälter bei den Ärzten schimpfen.
Mit den Arbeitszeiten ist das so eine Sache. Ich halte das "Modell" der Arbeitszeiten schon nicht für gleich. Daher kann mana uch nicht bloß die Stundenzahlen vergleichen. Hat der GK-Anwalt Nachtschichten oder muss er am Wochenende raus? Eher nicht. Muss der Arzt um 22 Uhr noch auf den Anruf aus den USA warten? Eher nicht. Ist eines davon angenehm? Nein, beides nicht. Was die größere Belastung ist, mag am Ende auch eine Frage des persönlichen Typs sein.
Der Anwaltsberuf steht quasi jedem Abiturienten offen. Es gibt immer eine Uni ohne NC (Bielefeld)und irgendwie kann man es schon durch 2 Examina schaffen. Müssen ja nur 4,0 sein, wobei es im Schriftlichen nur 3,5 sein müssen (NRW). Das Medizinstudium steht (abgesehen von krassen Wartezeiten) regelmäßig nur den Besten eines Abiturjahrgangs offen. Diese Kandidaten dürften regelmäßig auch das Jurastudium rocken können und dann realistische Chancen auf den GK-Eintritt haben.
Von daher kann man (wenn man das Gehalt betrachtet) sehr wohl die GK-Anwälte mit den Ärzten vergleichen. Dass es nur ein Bruchteil der Juristen in die GK schafft, ist kein wirkliches Argument. Denn aus der Zahl der Medizininteressierten hat es überhaupt nur ein Bruchteil an die Uni geschafft. Es wird in beiden Fällen selektiert. Bei denen einen vor Beginn der (medizinischen) Ausbildung, bei den anderen nach der (juristtischen) Ausbildung.
Arzt und GK-Anwalt sind also jeweils Spitzenberufe, die man sehr wohl (mit Einschränkungen) vergleichen kann. Man kann hingegen nicht als 4,0-Abiturient auch 4,0-Examina ablegen und dann über die höheren Gehälter bei den Ärzten schimpfen.
Mit den Arbeitszeiten ist das so eine Sache. Ich halte das "Modell" der Arbeitszeiten schon nicht für gleich. Daher kann mana uch nicht bloß die Stundenzahlen vergleichen. Hat der GK-Anwalt Nachtschichten oder muss er am Wochenende raus? Eher nicht. Muss der Arzt um 22 Uhr noch auf den Anruf aus den USA warten? Eher nicht. Ist eines davon angenehm? Nein, beides nicht. Was die größere Belastung ist, mag am Ende auch eine Frage des persönlichen Typs sein.
24.01.2021, 03:29
Nachtrag zum Thema Verantwortung:
Offensichtlich haben beide Berufsgruppen viel mit Fällen zu tun, die "langweilig" sind, bei denen wenig Fehlergefahr besteht, bei denen Fehler nicht unbedingt dramatisch wärenund deren Lösung ihnen keine Schwierigkeiten bereiten sollte. Ebenso haben beide Berufsgruppen mit Fälllen zu tun, bei denen man doch hochkompetent sein muss, hochwachsam sein muss und bei denen ein Fehler folgenreich sein könnte. Die FOlgen wären nur anderer Art, sind aber jeweils bedeutsam.
Beide Berufe sind hochverantwortungsvoll. Und in beiden berufsgruppen gibt es Exemplare, die dieser Verantwortung mehr oder weniger intensiv nachkommen (müssen).
Offensichtlich haben beide Berufsgruppen viel mit Fällen zu tun, die "langweilig" sind, bei denen wenig Fehlergefahr besteht, bei denen Fehler nicht unbedingt dramatisch wärenund deren Lösung ihnen keine Schwierigkeiten bereiten sollte. Ebenso haben beide Berufsgruppen mit Fälllen zu tun, bei denen man doch hochkompetent sein muss, hochwachsam sein muss und bei denen ein Fehler folgenreich sein könnte. Die FOlgen wären nur anderer Art, sind aber jeweils bedeutsam.
Beide Berufe sind hochverantwortungsvoll. Und in beiden berufsgruppen gibt es Exemplare, die dieser Verantwortung mehr oder weniger intensiv nachkommen (müssen).
24.01.2021, 10:11
Wobei der Assistenzarzt nach seiner langen Schicht meist auch geistig abstempeln kann. Den Patienten übernehmen erstmal Andere.
Der GK-Anwalt kann schwer nach seiner langen Schicht geistig abstempeln, wenn er weiß, dass er die nächste Woche noch an dem langen Schriftsatz sitzen muss.
Der GK-Anwalt kann schwer nach seiner langen Schicht geistig abstempeln, wenn er weiß, dass er die nächste Woche noch an dem langen Schriftsatz sitzen muss.
24.01.2021, 10:51
(24.01.2021, 10:11)Gast schrieb: Wobei der Assistenzarzt nach seiner langen Schicht meist auch geistig abstempeln kann. Den Patienten übernehmen erstmal Andere.
Der GK-Anwalt kann schwer nach seiner langen Schicht geistig abstempeln, wenn er weiß, dass er die nächste Woche noch an dem langen Schriftsatz sitzen muss.
In der Sache gebe ich dir recht, das Beispiel ist aber schlecht. Einen Schriftsatz weiter zu bearbeiten ist jetzt ja nicht der Riesendruck.
24.01.2021, 11:27
(24.01.2021, 10:51)Gast schrieb:(24.01.2021, 10:11)Gast schrieb: Wobei der Assistenzarzt nach seiner langen Schicht meist auch geistig abstempeln kann. Den Patienten übernehmen erstmal Andere.
Der GK-Anwalt kann schwer nach seiner langen Schicht geistig abstempeln, wenn er weiß, dass er die nächste Woche noch an dem langen Schriftsatz sitzen muss.
In der Sache gebe ich dir recht, das Beispiel ist aber schlecht. Einen Schriftsatz weiter zu bearbeiten ist jetzt ja nicht der Riesendruck.
Sicher, es geht dabei nicht um Leben und Tod und ist vermutlich Typsache.
Ich kann nicht so gut größere Projekte zuhause ausblenden und nehme manche „Probleme“ mit in den Schlaf.
24.01.2021, 11:58
Im Krankenhaus sterben dir, solange du nicht grade Augenarzt oä bist, regelmäßig Patienten unter den Händen weg. Sorry, aber dass ist wesentlich härter als irgendein Schriftsatz.