15.05.2017, 20:28
(15.05.2017, 17:50)Gast schrieb:(15.05.2017, 17:19)Hessen-2017 schrieb:(15.05.2017, 17:09)Gast schrieb: Wie haben die Hessen es verfahrensrechtlich gelöst, dass die Abstandsflächen im vereinfachten Verfahren nicht zu prüfen sind?
Ich habe den Antrag 2) so ausgelegt, dass sie auch für den Balkon eine Baueinstellung haben will und dort dann den § 6 HBO geprüft. Also Bindung des Gerichts an das Rechtsschutzziel, aber nicht an die Anträge (§ 88 VwGO).
Sonst hätte man ihn ja gar nicht prüfen könne, zumindest im Antrag 1).
So habe ich es auch gemacht, außer dass ich den 1. Antrag so ausgelegt habe.
§63 habe ich mit keinem Wort erwähnt weil ich keine Ahnung hatte was die von mir wollen
Hast du dieses Begehren dann durchgehen lassen? Ich hab einen Verstoß gegen 6 bejaht und mein Tenor ist..naja reden wir nicht darüber.
Ich hab beide Anträge zurückgewiesen.
Antrag 1: kein Verstoß gegen § 34 BauGB und § 15 BauNVO
Antrag 2: kein Verstoß gegen § 6 HBO und § 15 BauNVO.
15.05.2017, 20:35
(15.05.2017, 20:03)NRW schrieb: Hat eigentlich irgendjemand auch die AK gewählt? Glaub das gibt richtig backenfutter vom Korrektor :s
Das ist so ein scheiss Durchgang :-(
Ja, mach dir mal keine Sorgen! Im K/S oder K/R (weiß es nicht mehr genau) stand in der Fußnote, dass das VG Ahnsberg entschieden hat, dass die Rüge eines Ratsmitglieds durch den Rat wegen der disziplinarrechtlichen Wirkung ein VA sei. Ist also gut vertretbar (so ja auch bei Ordnungsgeldern).
15.05.2017, 20:36
(15.05.2017, 20:28)Gast schrieb:Danke für die Antwort.(15.05.2017, 17:50)Gast schrieb:(15.05.2017, 17:19)Hessen-2017 schrieb:(15.05.2017, 17:09)Gast schrieb: Wie haben die Hessen es verfahrensrechtlich gelöst, dass die Abstandsflächen im vereinfachten Verfahren nicht zu prüfen sind?
Ich habe den Antrag 2) so ausgelegt, dass sie auch für den Balkon eine Baueinstellung haben will und dort dann den § 6 HBO geprüft. Also Bindung des Gerichts an das Rechtsschutzziel, aber nicht an die Anträge (§ 88 VwGO).
Sonst hätte man ihn ja gar nicht prüfen könne, zumindest im Antrag 1).
So habe ich es auch gemacht, außer dass ich den 1. Antrag so ausgelegt habe.
§63 habe ich mit keinem Wort erwähnt weil ich keine Ahnung hatte was die von mir wollen
Hast du dieses Begehren dann durchgehen lassen? Ich hab einen Verstoß gegen 6 bejaht und mein Tenor ist..naja reden wir nicht darüber.
Ich hab beide Anträge zurückgewiesen.
Antrag 1: kein Verstoß gegen § 34 BauGB und § 15 BauNVO
Antrag 2: kein Verstoß gegen § 6 HBO und § 15 BauNVO.
Mit welcher Begründung hast du §6 HBO abgelehnt?
15.05.2017, 20:47
(15.05.2017, 20:36)Gast schrieb:(15.05.2017, 20:28)Gast schrieb:Danke für die Antwort.(15.05.2017, 17:50)Gast schrieb:(15.05.2017, 17:19)Hessen-2017 schrieb:(15.05.2017, 17:09)Gast schrieb: Wie haben die Hessen es verfahrensrechtlich gelöst, dass die Abstandsflächen im vereinfachten Verfahren nicht zu prüfen sind?
Ich habe den Antrag 2) so ausgelegt, dass sie auch für den Balkon eine Baueinstellung haben will und dort dann den § 6 HBO geprüft. Also Bindung des Gerichts an das Rechtsschutzziel, aber nicht an die Anträge (§ 88 VwGO).
Sonst hätte man ihn ja gar nicht prüfen könne, zumindest im Antrag 1).
So habe ich es auch gemacht, außer dass ich den 1. Antrag so ausgelegt habe.
§63 habe ich mit keinem Wort erwähnt weil ich keine Ahnung hatte was die von mir wollen
Hast du dieses Begehren dann durchgehen lassen? Ich hab einen Verstoß gegen 6 bejaht und mein Tenor ist..naja reden wir nicht darüber.
Ich hab beide Anträge zurückgewiesen.
Antrag 1: kein Verstoß gegen § 34 BauGB und § 15 BauNVO
Antrag 2: kein Verstoß gegen § 6 HBO und § 15 BauNVO.
Mit welcher Begründung hast du §6 HBO abgelehnt?
Gern :blush:
Ich habe, wie der Antragsgegner, mit § 22 III BauNVO argumentiert und gesagt, dass keine Abstandsflächen notwendig sind. Dann über § 6 VIII HBO gesagt, dass der Balkon gebäudegleiche Wirkungen hat und daher die Abs. 1-7 anwendbar sind.
Dann über § 6 I 2 Nr. 1 HBO iVm § 22 III BauNVO argumentiert, dass auch der am Gebäude angebaute Balkon keine Abstandsfläche einhalten muss gem. § 6 I 1 HBO, weil er quasi eine Fortführung vom Gebäude ist.
Keine Ahnung ob das stimmt :D Aber so habe ich es gelöst...
16.05.2017, 15:34
Saufen!!!!
16.05.2017, 15:45
Anwaltsklausur Abschleppfall Kostenbescheid in Bezug auf Unterstellkosten
16.05.2017, 16:47
(15.05.2017, 16:57)Teufel aus NRW schrieb: Die haben beim LJPA den Schuss nicht gehört !!!
Kommunalverfassungsstreit - ernsthaft? Im Kaiser Kurs hat der Thorsten Köster das mit keiner Silbe angesprochen.
Das war echt harter Tobak ... :@
Ist ja auch echt fies, etwas zu nehmen, was bei Kaiser nicht angesprochen worden ist...
16.05.2017, 18:37
Kann sich einer trotz Partylaune noch erbarmen und mitteilen, was in NRW drankam? Oder war es wie wohl in Hessen ein Abschleppfall?
16.05.2017, 19:06
(16.05.2017, 18:37)NRW schrieb: Kann sich einer trotz Partylaune noch erbarmen und mitteilen, was in NRW drankam? Oder war es wie wohl in Hessen ein Abschleppfall?
Ich vermute mal, dass in NRW heute wie gestern etwas anderes als in Hessen dran kam, denn in Hessen kam es heute u.a. auf die Abgrenzung von einer Ersatzvornahme zu einer Maßnahme durch unmittelbare Ausführung an und diese Möglichkeit der unmittelbaren Ausführung gibt es, glaube ich, neben Hessen nur in Sachsen und Bayern, aber nicht im PolG NRW.
Kann mich aber auch täuschen. Und weiter geht die Party :)
16.05.2017, 22:26
NRW:
So war es - wie es zu lösen war?! Keeeene Ahnung!!
So war es - wie es zu lösen war?! Keeeene Ahnung!!