15.05.2017, 16:07
(15.05.2017, 15:30)Unangenehm schrieb:(15.05.2017, 15:23)Düsseldorfer schrieb: Ja ich wusste es nicht mehr. Das Argument mit dem Mandatsverhältnis schient mir irgendwie plausibel.. Katastrophe ^^
Abhaken. Morgen ist es vorbei!:)
Morgen kriegen wir den fiesen Drittanfechtungsbaurechtsscheiß aus Hessen aus Beigeladenensicht ;)
15.05.2017, 16:09
15.05.2017, 16:44
Heute in Hessen:
Verwaltungsgerichtshof Hessen
Beschl. v. 09.10.2015, Az.: 4 B 1353/15
Das erstinstanzliche Urteil vom VG Darmstadt konnte ich nicht finden, man kann aber aus dem Urteil des VGH gut raus lesen vorauf es ankam.
Verwaltungsgerichtshof Hessen
Beschl. v. 09.10.2015, Az.: 4 B 1353/15
Das erstinstanzliche Urteil vom VG Darmstadt konnte ich nicht finden, man kann aber aus dem Urteil des VGH gut raus lesen vorauf es ankam.
15.05.2017, 16:57
Die haben beim LJPA den Schuss nicht gehört !!!
Kommunalverfassungsstreit - ernsthaft? Im Kaiser Kurs hat der Thorsten Köster das mit keiner Silbe angesprochen.
Das war echt harter Tobak ... :@
Kommunalverfassungsstreit - ernsthaft? Im Kaiser Kurs hat der Thorsten Köster das mit keiner Silbe angesprochen.
Das war echt harter Tobak ... :@
15.05.2017, 17:04
Naja, man konnte halt auch ohne die Streitigkeiten des Kommunalverfassungsstreits präsent zu haben rumdiskutieren.. aber fürs lernen wurde man wieder nicht belohnt. wird man anscheinend nie.. reines Glücksspiel dieses Examen..
15.05.2017, 17:09
Wie haben die Hessen es verfahrensrechtlich gelöst, dass die Abstandsflächen im vereinfachten Verfahren nicht zu prüfen sind?
15.05.2017, 17:19
(15.05.2017, 17:09)Gast schrieb: Wie haben die Hessen es verfahrensrechtlich gelöst, dass die Abstandsflächen im vereinfachten Verfahren nicht zu prüfen sind?
Ich habe den Antrag 2) so ausgelegt, dass sie auch für den Balkon eine Baueinstellung haben will und dort dann den § 6 HBO geprüft. Also Bindung des Gerichts an das Rechtsschutzziel, aber nicht an die Anträge (§ 88 VwGO).
Sonst hätte man ihn ja gar nicht prüfen könne, zumindest im Antrag 1).
15.05.2017, 17:26
(15.05.2017, 17:19)Hessen-2017 schrieb:(15.05.2017, 17:09)Gast schrieb: Wie haben die Hessen es verfahrensrechtlich gelöst, dass die Abstandsflächen im vereinfachten Verfahren nicht zu prüfen sind?
Ich habe den Antrag 2) so ausgelegt, dass sie auch für den Balkon eine Baueinstellung haben will und dort dann den § 6 HBO geprüft. Also Bindung des Gerichts an das Rechtsschutzziel, aber nicht an die Anträge (§ 88 VwGO).
Sonst hätte man ihn ja gar nicht prüfen könne, zumindest im Antrag 1).
Also wenn die Lösungsskizze an den o.g. Beschluss angelehnt ist und man den § 6 mehr oder weniger gar nicht prüfen sollte, wäre das ziemlich viel Wirbel im Sachverhalt um nichts gewesen.
Ich habe auch irgendwie versucht den § 6 anzusprechen, allerdings über den § 63, dessen Bedeutung mir nicht ganz klar war/ist; Aber letztlich ist § 63 HBO ja die einzige Norm des Bauordnungsrechts, also der HBO, die im vereinfachten Verfahren geprüft wird. Den zweifachen Hinweisen, dass solche Abweichungen nicht beantragt wurden, habe ich allerdings auch nicht recht zu interpretieren vermocht.
15.05.2017, 17:50
(15.05.2017, 17:19)Hessen-2017 schrieb:(15.05.2017, 17:09)Gast schrieb: Wie haben die Hessen es verfahrensrechtlich gelöst, dass die Abstandsflächen im vereinfachten Verfahren nicht zu prüfen sind?
Ich habe den Antrag 2) so ausgelegt, dass sie auch für den Balkon eine Baueinstellung haben will und dort dann den § 6 HBO geprüft. Also Bindung des Gerichts an das Rechtsschutzziel, aber nicht an die Anträge (§ 88 VwGO).
Sonst hätte man ihn ja gar nicht prüfen könne, zumindest im Antrag 1).
So habe ich es auch gemacht, außer dass ich den 1. Antrag so ausgelegt habe.
§63 habe ich mit keinem Wort erwähnt weil ich keine Ahnung hatte was die von mir wollen
Hast du dieses Begehren dann durchgehen lassen? Ich hab einen Verstoß gegen 6 bejaht und mein Tenor ist..naja reden wir nicht darüber.
15.05.2017, 20:03
Hat eigentlich irgendjemand auch die AK gewählt? Glaub das gibt richtig backenfutter vom Korrektor :s
Das ist so ein scheiss Durchgang :-(
Das ist so ein scheiss Durchgang :-(