15.05.2017, 15:10
(15.05.2017, 15:09)Gast schrieb: NRW https://openjur.de/u/866537.html
Wär hätte es gedacht...
GG gilt für Ratsmitglied (Konfusionsargunent?)
Klausur hätte mangels EGL ins Hilfsgutachten geführt?
Verletzung der Treuepflicht (+) aber Rat hat kein Rügerecht?!
Habe ich natürlich so gemacht.
Ok also Hessen und NRW offensichtlich andere Klausuren.
15.05.2017, 15:15
Was war das denn bitte in NRW!? Ich dachte es könnte nicht mehr Schlimmer werden, aber das JPA kennt ja scheinbar keine Grenzen!
15.05.2017, 15:17
(15.05.2017, 15:09)Düsseldorfer schrieb: was war das heute?
1. Antrag AK
Zufälligkeit (+)
Begründheit (-) da verstoß gegen die Treuepflicht
a) EGL
bedurfte es nicht
b) Zuständigkeit (+) Gemeinderat als Organ der Gemeinde
c) Materielle Rechtmäßigkeit
irgendwie die Argumente verbastelt und gesagt, dass er nicht auf Basis falscher Tatsachen derartige Äußerungen tätigen durfte. Gesamtschau aller Normen, Würde und Ansehen der Gemeinde muss gewahrt werden, Art 5 schützt keine falschen Tatsachenbehauptungen
2. Antrag FK (-) kein Feststellungsinteresse, Subsidiarität
komisch wars weil normal der KomVerfStr ja eine FK ist... kein Plan
KomVerfStr kann gar keine AK sein, weil es lediglich intraorganisch ist und mangels Außenwirkung kein VA vorliegt oder?:s
15.05.2017, 15:23
Ja ich wusste es nicht mehr. Das Argument mit dem Mandatsverhältnis schient mir irgendwie plausibel.. Katastrophe ^^
15.05.2017, 15:29
Ich habe die Feststellungskalge genommen.
M.M.n. entfaltet ein rechtswidriger Verwaltungsakts schon keine Wirkung, sodass nach Auslegung § 88 VwGO der Antrag als Feststellungsantrag auszulegen war.
- ob das richtig ist, weiß ich aber nicht.
Klagegegner war bei mir der Gemeinderat. Das Rechtsträgerprinzip gilt hier nicht.
In der Begründetheit etwas von Interessenkonflikt gefaselt.
M.M.n. entfaltet ein rechtswidriger Verwaltungsakts schon keine Wirkung, sodass nach Auslegung § 88 VwGO der Antrag als Feststellungsantrag auszulegen war.
- ob das richtig ist, weiß ich aber nicht.
Klagegegner war bei mir der Gemeinderat. Das Rechtsträgerprinzip gilt hier nicht.
In der Begründetheit etwas von Interessenkonflikt gefaselt.
15.05.2017, 15:30
15.05.2017, 15:35
Ich habe im Klageantrag zu 1. ne LK angenommen, da kein VA.
Klageantrag zu 2. dann FSK. Aber ich habe keine Ahnung was man machen solte
Klageantrag zu 2. dann FSK. Aber ich habe keine Ahnung was man machen solte
15.05.2017, 15:46
Dem Urteil folgend wäre es wohl im Sinne der Lösung gewesen AK/LK anzunehmen und dann beim Erfordernis der EGL rauszufliegen.
Mit dem zweiten Antrag hätte man dann zu Ende prüfen können.
Oder
FK als ZwischenFSK vorweg und dann den AK/LK Antrag hinterher
Mit dem zweiten Antrag hätte man dann zu Ende prüfen können.
Oder
FK als ZwischenFSK vorweg und dann den AK/LK Antrag hinterher
15.05.2017, 15:56
15.05.2017, 16:06