20.01.2021, 02:21
Toll, ich bekomme mit Talent nur 5 P., weil ich mit den schlausten Deutschen, den Hamburgern, verglichen werde und andere bekommen ihr Examen in Bayern oder sonstwo geschenkt.
20.01.2021, 03:07
(20.01.2021, 00:52)Gast schrieb: Ja, in Bezug auf schlechte Anwälte. Dazu dann noch Übersehen sich krass aufdrängender Vorschriften und extrem abenteuerliche Rechtsansichten. Witzig auch die höchst eigensinnigen (und oft denklogisch nicht möglichen) Sachverhalte. Erlebe ich allein in meinem persönlichen Umfeld regelmäßig.
Frage mich immer, wie diese Leute durch 2 Examen gekommen sind. Mir fehlt echt die Fantasie. Man sieht und hört diesen Kollegen aber schon an, dass es nur 2x 4,0 im Wiederholungsversuch gewesen sein kann.
Manche schreiben natürlich Müll, um die Mandanten zu beeindrucken oder einfach irgendwas zu schreiben. Aber die meisten scheinen es echt nicht besser zu wissen.
Habe geschätzt, wann wohl der erste Verweis auf Noten kommt. Dass es schon der dritte Beitrag ist, hat mich dann doch überrascht ^^
20.01.2021, 05:42
(20.01.2021, 01:45)Gast schrieb: Kann sein. Vllt hat sich der Mandant ja eingelesen und der Anwalt hatte keinen Bock was neues zu schreiben. Ganz abwegig wird die Rechtsprechung ja nicht sein.
Nicht die Rechtsprechung, aber deren Auswahl. Da werden gerne Urteile zitiert, die bei der Lösung des Falls nun wirklich nicht helfen.
20.01.2021, 07:34
(20.01.2021, 05:42)Gast schrieb:(20.01.2021, 01:45)Gast schrieb: Kann sein. Vllt hat sich der Mandant ja eingelesen und der Anwalt hatte keinen Bock was neues zu schreiben. Ganz abwegig wird die Rechtsprechung ja nicht sein.
Nicht die Rechtsprechung, aber deren Auswahl. Da werden gerne Urteile zitiert, die bei der Lösung des Falls nun wirklich nicht helfen.
Ich lese ja idR alle Quellen nach (als Richter). Ich bin immer erstaunt, wenn ich die Quelle (zB ein BVerwG Urteil) in einem Kommentar nachlese und dann denke: äh, das erfordert jetzt ein Höchstmaß an Fantasie, damit daraus die Aussage im Kommentar folgt.
Wo ein Wille ist ... :D
20.01.2021, 09:03
(20.01.2021, 07:34)Gast schrieb:(20.01.2021, 05:42)Gast schrieb:(20.01.2021, 01:45)Gast schrieb: Kann sein. Vllt hat sich der Mandant ja eingelesen und der Anwalt hatte keinen Bock was neues zu schreiben. Ganz abwegig wird die Rechtsprechung ja nicht sein.
Nicht die Rechtsprechung, aber deren Auswahl. Da werden gerne Urteile zitiert, die bei der Lösung des Falls nun wirklich nicht helfen.
Ich lese ja idR alle Quellen nach (als Richter). Ich bin immer erstaunt, wenn ich die Quelle (zB ein BVerwG Urteil) in einem Kommentar nachlese und dann denke: äh, das erfordert jetzt ein Höchstmaß an Fantasie, damit daraus die Aussage im Kommentar folgt.
Wo ein Wille ist ... :D
Ja. Habe auch schon im Kommentar etwas gelesen, die Quelle gecheckt und genau in der im Kommentar genannten Fußnote stand das exakte Gegenteil von dem, was im Kommentar stand... Also da wird auch ab und an Müll geschrieben
20.01.2021, 09:32
Ich finde, dass man so richtige Ausreißer selten hat. Klar, nicht ganz passende Rechtsprechung kommt oft und ist natürlich interessengeleitet. Oft gerät man auch in Versuchung diese anzuführen, da gerade an Amtsgerichten aus Erledigungsdruck sehr oberflächlich gearbeitet wird.
Mein Best Of bisher:
- Seitenweise Ausführungen des Gegenanwalts, eine Klage sei eine empfangsbedürftige Willenserklärung
- Seitenweise Vortag zum werkvertraglichen Vorschussanspruch obwohl überhaupt kein Vertragsverhältnis vorlag und vorgetragen würde.
Mein Best Of bisher:
- Seitenweise Ausführungen des Gegenanwalts, eine Klage sei eine empfangsbedürftige Willenserklärung
- Seitenweise Vortag zum werkvertraglichen Vorschussanspruch obwohl überhaupt kein Vertragsverhältnis vorlag und vorgetragen würde.
20.01.2021, 09:34
Ich glaube ja immer an das Gute, aber was manche Richter in der 1. Instanz vertreten ist auch nicht ganz normal. Zum Glück wird das dann meist vom Berufungsgericht nach ständiger Rechtsprechung entschieden.
20.01.2021, 10:19
(20.01.2021, 07:34)Gast schrieb:(20.01.2021, 05:42)Gast schrieb:(20.01.2021, 01:45)Gast schrieb: Kann sein. Vllt hat sich der Mandant ja eingelesen und der Anwalt hatte keinen Bock was neues zu schreiben. Ganz abwegig wird die Rechtsprechung ja nicht sein.
Nicht die Rechtsprechung, aber deren Auswahl. Da werden gerne Urteile zitiert, die bei der Lösung des Falls nun wirklich nicht helfen.
Ich lese ja idR alle Quellen nach (als Richter). Ich bin immer erstaunt, wenn ich die Quelle (zB ein BVerwG Urteil) in einem Kommentar nachlese und dann denke: äh, das erfordert jetzt ein Höchstmaß an Fantasie, damit daraus die Aussage im Kommentar folgt.
Wo ein Wille ist ... :D
Tja, früher hätte sich kaum ein vom Erledigungsdruck geplagter Praktiker die Mühe gemacht, extra in die Gerichtsbibliothek zu dallern und die Fundstelle herauszusuchen. In Zeiten von Datenbanken und Schnellrecherche ist das alles keine Hürde mehr.
Nicht von Schaden für die Rechtspflege.
20.01.2021, 10:51
Aus eigener Erfahrung muss ich sagen, dass viele Einzelanwälte und kleinere Kanzleien kein beck-online haben und ihre Recherche im Prinzip über Google machen und über Kommentare, die noch aus dem Studium übrig geblieben sind...
Da sind dann die Schriftsätze entweder eine reine Schilderung des Sachverhalts oder es kommen eben häufig abwegig Rechtsausführungen... manchmal fahren die dann noch in die gerichtsbibliothek, aber das auch nur, wenn die Fälle wirklich kompliziert sind... Gleichzeitig muss man natürlich auch sagen, dass die Schriftsätze mit den Mandanten abgestimmt werden, die oft ihre ganz eigenen speziellen Vorstellungen haben, die mit der Rechtsordnung nicht in Einklang stehen... Der clevere Anwalt schreibt zur Ehrenrettung dann dazu, auf Wunsch des Mandanten trage ich hierzu noch vor...
Da sind dann die Schriftsätze entweder eine reine Schilderung des Sachverhalts oder es kommen eben häufig abwegig Rechtsausführungen... manchmal fahren die dann noch in die gerichtsbibliothek, aber das auch nur, wenn die Fälle wirklich kompliziert sind... Gleichzeitig muss man natürlich auch sagen, dass die Schriftsätze mit den Mandanten abgestimmt werden, die oft ihre ganz eigenen speziellen Vorstellungen haben, die mit der Rechtsordnung nicht in Einklang stehen... Der clevere Anwalt schreibt zur Ehrenrettung dann dazu, auf Wunsch des Mandanten trage ich hierzu noch vor...
20.01.2021, 10:58
Also ich kenne ehrlich gesagt (bis auf 1-2 ältere Kaliber, die dafür zumindest eine kleine "Kanzleibibliothek" haben) keine Anwälte, die keinen beck-onlinen Zugang haben (Ausnahme: Strafverteidiger).
Das mit der "Ehrenrettung" sehe ich ehrlich gesagt auch kritisch: Entweder ich lege das Mandat nieder, wenn mir Sachen unvertretbar erscheinen bzw. erkläre dies dem Mandanten, oder ich ziehe die Sache durch, ohne dem Gericht und dem Gegner durch die Blume (ohne dass es der Mandant versteht) zu sagen, dass ich selbst nicht daran glaube, was ich schreibe ...
Das mit der "Ehrenrettung" sehe ich ehrlich gesagt auch kritisch: Entweder ich lege das Mandat nieder, wenn mir Sachen unvertretbar erscheinen bzw. erkläre dies dem Mandanten, oder ich ziehe die Sache durch, ohne dem Gericht und dem Gegner durch die Blume (ohne dass es der Mandant versteht) zu sagen, dass ich selbst nicht daran glaube, was ich schreibe ...