15.01.2021, 23:24
(15.01.2021, 14:30)Gast 123 schrieb:(15.01.2021, 13:53)Gast schrieb: Schließe mich an.
Deswegen finde ich es auch immer nervtötend, wenn die Gegenseite in epischer Breite Ausführungen diverser Gerichte zitiert.
Ich zahle Gerichtsgebühren ja schließlich nicht für das alleinige Verwalten des Gerichtsverfahrens, sondern auch dafür, dass sich der Richter tatsächlich rechtlich mit der Sache befasst.
Natürlich befasst sich das Gericht mit der Sache aber das LG Buxtehude muss nun auch nicht wissen (oder finden), dass das OLG Nauenburg 2015 diese Rechtsfrage schon so und so entschieden hat und man sich doch dieser Rechtsauffassung gut anschließen kann.
Meine Erfahrung als Litigation Anwalt: 90% der Ausführungen im Urteil findet sich bereits in den Schriftsätzen wieder, höchstens 10% (oft auch mal 0%) sind neue/eigene Ideen des Gerichts. Natürlich davon ausgehend, dass wir hier von hochwertigen Verfahren sprechen und nicht dem Kfz-Schaden oder Wohnraumkündigung.
Natürlich, weil sowohl die Anwälte als auch der Richter die ersten 10 Urteile in juris lesen.
Zum Thread: was hier außer acht gelassen wurde, ist das Verhandeln im engeren Sinn. Viele Verfahren enden in einem Vergleich, auf den die Parteien großen Einfluss haben. Wer die Beweislage und Rechtslage nicht durchschaut, der kann schlechter einen guten Deal machen.
15.01.2021, 23:24
Der GK Anwalt wird mein 10.009 EUR Mandat aber abgelehnt
16.01.2021, 02:49
Kann das so nicht unterschreiben, dass „99,9% der Fälle eh schon aufgrund der Sachlage gewonnen“ sind.
Erstens würde es dann keine berühmten Promi-Anwälte geben, die sehr viel verdienen, aber auch sehr gute Arbeit leisten. Könnte dann ja der 4 Punkte Anwalt um die Ecke machen.
Zweitens macht die richtige und gute Darstellung sehr, sehr viel aus. Und dafür muss man das Recht verstehen. Richter sind auch nur Menschen. Sie kennen nicht jedes Urteil etc. Schon gar nicht den Sachverhalt. Sie wollen an die Hand genommen und durchgeführt werden. Wer das am besten hinkriegt, erhöht seine Chancen DEUTLICH.
Erstens würde es dann keine berühmten Promi-Anwälte geben, die sehr viel verdienen, aber auch sehr gute Arbeit leisten. Könnte dann ja der 4 Punkte Anwalt um die Ecke machen.
Zweitens macht die richtige und gute Darstellung sehr, sehr viel aus. Und dafür muss man das Recht verstehen. Richter sind auch nur Menschen. Sie kennen nicht jedes Urteil etc. Schon gar nicht den Sachverhalt. Sie wollen an die Hand genommen und durchgeführt werden. Wer das am besten hinkriegt, erhöht seine Chancen DEUTLICH.
16.01.2021, 14:48
(15.01.2021, 23:24)Gast schrieb: Der GK Anwalt wird mein 10.009 EUR Mandat aber abgelehnt
Woher kommt eigentlich der Irrglaube, ein guter Anwalt müsse zwingend ein GK-Anwalt sein? Wahrscheinlich wird ein GK-Anwalt bessere Noten haben, mehr Zeit für seine Fälle aufwenden können und insgesamt ein besserer Jurist sein, aber genauso gut kann ein FFW-Anwalt ein guter Jurist und ein guter Anwalt sein. Ich kenne auch ganz hervorragende Anwälte, die als Einzelanwalt oder max. in einer kleineren Kanzlei tätig sind.
(16.01.2021, 02:49)Gast schrieb: Kann das so nicht unterschreiben, dass „99,9% der Fälle eh schon aufgrund der Sachlage gewonnen“ sind.
[...]
Zweitens macht die richtige und gute Darstellung sehr, sehr viel aus. Und dafür muss man das Recht verstehen. Richter sind auch nur Menschen. Sie kennen nicht jedes Urteil etc. Schon gar nicht den Sachverhalt. Sie wollen an die Hand genommen und durchgeführt werden. Wer das am besten hinkriegt, erhöht seine Chancen DEUTLICH.
Die Bedeutung eines richtigen, zielgerichteten Sachvortrags kann man gar nicht oft genug hervorheben. Oft genug scheitern schlechte Anwälte dann genau daran, den entscheidungserheblichen Sachverhalt zutreffend darzustellen. Und auf alles muss das Gericht dann eben doch nicht hinweisen.
(15.01.2021, 23:24)Gast schrieb: Zum Thread: was hier außer acht gelassen wurde, ist das Verhandeln im engeren Sinn. Viele Verfahren enden in einem Vergleich, auf den die Parteien großen Einfluss haben. Wer die Beweislage und Rechtslage nicht durchschaut, der kann schlechter einen guten Deal machen.
Natürlich. Wer weder sein eigenes Blatt kennt noch das Blatt seines Gegners einzuschätzen weiß, kann sich eigentlich nur verzocken. Das sieht man häufig genug.
17.01.2021, 13:18
(15.01.2021, 13:52)Gast schrieb: der Sachverhalt fällt ja auch einfach vom Himmel gell. 50-90% der eigentlichen Arbeit ist es den Sachverhalt entweder noch zu beeinflussen und zu gestalten oder für den Richter so zu präsentieren, dass er im richtigen Sinne entscheidet.
Außerdem geht der 2xAA Anwalt in seiner Butze unter, wenn der Mandant ihm 500 Gigabyte Daten gibt zum Sachverhalt erarbeiten.
Schließe mich dem an. Arbeite erst seit wenigen Monaten aber habe bei uns in der Kanzlei schon drei Gürteltiere, an denen vorher eine andere Kanzlei dran war, die grobe Fehler gemacht hat und mein Chef versucht das wieder auszubügeln und bekommt das auch recht gut hin.
Bspw. hatte eine ältere Dame betreut von ihrer Anwältin die Scheidung eingereicht (um den Zugewinnausgleich zu triggern), hat dann aber mangels Vorbereitung durch die Anwältin vor dem Familiengericht gesagt sie will weiter bei ihrem Mann wohnen und sich auch gar nicht scheiden lassen. Natürlich auch nicht besonders klug von der Mandantin, aber bei über 90 Jahren muss man so etwas als Anwalt einfach auf dem Schirm haben.
Die Anwälte können also durchaus ordentlich Einfluss auf das Geschehen nehmen. Es ist ja nicht so, als müsste man dem Richter nur den Sachverhalt aufbereiten und ihn dann entscheiden lassen. Man muss den Sachverhalt vielmehr noch gestalten und beeinflusst so natürlich die Entscheidung des Richters.
17.01.2021, 13:37
Dazu kommt auch noch, dass schon einiges passiert, bevor ein Richter überhaupt zum ersten Mal involviert wird. Und ein guter Anwalt kann da schon so handeln, dass ein eventueller Prozess recht sicher gewonnen werden würde. Gerade wenn mehr als zwei Parteien involviert sind, kann da gestalterisch noch einiges an Potenzial sein
18.01.2021, 02:32
(17.01.2021, 13:18)Gast schrieb:(15.01.2021, 13:52)Gast schrieb: der Sachverhalt fällt ja auch einfach vom Himmel gell. 50-90% der eigentlichen Arbeit ist es den Sachverhalt entweder noch zu beeinflussen und zu gestalten oder für den Richter so zu präsentieren, dass er im richtigen Sinne entscheidet.
Außerdem geht der 2xAA Anwalt in seiner Butze unter, wenn der Mandant ihm 500 Gigabyte Daten gibt zum Sachverhalt erarbeiten.
Schließe mich dem an. Arbeite erst seit wenigen Monaten aber habe bei uns in der Kanzlei schon drei Gürteltiere, an denen vorher eine andere Kanzlei dran war, die grobe Fehler gemacht hat und mein Chef versucht das wieder auszubügeln und bekommt das auch recht gut hin.
Bspw. hatte eine ältere Dame betreut von ihrer Anwältin die Scheidung eingereicht (um den Zugewinnausgleich zu triggern), hat dann aber mangels Vorbereitung durch die Anwältin vor dem Familiengericht gesagt sie will weiter bei ihrem Mann wohnen und sich auch gar nicht scheiden lassen. Natürlich auch nicht besonders klug von der Mandantin, aber bei über 90 Jahren muss man so etwas als Anwalt einfach auf dem Schirm haben.
Die Anwälte können also durchaus ordentlich Einfluss auf das Geschehen nehmen. Es ist ja nicht so, als müsste man dem Richter nur den Sachverhalt aufbereiten und ihn dann entscheiden lassen. Man muss den Sachverhalt vielmehr noch gestalten und beeinflusst so natürlich die Entscheidung des Richters.
Hä? Warum wollte sie sich dann erst scheiden lassen?
18.01.2021, 14:08
18.01.2021, 14:35
(18.01.2021, 02:32)Gast schrieb:(17.01.2021, 13:18)Gast schrieb:(15.01.2021, 13:52)Gast schrieb: der Sachverhalt fällt ja auch einfach vom Himmel gell. 50-90% der eigentlichen Arbeit ist es den Sachverhalt entweder noch zu beeinflussen und zu gestalten oder für den Richter so zu präsentieren, dass er im richtigen Sinne entscheidet.
Außerdem geht der 2xAA Anwalt in seiner Butze unter, wenn der Mandant ihm 500 Gigabyte Daten gibt zum Sachverhalt erarbeiten.
Schließe mich dem an. Arbeite erst seit wenigen Monaten aber habe bei uns in der Kanzlei schon drei Gürteltiere, an denen vorher eine andere Kanzlei dran war, die grobe Fehler gemacht hat und mein Chef versucht das wieder auszubügeln und bekommt das auch recht gut hin.
Bspw. hatte eine ältere Dame betreut von ihrer Anwältin die Scheidung eingereicht (um den Zugewinnausgleich zu triggern), hat dann aber mangels Vorbereitung durch die Anwältin vor dem Familiengericht gesagt sie will weiter bei ihrem Mann wohnen und sich auch gar nicht scheiden lassen. Natürlich auch nicht besonders klug von der Mandantin, aber bei über 90 Jahren muss man so etwas als Anwalt einfach auf dem Schirm haben.
Die Anwälte können also durchaus ordentlich Einfluss auf das Geschehen nehmen. Es ist ja nicht so, als müsste man dem Richter nur den Sachverhalt aufbereiten und ihn dann entscheiden lassen. Man muss den Sachverhalt vielmehr noch gestalten und beeinflusst so natürlich die Entscheidung des Richters.
Hä? Warum wollte sie sich dann erst scheiden lassen?
Weil sie und ihr Mann verschiedene Alleinerben eingesetzt haben und sie voraussichtlich vor dem Mann gestorben wäre (was auch eingetreten ist) und ihre Erbin durch den Zugewinnausgleich bei Scheidung mehr bekommen hätte. War jedenfalls die Idee der Anwältin. Hätte sie der Mandantin mal so erklären sollen.
18.01.2021, 15:27
(18.01.2021, 14:35)Gast schrieb:(18.01.2021, 02:32)Gast schrieb:(17.01.2021, 13:18)Gast schrieb:(15.01.2021, 13:52)Gast schrieb: der Sachverhalt fällt ja auch einfach vom Himmel gell. 50-90% der eigentlichen Arbeit ist es den Sachverhalt entweder noch zu beeinflussen und zu gestalten oder für den Richter so zu präsentieren, dass er im richtigen Sinne entscheidet.
Außerdem geht der 2xAA Anwalt in seiner Butze unter, wenn der Mandant ihm 500 Gigabyte Daten gibt zum Sachverhalt erarbeiten.
Schließe mich dem an. Arbeite erst seit wenigen Monaten aber habe bei uns in der Kanzlei schon drei Gürteltiere, an denen vorher eine andere Kanzlei dran war, die grobe Fehler gemacht hat und mein Chef versucht das wieder auszubügeln und bekommt das auch recht gut hin.
Bspw. hatte eine ältere Dame betreut von ihrer Anwältin die Scheidung eingereicht (um den Zugewinnausgleich zu triggern), hat dann aber mangels Vorbereitung durch die Anwältin vor dem Familiengericht gesagt sie will weiter bei ihrem Mann wohnen und sich auch gar nicht scheiden lassen. Natürlich auch nicht besonders klug von der Mandantin, aber bei über 90 Jahren muss man so etwas als Anwalt einfach auf dem Schirm haben.
Die Anwälte können also durchaus ordentlich Einfluss auf das Geschehen nehmen. Es ist ja nicht so, als müsste man dem Richter nur den Sachverhalt aufbereiten und ihn dann entscheiden lassen. Man muss den Sachverhalt vielmehr noch gestalten und beeinflusst so natürlich die Entscheidung des Richters.
Hä? Warum wollte sie sich dann erst scheiden lassen?
Weil sie und ihr Mann verschiedene Alleinerben eingesetzt haben und sie voraussichtlich vor dem Mann gestorben wäre (was auch eingetreten ist) und ihre Erbin durch den Zugewinnausgleich bei Scheidung mehr bekommen hätte. War jedenfalls die Idee der Anwältin. Hätte sie der Mandantin mal so erklären sollen.
hate mal nicht so auf der kollegin rum. Vll hat die Anwältin ja alles richtig und nach plan gemacht und die alte oma dachte sich auf dem sterbebett ne doch nicht. ich will nicht alone sterben