16.01.2021, 21:38
(16.01.2021, 16:03)Gast schrieb:(16.01.2021, 00:05)Gast schrieb: Es ist Gnade, weil man eigentlich in zwei Versuchen (16 Klausuren!!!) gezeigt hat, dass man mangelhafte Leistungen erbringt und ungeeignet ist
Wow! Wegen Kommentaren wie diesen, sind mit Juristen oft so unsympathisch. Sind wir nicht in diesem Forum um einander zu helfen und uns zu unterstützen?
Nur weil jemand die Klausuren nicht besteht, ist er nicht ungeeignet Volljurist zu werden. Wow, dann ist jemand eben nicht gut darin in 5 Stunden unter enormen Druck die Lösungsskizze zu treffen. So what! Das sagt gar nichts über die Person aus. Wer von uns will später schon professioneller-Klausurschreiber werden und damit sein Geld verdienen?!
Jeder von uns ist gut so wie er ist und wird seinen Weg gehen.
In diesem Sinne: Kopf hoch & ATTACKE! :heart:
Mich macht es einfach auch sprachlos, was manche Menschen von sich geben und welchen Hass sie hier verbreiten. Ehrlich gesagt macht es mich fassungslos. Ihr "Angesprochenen" seid genau diejenigen, warum viele Juristen so unbeliebt sind.
Ich werde jetzt nicht den Fehler machen, mich hier zu "rechtfertigen", warum ich 2 x durchgefallen bin. "Obwohl ich ja 16 Klausuren geschrieben habe und in denen gezeigt habe, wie ungeeignet ich sei." Wenn einige meinen, dass es an "Faulheit" gelegen habe, bitte schön - herzlichen Glückwunsch. Danke für das Urteil, denn diejenigen, die mich kennen, wissen, dass der Grund ein anderer war.
Ich wünsche Euch, die ihr das hoffentlich lest, einfach nur etwas mehr menschliche Größe - aber dieser Wunsch wird vermutlich unerfüllt bleiben.
Gleichzeitig freut es mich, dass hier auch andere soziale Menschen in diesem Forum unterwegs sind, die Mut machen, empathisch sind und anderen helfen. Daher ein herzliches DANKE SCHÖN an diese Adresse.
Auch ich habe davon profitiert in meiner langen "Leidenszeit" und kann daher nur zurückgeben, was ich anderen rate.
Auf die Frage nach klassischen Fehlern: Die Liste wäre nicht kurz und es wäre nicht seriös, hier irgendwas auszubreiten, da es häufig auch an fehlendem materiellen Wissen lag, was ja individuell ist.
Fakt ist aber - und das habe ich in den besagten 16 Klausuren gesehen ;;) Es lag häufig an klassischen groben Fehlern, die fehlendes Systemverständnis zeigen. Es gilt meiner Meinung nach wirklich, dass man sich auf einer halben Seite auch 25 ordentliche Seiten kaputt machen kann. Tenöre, Schriftsätze, Tatbestände müssen sitzen.
Struktur, Struktur, Struktur.
Eine Klausur muss fertig gestellt werden (Ausnahmen bestätigen die Regel, eine solide Note ist mit einer halbfertigen Klausur im Regelfall nie zu erreichen)
Schwerpunkte - man kann es nicht oft genug sagen. Alles, was in der Akte (das ist unser "Freund") steht, sollte verwertet werden. Die Lösung ergibt sich daraus schon häufig. Vertraut eurem Judiz. Und vor allem: Schafft euch ein gutes Umfeld, denn die Psyche entscheidet sowohl bei Versuch Nr. 2 vor allem aber Nr. 3 erheblich.
Ich wünsche allen "Betroffenen" (sorry für das Wort, erinnert mich gerade an die LJPA -Homepage NRW, oh man..) VIEL ERFOLG UND ALLES GUTE :heart:
17.01.2021, 17:23
Egal woran es lang, größten Respekt, dass man dem Druck des dritten Versuchs standhält und dann besteht. Weiß nicht ob ich das schaffen würde.
Zu dem Thema, kann nichts rechtsfestes beitragen, aber bei uns hieß es immer, dass den jeder bekommt. Ausnahme: man wird in einem der vorherigen Versuche beim Täuschen erwischt.
Dazu, was müsste man für ein Mensch sein, um jemandem diesen Versuch zu versagen.
Viel Erfolg.
Zu dem Thema, kann nichts rechtsfestes beitragen, aber bei uns hieß es immer, dass den jeder bekommt. Ausnahme: man wird in einem der vorherigen Versuche beim Täuschen erwischt.
Dazu, was müsste man für ein Mensch sein, um jemandem diesen Versuch zu versagen.
Viel Erfolg.
17.01.2021, 20:42
Gegenfrage: Würdet ihr euch von einem Arzt behandeln lassen, der das Examen gerade so im dritten Anlauf bestanden hat? Ich würde gerne wissen, ob mein Anwalt einen Gnadenversuch brauchte...
17.01.2021, 20:54
Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund den „Gnadenversuch“ eingeführt und Ihr „Super-Juristen“ solltet Euch einfach nur schämen. Ich bin fest davon überzeugt, dass Ihr diese Worte irgendwann bereuen werdet und wette, dass Ihr selbst einen Minderwertigkeitskomplex habt.
In der Regel hängen damit schwierige Lebensphasen zusammen und es ist absolut widerlich darüber zu urteilen.
Glückwunsch an den lieben Kollegen aus NRW zum bestandenen Examen und großen Respekt!!!
Deine Tipps sind klingen sehr hilfreich und zeigen einen sehr feinen Charakter!!
In der Regel hängen damit schwierige Lebensphasen zusammen und es ist absolut widerlich darüber zu urteilen.
Glückwunsch an den lieben Kollegen aus NRW zum bestandenen Examen und großen Respekt!!!
Deine Tipps sind klingen sehr hilfreich und zeigen einen sehr feinen Charakter!!
17.01.2021, 21:00
(17.01.2021, 20:54)Sprachlos schrieb: Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund den „Gnadenversuch“ eingeführt und Ihr „Super-Juristen“ solltet Euch einfach nur schämen. Ich bin fest davon überzeugt, dass Ihr diese Worte irgendwann bereuen werdet und wette, dass Ihr selbst einen Minderwertigkeitskomplex habt.
In der Regel hängen damit schwierige Lebensphasen zusammen und es ist absolut widerlich darüber zu urteilen.
Glückwunsch an den lieben Kollegen aus NRW zum bestandenen Examen und großen Respekt!!!
Deine Tipps sind klingen sehr hilfreich und zeigen einen sehr feinen Charakter!!
Wer ist dir denn über die Leber gelaufen? Bitte nicht so destruktiv und negativ. Ich finde, dass beide Ansichten berechtigt und vertretbar sind. Man muss aber immer respektvoll miteinander umgehen. Das unterstellen von „Minderwertigkeitskomplexen“ finde ich unfair. Du kennst doch keinen der Poster. Woher maßt du dir an, über Menschen zu urteilen die du nicht kennst. Ich habe den Eindruck, dass du keinen feinen Charakter hast. Aber vielleicht bist du im „real Life“ ja ganz nett
17.01.2021, 21:00
(16.01.2021, 21:38)Gnade schrieb:(16.01.2021, 16:03)Gast schrieb:(16.01.2021, 00:05)Gast schrieb: Es ist Gnade, weil man eigentlich in zwei Versuchen (16 Klausuren!!!) gezeigt hat, dass man mangelhafte Leistungen erbringt und ungeeignet ist
Wow! Wegen Kommentaren wie diesen, sind mit Juristen oft so unsympathisch. Sind wir nicht in diesem Forum um einander zu helfen und uns zu unterstützen?
Nur weil jemand die Klausuren nicht besteht, ist er nicht ungeeignet Volljurist zu werden. Wow, dann ist jemand eben nicht gut darin in 5 Stunden unter enormen Druck die Lösungsskizze zu treffen. So what! Das sagt gar nichts über die Person aus. Wer von uns will später schon professioneller-Klausurschreiber werden und damit sein Geld verdienen?!
Jeder von uns ist gut so wie er ist und wird seinen Weg gehen.
In diesem Sinne: Kopf hoch & ATTACKE! :heart:
Mich macht es einfach auch sprachlos, was manche Menschen von sich geben und welchen Hass sie hier verbreiten. Ehrlich gesagt macht es mich fassungslos. Ihr "Angesprochenen" seid genau diejenigen, warum viele Juristen so unbeliebt sind.
Ich werde jetzt nicht den Fehler machen, mich hier zu "rechtfertigen", warum ich 2 x durchgefallen bin. "Obwohl ich ja 16 Klausuren geschrieben habe und in denen gezeigt habe, wie ungeeignet ich sei." Wenn einige meinen, dass es an "Faulheit" gelegen habe, bitte schön - herzlichen Glückwunsch. Danke für das Urteil, denn diejenigen, die mich kennen, wissen, dass der Grund ein anderer war.
Ich wünsche Euch, die ihr das hoffentlich lest, einfach nur etwas mehr menschliche Größe - aber dieser Wunsch wird vermutlich unerfüllt bleiben.
Gleichzeitig freut es mich, dass hier auch andere soziale Menschen in diesem Forum unterwegs sind, die Mut machen, empathisch sind und anderen helfen. Daher ein herzliches DANKE SCHÖN an diese Adresse.
Auch ich habe davon profitiert in meiner langen "Leidenszeit" und kann daher nur zurückgeben, was ich anderen rate.
Auf die Frage nach klassischen Fehlern: Die Liste wäre nicht kurz und es wäre nicht seriös, hier irgendwas auszubreiten, da es häufig auch an fehlendem materiellen Wissen lag, was ja individuell ist.
Fakt ist aber - und das habe ich in den besagten 16 Klausuren gesehen ;;) Es lag häufig an klassischen groben Fehlern, die fehlendes Systemverständnis zeigen. Es gilt meiner Meinung nach wirklich, dass man sich auf einer halben Seite auch 25 ordentliche Seiten kaputt machen kann. Tenöre, Schriftsätze, Tatbestände müssen sitzen.
Struktur, Struktur, Struktur.
Eine Klausur muss fertig gestellt werden (Ausnahmen bestätigen die Regel, eine solide Note ist mit einer halbfertigen Klausur im Regelfall nie zu erreichen)
Schwerpunkte - man kann es nicht oft genug sagen. Alles, was in der Akte (das ist unser "Freund") steht, sollte verwertet werden. Die Lösung ergibt sich daraus schon häufig. Vertraut eurem Judiz. Und vor allem: Schafft euch ein gutes Umfeld, denn die Psyche entscheidet sowohl bei Versuch Nr. 2 vor allem aber Nr. 3 erheblich.
Ich wünsche allen "Betroffenen" (sorry für das Wort, erinnert mich gerade an die LJPA -Homepage NRW, oh man..) VIEL ERFOLG UND ALLES GUTE :heart:
scheiß auf die anderen und Glückwunsch zum bestehen. Viel Erfolg im Berufsleben =)
17.01.2021, 22:06
(17.01.2021, 21:00)Gast schrieb:(17.01.2021, 20:54)Sprachlos schrieb: Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund den „Gnadenversuch“ eingeführt und Ihr „Super-Juristen“ solltet Euch einfach nur schämen. Ich bin fest davon überzeugt, dass Ihr diese Worte irgendwann bereuen werdet und wette, dass Ihr selbst einen Minderwertigkeitskomplex habt.
In der Regel hängen damit schwierige Lebensphasen zusammen und es ist absolut widerlich darüber zu urteilen.
Glückwunsch an den lieben Kollegen aus NRW zum bestandenen Examen und großen Respekt!!!
Deine Tipps sind klingen sehr hilfreich und zeigen einen sehr feinen Charakter!!
Wer ist dir denn über die Leber gelaufen? Bitte nicht so destruktiv und negativ. Ich finde, dass beide Ansichten berechtigt und vertretbar sind. Man muss aber immer respektvoll miteinander umgehen. Das unterstellen von „Minderwertigkeitskomplexen“ finde ich unfair. Du kennst doch keinen der Poster. Woher maßt du dir an, über Menschen zu urteilen die du nicht kennst. Ich habe den Eindruck, dass du keinen feinen Charakter hast. Aber vielleicht bist du im „real Life“ ja ganz nett
Und keiner der überheblichen Poster, die hier über die Leute im Gnadenversuch urteilen, kennen die Situation eben jener. Waren aber ganz groß darin, diese Leute als faul oder zu blöd für Jura abzustempeln. Das ist also in Ordnung?
Und nein, ich bin nicht der Verfasser des Augangsposts, aber kann die Wut verstehen. Wenn ich diese herablassenden Kommentare hier lese, könnte ich kotzen. Das lässt nur auf einen hässlichen Charakter schließen.
18.01.2021, 02:03
Weiß jemand, wie das in Niedersachsen läufts? gibts den dritten Versuch dort überhaupt?
18.01.2021, 12:24
(17.01.2021, 20:42)Gast schrieb: Gegenfrage: Würdet ihr euch von einem Arzt behandeln lassen, der das Examen gerade so im dritten Anlauf bestanden hat? Ich würde gerne wissen, ob mein Anwalt einen Gnadenversuch brauchte...
JA! DEFINITIV!
Denn eine Sache wird im Examen nicht abgeprüft und das ist der soziale Aspekt, der im Umgang mit seinen Mitmenschen.
Ich würde mich lieber von einem Arzt / Anwalt behandeln lassen, der sympathisch & mitfühlend ist.
Jemanden der in der Lage ist auf mich und meine Probleme einzugehen und nicht nur ein Aktenzeichen und €€ sieht.
Überheblichkeit weil VB im Examen bringt mir als Patient / Mandant nichts.
Ich möchte von dem Gegenüber verstanden und mit Respekt behandelt und ordentlich beraten werden.
In der Situation ist es mir egal ob der Gegenüber die Lösung aus dem Gedächtnis weiß (weil Superbrain) oder sich die Zeit nimmt und in Ruhe prüft und nachschlägt. Auch wenn der Arzt/Anwalt sich nochmal einen Rat bei einem Kollegen einholen würde, wäre mir das recht.
Ein "schlechtes" Examen macht noch lange keinen "schlechten" Anwalt / Arzt aus.
Nur weil man 2 mal durchgefallen ist, ist man noch lange nicht blöd und unfähig.
Nicht jeder hat die Zeit & finanzielle Unterstützung & Gesundheit um sich anständig vorzubereiten.
Das Examen ist schon hart genug - seid es doch nicht untereinander!
:heart:
18.01.2021, 13:10
(18.01.2021, 02:03)Horst schrieb: Weiß jemand, wie das in Niedersachsen läufts? gibts den dritten Versuch dort überhaupt?
Zumindest vor ein paar Jahren gab es den Gnadenversuch theoretisch auch dort. Eine Freundin, die zweimal im 2. durchgefallen ist, hätte ihn gerne gehabt. Sie bekam ihn aber nicht, obwohl sie nachweisen konnte, dass nach 2 Klausuren im 2. Versuch ihr Vater schwerkrank ins Krankhaus kam und dort ein paar Tage später, auch noch während der Klausuren, verstarb.
Es war sehr heftig, dass man ihr da keinen Gnadenversuch gewährt hat. Da ich mir eigentlich keine schlimmere Konstellation vorstellen kann, gehe ich davon aus, dass es ihn in Nds allenfalls in der Theorie, nicht aber in der Praxis gibt. Googlen hilft sicher.