15.01.2021, 18:08
war aber nice. alg war der § 10 S.2 dieses vertrages, dann 1x fie 54ff. durchexerzieren und dann gucken ob § 10 erfüllt ist und über 62 vwvfg nach bgb wirksam, also 305 ff und ggf 138
klage war in nds nicht zu fertigen, da nur berstung verlangt war, hab aber trotzdem einen klageentwurf beigelegt und im mandantenschreiben angeboten das so bei erteilter prozessvollmacht zu erheben.
war richtig schön im ör kein ör machen zu müssen :D
klage war in nds nicht zu fertigen, da nur berstung verlangt war, hab aber trotzdem einen klageentwurf beigelegt und im mandantenschreiben angeboten das so bei erteilter prozessvollmacht zu erheben.
war richtig schön im ör kein ör machen zu müssen :D
15.01.2021, 18:20
(15.01.2021, 18:08)Gast schrieb: war aber nice. alg war der § 10 S.2 dieses vertrages, dann 1x fie 54ff. durchexerzieren und dann gucken ob § 10 erfüllt ist und über 62 vwvfg nach bgb wirksam, also 305 ff und ggf 138Hab 812 genommen und es über den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gelöst, ansonsten aber dasselbe, nur da man in NRW ne Klage machen musste den Kram mit 54 schon in der Zulässigkeit geprüft.
klage war in nds nicht zu fertigen, da nur berstung verlangt war, hab aber trotzdem einen klageentwurf beigelegt und im mandantenschreiben angeboten das so bei erteilter prozessvollmacht zu erheben.
war richtig schön im ör kein ör machen zu müssen :D
Schön fand ich das aber nicht, hatte eigentlich vor mit ÖR den Schrott auszugleichen, den ich im ZR fabriziert habe :dodgy:
15.01.2021, 18:23
“Entgegen der Auffassung des Beklagten bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung der Vorinstanz. Vielmehr ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin einen Anspruch auf die Rückzahlung der gewährten 21.500 Euro aus § 10 Satz 2 des Stipendienvertrages hat.”
Ups
Ups
15.01.2021, 18:23
OVG Lüneburg 4. Senat, Beschluss vom 02.04.2019, 4 LA 235/18, ECLI:DE:OVGNI:2019:0402.4LA235.18.00
15.01.2021, 18:42
(15.01.2021, 18:23)Gast schrieb: OVG Lüneburg 4. Senat, Beschluss vom 02.04.2019, 4 LA 235/18, ECLI:DE:OVGNI:2019:0402.4LA235.18.00
Danke für das Teilen! Könnte vor Glück weinen, hatte bisher (vor allem im Zivilrecht) einen schlechten Lauf. Hier habe ich aber nahezu exakt die Begründungen des OVG Lüneburg gewählt und nahezu alles so geschrieben, wie die es hatten. Hoffentlich stimmt das noch, dass die Feuerwehrschule auch richtiger Kläger war - dann habe ich wenigstens einen Ausreißer nach oben :rolleyes:
15.01.2021, 18:44
(15.01.2021, 18:42)ExamenHessen schrieb:(15.01.2021, 18:23)Gast schrieb: OVG Lüneburg 4. Senat, Beschluss vom 02.04.2019, 4 LA 235/18, ECLI:DE:OVGNI:2019:0402.4LA235.18.00
Danke für das Teilen! Könnte vor Glück weinen, hatte bisher (vor allem im Zivilrecht) einen schlechten Lauf. Hier habe ich aber nahezu exakt die Begründungen des OVG Lüneburg gewählt und nahezu alles so geschrieben, wie die es hatten. Hoffentlich stimmt das noch, dass die Feuerwehrschule auch richtiger Kläger war - dann habe ich wenigstens einen Ausreißer nach oben :rolleyes:
Ich würde es dir wünschen
15.01.2021, 18:49
Also ich hab genau das gegenteil entschieden und argumentiert und hoffe dass es noch fûr ein bestehen reicht :D
15.01.2021, 18:52
(15.01.2021, 18:49)Gast schrieb: Also ich hab genau das gegenteil entschieden und argumentiert und hoffe dass es noch fûr ein bestehen reicht :D
Bei entsprechender Argumentation ist das Ergebnis sicher vertretbar. Man muss nicht die Linie der Rechtsprechung (woher sollte man die hier auch kennen?) folgen um gute Noten zu schreiben
15.01.2021, 18:54
(15.01.2021, 18:52)Gast schrieb:(15.01.2021, 18:49)Gast schrieb: Also ich hab genau das gegenteil entschieden und argumentiert und hoffe dass es noch fûr ein bestehen reicht :D
Bei entsprechender Argumentation ist das Ergebnis sicher vertretbar. Man muss nicht die Linie der Rechtsprechung (woher sollte man die hier auch kennen?) folgen um gute Noten zu schreiben
Das hoffe ich einfach nur .. naja leute it”s over ! Ich wünsche allen erst mal schöne volle 3 monate Entspannungszeit :angel:
15.01.2021, 18:58
(15.01.2021, 18:23)Gast schrieb: OVG Lüneburg 4. Senat, Beschluss vom 02.04.2019, 4 LA 235/18, ECLI:DE:OVGNI:2019:0402.4LA235.18.00
Danke für das Raussuchen.
Habe bei den Punkten ähnlich rumargumentiert, aber an komplett falschen Stellen. Bspw. den Kram mit dem Dienstantritt bei einem anderen Dienstherrn als (hilfsweisen) Kündigungsgrund gesehen. Weiß auch nicht, was mich da geritten hat. :s