14.01.2021, 10:18
Ahh, das Mindesteinstiegsgehalt von 45.000 Euro nach Volljuristenbezahlungsgesetz VJBG :D
14.01.2021, 10:24
(14.01.2021, 10:06)Gast schrieb:(14.01.2021, 07:40)gast567 schrieb: Ein guter Freund hat vor 3,5 Jahren mit ähnlichen Voraussetzungen in einer Kleinstadt für 36k angefangen. Mittlerweile hat er zwei bezahlte Fachanwälte und 60k, in derselben Kanzlei. Ich würde als Berufsanfänger deswegen mehr auf die Perspektive achten.
Naja.
36.000 im Jahr eins halt noch 10.000 EUR unter Mindesteinstiegsgehalt für Volljuristen.
Somit hat der gute Herr ca. 10.000 sich durch die lappen gehen lassen.
Der mit 45.000 einstieg wird ähnliche Steigerungen hinlegen.
Mindestgehalt für Volljuristen bei 45 K? Interessant.
Meines Wissens hat der BGH mal gesagt 2.800 Brutto / Monat sind die unterste Grenze für einen angestellten Anwalt, ab dann wäre eine SIttenwidrigkeit denkbar...aber das ist immer noch kein "Mindestgehalt" und auch weit weg von 45 K
14.01.2021, 10:32
(14.01.2021, 10:24)Gast schrieb:(14.01.2021, 10:06)Gast schrieb:(14.01.2021, 07:40)gast567 schrieb: Ein guter Freund hat vor 3,5 Jahren mit ähnlichen Voraussetzungen in einer Kleinstadt für 36k angefangen. Mittlerweile hat er zwei bezahlte Fachanwälte und 60k, in derselben Kanzlei. Ich würde als Berufsanfänger deswegen mehr auf die Perspektive achten.
Naja.
36.000 im Jahr eins halt noch 10.000 EUR unter Mindesteinstiegsgehalt für Volljuristen.
Somit hat der gute Herr ca. 10.000 sich durch die lappen gehen lassen.
Der mit 45.000 einstieg wird ähnliche Steigerungen hinlegen.
Mindestgehalt für Volljuristen bei 45 K? Interessant.
Meines Wissens hat der BGH mal gesagt 2.800 Brutto / Monat sind die unterste Grenze für einen angestellten Anwalt, ab dann wäre eine SIttenwidrigkeit denkbar...aber das ist immer noch kein "Mindestgehalt" und auch weit weg von 45 K
Meines Wissens hat der BGH das 2008 gesagt.
2800 EUR / 33.600 EUR
Unter Betrachtung einer jährlichen Inflation von 2% landen wir nach 12 Jahren bei gelinde gesagt:
3616 EUR / 43.400 EUR
Und da ist noch nicht mal die RVG Erhöhung 2021 enthalten.
Also ja für eine Vollzeittätigkeit dürfte sich das Mindestgehalt für angestellte RA heutzutage wohl bei 40.000 EUR bewegen. Alles andere ist berufsrechtswidrig.
14.01.2021, 10:50
Wohl kaum. 40.000 ist für kleine Kanzleien ohne besondere Anforderungen ziemlicher Standard, das wird der BGH sicher nicht als Sittenwidrig bezeichnen. Selbst 36.000 kriegen viele. Das mit dem Inflationsausgleich funktioniert so in keinem Rechtsgebiet.
14.01.2021, 10:53
(14.01.2021, 10:07)Gast schrieb:(14.01.2021, 10:06)Gast schrieb:(14.01.2021, 07:40)gast567 schrieb: Ein guter Freund hat vor 3,5 Jahren mit ähnlichen Voraussetzungen in einer Kleinstadt für 36k angefangen. Mittlerweile hat er zwei bezahlte Fachanwälte und 60k, in derselben Kanzlei. Ich würde als Berufsanfänger deswegen mehr auf die Perspektive achten.
Naja.
36.000 im Jahr eins halt noch 10.000 EUR unter Mindesteinstiegsgehalt für Volljuristen.
Somit hat der gute Herr ca. 10.000 sich durch die lappen gehen lassen.
Der mit 45.000 einstieg wird ähnliche Steigerungen hinlegen.
Kollege hat für 25k angefangen. 2x 4,0x.
Nee klar..
14.01.2021, 12:37
(14.01.2021, 10:53)Gast schrieb:(14.01.2021, 10:07)Gast schrieb:(14.01.2021, 10:06)Gast schrieb:(14.01.2021, 07:40)gast567 schrieb: Ein guter Freund hat vor 3,5 Jahren mit ähnlichen Voraussetzungen in einer Kleinstadt für 36k angefangen. Mittlerweile hat er zwei bezahlte Fachanwälte und 60k, in derselben Kanzlei. Ich würde als Berufsanfänger deswegen mehr auf die Perspektive achten.
Naja.
36.000 im Jahr eins halt noch 10.000 EUR unter Mindesteinstiegsgehalt für Volljuristen.
Somit hat der gute Herr ca. 10.000 sich durch die lappen gehen lassen.
Der mit 45.000 einstieg wird ähnliche Steigerungen hinlegen.
Kollege hat für 25k angefangen. 2x 4,0x.
Nee klar..
Ich weiß auch nicht, wer immer diese horrormarchen von Anwälten erzählt, die nur 25.000 eur bekommen
14.01.2021, 12:50
(14.01.2021, 12:37)Gast schrieb:(14.01.2021, 10:53)Gast schrieb:(14.01.2021, 10:07)Gast schrieb:(14.01.2021, 10:06)Gast schrieb:(14.01.2021, 07:40)gast567 schrieb: Ein guter Freund hat vor 3,5 Jahren mit ähnlichen Voraussetzungen in einer Kleinstadt für 36k angefangen. Mittlerweile hat er zwei bezahlte Fachanwälte und 60k, in derselben Kanzlei. Ich würde als Berufsanfänger deswegen mehr auf die Perspektive achten.
Naja.
36.000 im Jahr eins halt noch 10.000 EUR unter Mindesteinstiegsgehalt für Volljuristen.
Somit hat der gute Herr ca. 10.000 sich durch die lappen gehen lassen.
Der mit 45.000 einstieg wird ähnliche Steigerungen hinlegen.
Kollege hat für 25k angefangen. 2x 4,0x.
Nee klar..
Ich weiß auch nicht, wer immer diese horrormarchen von Anwälten erzählt, die nur 25.000 eur bekommen
Was redet ihr da? Er hat schwierige Noten und ist bei einem Einzelanwalt. Er denkt natürlich, mit einiger Berufserfahrung wechseln zu können. Derzeit verdient er nicht viel mehr als ein Friseur, das ist richtig.
14.01.2021, 12:58
(14.01.2021, 12:50)Gast schrieb:(14.01.2021, 12:37)Gast schrieb:(14.01.2021, 10:53)Gast schrieb:(14.01.2021, 10:07)Gast schrieb:(14.01.2021, 10:06)Gast schrieb: Naja.
36.000 im Jahr eins halt noch 10.000 EUR unter Mindesteinstiegsgehalt für Volljuristen.
Somit hat der gute Herr ca. 10.000 sich durch die lappen gehen lassen.
Der mit 45.000 einstieg wird ähnliche Steigerungen hinlegen.
Kollege hat für 25k angefangen. 2x 4,0x.
Nee klar..
Ich weiß auch nicht, wer immer diese horrormarchen von Anwälten erzählt, die nur 25.000 eur bekommen
Was redet ihr da? Er hat schwierige Noten und ist bei einem Einzelanwalt. Er denkt natürlich, mit einiger Berufserfahrung wechseln zu können. Derzeit verdient er nicht viel mehr als ein Friseur, das ist richtig.
Schwierige Noten...
Anstandslos jeder in meiner alten AG hat nen Job. Die Vierer Kandidaten ebenso. Mir bekanntestes Mini Gehalt sind 37.000 in irgendeinem Dorf.
Also die in eine Großstadt gegangen sind:
Minimum 45.000 EUR
Und das ist auch bei 2x4 der Fall
14.01.2021, 14:23
wer für 24k hired, verdient nen Shitstorm oder ne große Mitleidsumarmung. da hätte ich ja Angst, mein Arbeitgeber könne moch bald gar nicht mehr entlohnen
14.01.2021, 21:39
(14.01.2021, 14:23)Gast schrieb: wer für 24k hired, verdient nen Shitstorm oder ne große Mitleidsumarmung. da hätte ich ja Angst, mein Arbeitgeber könne moch bald gar nicht mehr entlohnen
Selbst in der abzockkanzlei, in der ich im Ref war, haben die den REFA!!! 2200 oder so gezahlt.
Gab es nicht auch mal Rechtsprechung, dass unter 2400 oder 2500 sittenwidrig für Vollzeit ist?