14.01.2021, 20:54
14.01.2021, 21:00
(14.01.2021, 20:54)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:36)Gast schrieb: Weil Arbeitgeber ja nicht jetzt schon Probleme haben, qualifiziertes Personal zu bekommen, werden sie einfach paar Leute raus.
Mit Sicherheit. ;)
An der Qualifikation und intellektuellen Kapazität von überzeugten Impfverweigerern hätte ich erhebliche Zweifel.
Ich bin definitiv kein Impfverweigerer. Es ist dennoch mein gutes Recht noch 1-2 Jahre auf Studienergebnisse zu warten.
14.01.2021, 21:01
(14.01.2021, 20:54)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:36)Gast schrieb: Weil Arbeitgeber ja nicht jetzt schon Probleme haben, qualifiziertes Personal zu bekommen, werden sie einfach paar Leute raus.
Mit Sicherheit. ;)
An der Qualifikation und intellektuellen Kapazität von überzeugten Impfverweigerern hätte ich erhebliche Zweifel.
Also ich kenne genug Ri, StA und GK Anwälte die darauf verzichten, weiss nicht was da noch kommen soll.
14.01.2021, 21:06
(14.01.2021, 20:54)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:36)Gast schrieb: Weil Arbeitgeber ja nicht jetzt schon Probleme haben, qualifiziertes Personal zu bekommen, werden sie einfach paar Leute raus.
Mit Sicherheit. ;)
An der Qualifikation und intellektuellen Kapazität von überzeugten Impfverweigerern hätte ich erhebliche Zweifel.
Alter, merkst du eigentlich, was du da schreibst? Unfassbar!
In was für einer Staatsform leben wir eigentlich und was sind kennzeichnende Merkmale dieser? Ich rege dringend an, darüber mal nachzudenken.
Übrigens, und da könnt ihr regierungstreuen selbsternannten Besser-Menschen noch so sehr versuchen, kritisch Denkende zu diffamieren: Ein PCR-Test kann keine Infektionen nachweisen. Wogegen genau soll "man" sich dann eigentlich aus Solidarität!!!1elf impfen lassen?
14.01.2021, 21:09
(14.01.2021, 20:54)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:30)Gast schrieb:(14.01.2021, 18:38)Gast schrieb:Wunderschöner Beitrag, in dem mal wieder ganz grundlegende Dinge nicht - oder absichtlich falsch - verstanden wurden.(14.01.2021, 18:19)Gast schrieb: Dieser ganze Strang ist so ziemlich das Traurigste, was mir in diesem Forum bisher untergekommen ist. Juristen mit einem (oder sogar schon zwei) Staatsexamen, die ernsthaft simpelste Beweiswürdigung, einfachste logische Zusammenhänge nicht voreinander kriegen.
Menschen, die sich impfen lassen sind, sofern sie nicht mehr infektiös sind, von den grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen auszunehmen, da von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Menschen, die nicht geimpft sind und daher weiterhin eine Gefahr für andere darstellen, können weiter mit den Maßnahmen belastet werden. An der simplen Logik kommt niemand vorbei.
Hinzu kommt: Jeder vernünftige Arbeitgeber wird eine Impfung verlangen. Einfach um sich gegen Arbeitsausfall und die Ansteckung der weiteren Belegschaft abzusichern. Das ist auch völlig legal. Da braucht es gar keine behördliche Impfpflicht (auch wenn ich sie sehr begrüßen würde). Was da an Rechtsmitteln zur Verfügung stehen soll, beantwortet dieser Thread übrigens an keiner Stelle.
Auch wer gegen Corona geimpft ist, ist weiter "eine Gefahr für andere" dadurch dass er einfach ganz normal sein Leben lebt. Es gibt nicht nur Corona, sondern jede Menge andere Krankheiten wie Grippe usw., mit denen man theoretisch jemanden anderen infizieren könnte. Es gibt auch sowas wie HIV, welches sich über lange Zeit symptomlos und unbemerkt verbreitet, und welches theoretisch jeder der schon mal ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte, haben könnte. Und HIV ist im Durchschnitt deutlich gefährlicher, weil eben nicht nur fast ausschließlich 80-jährige schwere Verläufe haben. Ist (ungeschützter) Sex deswegen verboten?
Auch bezüglich des Arbeitgebers ist klar dass das nicht legal ist, den welcher Arbeitgeber hat das Recht von seinem Mitarbeiter zu verlangen, er solle sich gegen jede beliebige Krankheit impfen?
Solche Leute wie du haben einfach grundlegende Dinge wie körperliche Unversehrtheit und Handlungsfreiheit nicht verstanden. Leider gibt es in letzter Zeit zu viele (insbesondere solche mit politischer Macht), die einfach darauf scheißen weil sie meinen, der Zweck heiligt die Mittel. Das deutsche Rechtssystem sieht aber wie aus dem ersten Semester bekannt ist vor, dass auch der Ausschluss der NPD aus der Stadthalle rechts- und verfassungswidrig ist, ganz egal wie sehr die herrschende Meinung innerhalb der Gesellschaft diese verachtet.
Das Problem an Corona im Vergleich zur Grippe ist a) dass es keine Impfung gab/gibt, gegen die Grippe aber jedes Jahr aufs Neue eine zur Verfügung steht, b) die Anzahl der tödlichen Verläufe bei Corona um ca. den Faktor 5 höher ist, c) die Zahl der Leute, die ein Infizierter unter normalen Umständen durchschnittlich ansteckt, um ca. 2 mal höher ist und es d) in der Bevölkerung keine Grundimmunität gegen das Coronavirus gibt, sehr wohl jedoch gegen die verschiedenen Grippe-Erreger und ihr Subtypen.
Daraus folgt, dass Corona etwas anderes als die Grippe ist, da es bei ungebremsten Verlauf zeitnah dazu führen würde, dass das Gesundheitssystem an seine Grenzen gerät und dann Menschen mit schweren Verläufen nicht mehr behandelt werden können...davor stehen wir gerade, in den USA (fast 400.000 Tote) schon lange Realität. Das würde dann die Anzahl der Toten noch weiter erhöhen.
Es ist ja wundervoll, dass Du denkst, Dich betrifft das nicht. Von der Sorte gibt es viele. Es gibt ein ziemlich witziges Video einer Krankenpflegerin, die davon erzählt, wie Menschen kurz vor ihrem Tod durch Corona noch Zweifel an der Existenz des Virus äußern...die Mutter der Dummen ist leider immer schwanger.
Deshalb sind die aktuellen Maßnahmen gerechtfertigt und es wären (und werden) auch die bald folgenden noch schwereren Grundrechtseingriffe gerechtfertigt sein. Weil der Schutz des Lebens (nicht nur Deines, sondern unser aller) in der Abwägung eben besonders schwer wiegt. Und das Leben von uns allen, egal wie alt und wie gesund, ist durch Corona eben mehr bedroht, als durch HIV oder die Grippe. Die Viren sind einfach nicht so ansteckend wenn man nicht gerade auf blutigen Analverkehr steht.
Dann: Dein Arbeitgeber kann Dich, sofern nicht KSchG oder andere besondere Schutzvorschriften greifen, rauswerfen wie er lustig ist. Wenn er das wegen einer fehlenden Impfung machen will: So be it. Kannst Du anders sehen, das Arbeitsgericht wird es nicht.
Was das Ganze jetzt noch mit der NPD zu tun hat, ist mir unklar. Die NPD hat das Parteienprivileg, Verbote können nur durch das BVerfG ausgesprochen werden. Du hast Deine Handlungsfreiheit. Verbote können im Rahmen der Verhältnismäßigkeit von der Legislative und - sofern von der Legislative ermächtigt - der Exekutive verhängt werden. Das passiert gerade und die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat bisher zu Recht sehr wenig daran auszusetzen. Handlungsfreiheit bedeutet nicht, dass jeder immer das machen kann was er will. Sondern nur das, womit er Rechte anderer nicht unzulässig beschränkt. Du willst aber das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit anderer beschränken, nur weil Du Angst vor der 0,0001% Wahrscheinlichkeit hast, einen schweren Impfschaden davon zu tragen. Dass das Unsinn ist, leuchtet jedem ein, der die Grundrechte-Vorlesung nicht hat ausfallen lassen.
Nochmal zur Wiederholung:
1) Sterile Immunität ist nicht belegt (Geeignetheit einer Impfpflicht daher unbelegt).
2) Langzeitdaten gibt es frühestens in 4 bis 5 Jahren. Daran ändern auch oberflächliche YouTube nichts, die berechtigte Fragen zu unklaren Spätfolgen klein reden wollen.
3) Corona mag gefährlicher als eine normale Grippe sein. Es ist aber kein Killervirus. Sonst hätten wir eine Übersterblichkeit, welche die üblichen Schwankungen signifikant übersteigen würde.
4) Wenn jeder die Möglichkeit zur Impfung hatte, gibt es keine Rechtfertigung zur Fortsetzung der Maßnahmen.
+1
14.01.2021, 21:16
(14.01.2021, 21:09)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:54)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:30)Gast schrieb:(14.01.2021, 18:38)Gast schrieb:Wunderschöner Beitrag, in dem mal wieder ganz grundlegende Dinge nicht - oder absichtlich falsch - verstanden wurden.(14.01.2021, 18:19)Gast schrieb: Dieser ganze Strang ist so ziemlich das Traurigste, was mir in diesem Forum bisher untergekommen ist. Juristen mit einem (oder sogar schon zwei) Staatsexamen, die ernsthaft simpelste Beweiswürdigung, einfachste logische Zusammenhänge nicht voreinander kriegen.
Menschen, die sich impfen lassen sind, sofern sie nicht mehr infektiös sind, von den grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen auszunehmen, da von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Menschen, die nicht geimpft sind und daher weiterhin eine Gefahr für andere darstellen, können weiter mit den Maßnahmen belastet werden. An der simplen Logik kommt niemand vorbei.
Hinzu kommt: Jeder vernünftige Arbeitgeber wird eine Impfung verlangen. Einfach um sich gegen Arbeitsausfall und die Ansteckung der weiteren Belegschaft abzusichern. Das ist auch völlig legal. Da braucht es gar keine behördliche Impfpflicht (auch wenn ich sie sehr begrüßen würde). Was da an Rechtsmitteln zur Verfügung stehen soll, beantwortet dieser Thread übrigens an keiner Stelle.
Auch wer gegen Corona geimpft ist, ist weiter "eine Gefahr für andere" dadurch dass er einfach ganz normal sein Leben lebt. Es gibt nicht nur Corona, sondern jede Menge andere Krankheiten wie Grippe usw., mit denen man theoretisch jemanden anderen infizieren könnte. Es gibt auch sowas wie HIV, welches sich über lange Zeit symptomlos und unbemerkt verbreitet, und welches theoretisch jeder der schon mal ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte, haben könnte. Und HIV ist im Durchschnitt deutlich gefährlicher, weil eben nicht nur fast ausschließlich 80-jährige schwere Verläufe haben. Ist (ungeschützter) Sex deswegen verboten?
Auch bezüglich des Arbeitgebers ist klar dass das nicht legal ist, den welcher Arbeitgeber hat das Recht von seinem Mitarbeiter zu verlangen, er solle sich gegen jede beliebige Krankheit impfen?
Solche Leute wie du haben einfach grundlegende Dinge wie körperliche Unversehrtheit und Handlungsfreiheit nicht verstanden. Leider gibt es in letzter Zeit zu viele (insbesondere solche mit politischer Macht), die einfach darauf scheißen weil sie meinen, der Zweck heiligt die Mittel. Das deutsche Rechtssystem sieht aber wie aus dem ersten Semester bekannt ist vor, dass auch der Ausschluss der NPD aus der Stadthalle rechts- und verfassungswidrig ist, ganz egal wie sehr die herrschende Meinung innerhalb der Gesellschaft diese verachtet.
Das Problem an Corona im Vergleich zur Grippe ist a) dass es keine Impfung gab/gibt, gegen die Grippe aber jedes Jahr aufs Neue eine zur Verfügung steht, b) die Anzahl der tödlichen Verläufe bei Corona um ca. den Faktor 5 höher ist, c) die Zahl der Leute, die ein Infizierter unter normalen Umständen durchschnittlich ansteckt, um ca. 2 mal höher ist und es d) in der Bevölkerung keine Grundimmunität gegen das Coronavirus gibt, sehr wohl jedoch gegen die verschiedenen Grippe-Erreger und ihr Subtypen.
Daraus folgt, dass Corona etwas anderes als die Grippe ist, da es bei ungebremsten Verlauf zeitnah dazu führen würde, dass das Gesundheitssystem an seine Grenzen gerät und dann Menschen mit schweren Verläufen nicht mehr behandelt werden können...davor stehen wir gerade, in den USA (fast 400.000 Tote) schon lange Realität. Das würde dann die Anzahl der Toten noch weiter erhöhen.
Es ist ja wundervoll, dass Du denkst, Dich betrifft das nicht. Von der Sorte gibt es viele. Es gibt ein ziemlich witziges Video einer Krankenpflegerin, die davon erzählt, wie Menschen kurz vor ihrem Tod durch Corona noch Zweifel an der Existenz des Virus äußern...die Mutter der Dummen ist leider immer schwanger.
Deshalb sind die aktuellen Maßnahmen gerechtfertigt und es wären (und werden) auch die bald folgenden noch schwereren Grundrechtseingriffe gerechtfertigt sein. Weil der Schutz des Lebens (nicht nur Deines, sondern unser aller) in der Abwägung eben besonders schwer wiegt. Und das Leben von uns allen, egal wie alt und wie gesund, ist durch Corona eben mehr bedroht, als durch HIV oder die Grippe. Die Viren sind einfach nicht so ansteckend wenn man nicht gerade auf blutigen Analverkehr steht.
Dann: Dein Arbeitgeber kann Dich, sofern nicht KSchG oder andere besondere Schutzvorschriften greifen, rauswerfen wie er lustig ist. Wenn er das wegen einer fehlenden Impfung machen will: So be it. Kannst Du anders sehen, das Arbeitsgericht wird es nicht.
Was das Ganze jetzt noch mit der NPD zu tun hat, ist mir unklar. Die NPD hat das Parteienprivileg, Verbote können nur durch das BVerfG ausgesprochen werden. Du hast Deine Handlungsfreiheit. Verbote können im Rahmen der Verhältnismäßigkeit von der Legislative und - sofern von der Legislative ermächtigt - der Exekutive verhängt werden. Das passiert gerade und die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat bisher zu Recht sehr wenig daran auszusetzen. Handlungsfreiheit bedeutet nicht, dass jeder immer das machen kann was er will. Sondern nur das, womit er Rechte anderer nicht unzulässig beschränkt. Du willst aber das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit anderer beschränken, nur weil Du Angst vor der 0,0001% Wahrscheinlichkeit hast, einen schweren Impfschaden davon zu tragen. Dass das Unsinn ist, leuchtet jedem ein, der die Grundrechte-Vorlesung nicht hat ausfallen lassen.
Nochmal zur Wiederholung:
1) Sterile Immunität ist nicht belegt (Geeignetheit einer Impfpflicht daher unbelegt).
2) Langzeitdaten gibt es frühestens in 4 bis 5 Jahren. Daran ändern auch oberflächliche YouTube nichts, die berechtigte Fragen zu unklaren Spätfolgen klein reden wollen.
3) Corona mag gefährlicher als eine normale Grippe sein. Es ist aber kein Killervirus. Sonst hätten wir eine Übersterblichkeit, welche die üblichen Schwankungen signifikant übersteigen würde.
4) Wenn jeder die Möglichkeit zur Impfung hatte, gibt es keine Rechtfertigung zur Fortsetzung der Maßnahmen.
+1
+2
14.01.2021, 21:26
(14.01.2021, 21:09)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:54)Gast schrieb:(14.01.2021, 20:30)Gast schrieb:(14.01.2021, 18:38)Gast schrieb:Wunderschöner Beitrag, in dem mal wieder ganz grundlegende Dinge nicht - oder absichtlich falsch - verstanden wurden.(14.01.2021, 18:19)Gast schrieb: Dieser ganze Strang ist so ziemlich das Traurigste, was mir in diesem Forum bisher untergekommen ist. Juristen mit einem (oder sogar schon zwei) Staatsexamen, die ernsthaft simpelste Beweiswürdigung, einfachste logische Zusammenhänge nicht voreinander kriegen.
Menschen, die sich impfen lassen sind, sofern sie nicht mehr infektiös sind, von den grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen auszunehmen, da von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Menschen, die nicht geimpft sind und daher weiterhin eine Gefahr für andere darstellen, können weiter mit den Maßnahmen belastet werden. An der simplen Logik kommt niemand vorbei.
Hinzu kommt: Jeder vernünftige Arbeitgeber wird eine Impfung verlangen. Einfach um sich gegen Arbeitsausfall und die Ansteckung der weiteren Belegschaft abzusichern. Das ist auch völlig legal. Da braucht es gar keine behördliche Impfpflicht (auch wenn ich sie sehr begrüßen würde). Was da an Rechtsmitteln zur Verfügung stehen soll, beantwortet dieser Thread übrigens an keiner Stelle.
Auch wer gegen Corona geimpft ist, ist weiter "eine Gefahr für andere" dadurch dass er einfach ganz normal sein Leben lebt. Es gibt nicht nur Corona, sondern jede Menge andere Krankheiten wie Grippe usw., mit denen man theoretisch jemanden anderen infizieren könnte. Es gibt auch sowas wie HIV, welches sich über lange Zeit symptomlos und unbemerkt verbreitet, und welches theoretisch jeder der schon mal ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte, haben könnte. Und HIV ist im Durchschnitt deutlich gefährlicher, weil eben nicht nur fast ausschließlich 80-jährige schwere Verläufe haben. Ist (ungeschützter) Sex deswegen verboten?
Auch bezüglich des Arbeitgebers ist klar dass das nicht legal ist, den welcher Arbeitgeber hat das Recht von seinem Mitarbeiter zu verlangen, er solle sich gegen jede beliebige Krankheit impfen?
Solche Leute wie du haben einfach grundlegende Dinge wie körperliche Unversehrtheit und Handlungsfreiheit nicht verstanden. Leider gibt es in letzter Zeit zu viele (insbesondere solche mit politischer Macht), die einfach darauf scheißen weil sie meinen, der Zweck heiligt die Mittel. Das deutsche Rechtssystem sieht aber wie aus dem ersten Semester bekannt ist vor, dass auch der Ausschluss der NPD aus der Stadthalle rechts- und verfassungswidrig ist, ganz egal wie sehr die herrschende Meinung innerhalb der Gesellschaft diese verachtet.
Das Problem an Corona im Vergleich zur Grippe ist a) dass es keine Impfung gab/gibt, gegen die Grippe aber jedes Jahr aufs Neue eine zur Verfügung steht, b) die Anzahl der tödlichen Verläufe bei Corona um ca. den Faktor 5 höher ist, c) die Zahl der Leute, die ein Infizierter unter normalen Umständen durchschnittlich ansteckt, um ca. 2 mal höher ist und es d) in der Bevölkerung keine Grundimmunität gegen das Coronavirus gibt, sehr wohl jedoch gegen die verschiedenen Grippe-Erreger und ihr Subtypen.
Daraus folgt, dass Corona etwas anderes als die Grippe ist, da es bei ungebremsten Verlauf zeitnah dazu führen würde, dass das Gesundheitssystem an seine Grenzen gerät und dann Menschen mit schweren Verläufen nicht mehr behandelt werden können...davor stehen wir gerade, in den USA (fast 400.000 Tote) schon lange Realität. Das würde dann die Anzahl der Toten noch weiter erhöhen.
Es ist ja wundervoll, dass Du denkst, Dich betrifft das nicht. Von der Sorte gibt es viele. Es gibt ein ziemlich witziges Video einer Krankenpflegerin, die davon erzählt, wie Menschen kurz vor ihrem Tod durch Corona noch Zweifel an der Existenz des Virus äußern...die Mutter der Dummen ist leider immer schwanger.
Deshalb sind die aktuellen Maßnahmen gerechtfertigt und es wären (und werden) auch die bald folgenden noch schwereren Grundrechtseingriffe gerechtfertigt sein. Weil der Schutz des Lebens (nicht nur Deines, sondern unser aller) in der Abwägung eben besonders schwer wiegt. Und das Leben von uns allen, egal wie alt und wie gesund, ist durch Corona eben mehr bedroht, als durch HIV oder die Grippe. Die Viren sind einfach nicht so ansteckend wenn man nicht gerade auf blutigen Analverkehr steht.
Dann: Dein Arbeitgeber kann Dich, sofern nicht KSchG oder andere besondere Schutzvorschriften greifen, rauswerfen wie er lustig ist. Wenn er das wegen einer fehlenden Impfung machen will: So be it. Kannst Du anders sehen, das Arbeitsgericht wird es nicht.
Was das Ganze jetzt noch mit der NPD zu tun hat, ist mir unklar. Die NPD hat das Parteienprivileg, Verbote können nur durch das BVerfG ausgesprochen werden. Du hast Deine Handlungsfreiheit. Verbote können im Rahmen der Verhältnismäßigkeit von der Legislative und - sofern von der Legislative ermächtigt - der Exekutive verhängt werden. Das passiert gerade und die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat bisher zu Recht sehr wenig daran auszusetzen. Handlungsfreiheit bedeutet nicht, dass jeder immer das machen kann was er will. Sondern nur das, womit er Rechte anderer nicht unzulässig beschränkt. Du willst aber das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit anderer beschränken, nur weil Du Angst vor der 0,0001% Wahrscheinlichkeit hast, einen schweren Impfschaden davon zu tragen. Dass das Unsinn ist, leuchtet jedem ein, der die Grundrechte-Vorlesung nicht hat ausfallen lassen.
Nochmal zur Wiederholung:
1) Sterile Immunität ist nicht belegt (Geeignetheit einer Impfpflicht daher unbelegt).
2) Langzeitdaten gibt es frühestens in 4 bis 5 Jahren. Daran ändern auch oberflächliche YouTube nichts, die berechtigte Fragen zu unklaren Spätfolgen klein reden wollen.
3) Corona mag gefährlicher als eine normale Grippe sein. Es ist aber kein Killervirus. Sonst hätten wir eine Übersterblichkeit, welche die üblichen Schwankungen signifikant übersteigen würde.
4) Wenn jeder die Möglichkeit zur Impfung hatte, gibt es keine Rechtfertigung zur Fortsetzung der Maßnahmen.
+1
1) Impfung führt zu weniger schweren Verläufen und entlasten damit aktiv die Intensivstationen
3) Ohne jedliche Maßnahmen hätten wir sicherlich eine ganz erhebliche Übersterblichkeit
4) In dem Punkt stimme ich in der Tat zu!
14.01.2021, 21:34
Dann sollten sich zuerst mal diejenigen impfen lassen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben (Ältere, chronisch Kranke) und die in der Alten- und Intensivpflege oder beim Zahnarzt arbeiten.
Dem schweren Erdnussallergiker würde GB jetzt aber trotzdem nicht zur Impfung raten.
Es gab auch vorübergehende Gesichtslähmungen und Meningitis (Gehirn- und Rückenmarkentzündung) als Impfschäden.
Man kann die Maßnahmen nach den Massenimpfungen trotzdem nicht aufheben, da die Impfstoffe nicht zu 100 % schützen und weil es Leute gibt, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
Dem schweren Erdnussallergiker würde GB jetzt aber trotzdem nicht zur Impfung raten.
Es gab auch vorübergehende Gesichtslähmungen und Meningitis (Gehirn- und Rückenmarkentzündung) als Impfschäden.
Man kann die Maßnahmen nach den Massenimpfungen trotzdem nicht aufheben, da die Impfstoffe nicht zu 100 % schützen und weil es Leute gibt, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
14.01.2021, 21:34
Na ja, wenn sich nur 40-50 % impfen lassen und die Maßnahmen aufgehoben werden, haben wir täglich 50.000 Neuinfektionen.
14.01.2021, 21:37
Sich als Alten- oder Krankenpfleger bzw. Zahnarztfachangestellter nicht impfen zu lassen, finde ich aber auch verantwortungslos.
Dann sollte man sich einen anderen Job suchen.
Dann sollte man sich einen anderen Job suchen.