06.01.2021, 18:28
Zum Teil wird hier ja bei englischer Arbeit immer wieder auf Übersetzungstolls verwiesen.
Was ich mich dabei frage: Ist das nicht höchst problematisch? Diese Programme speichern den Inhalt und geben ihn an alle möglichen Drittanbieter. Selbst wenn man Mandantennamen etc durch Platzhater ersetzt ( was man auch erstmal machen muss), dürfte das nicht unbedenklich sein. Gibt es da bei euch keine Vorgaben?
Was ich mich dabei frage: Ist das nicht höchst problematisch? Diese Programme speichern den Inhalt und geben ihn an alle möglichen Drittanbieter. Selbst wenn man Mandantennamen etc durch Platzhater ersetzt ( was man auch erstmal machen muss), dürfte das nicht unbedenklich sein. Gibt es da bei euch keine Vorgaben?
06.01.2021, 18:55
Doch, natürlich gibt es Vorgaben.
07.01.2021, 01:23
Jedenfalls deepl hat eine kostenpflichtige Business-Variante, die keinerlei Daten speichert und/oder weiterleitet (bzw dies jedenfalls verspricht). Hat die kanzlei in meiner anwaltsstation verwendet.
10.01.2021, 12:19
(07.01.2021, 01:23)Gast schrieb: Jedenfalls deepl hat eine kostenpflichtige Business-Variante, die keinerlei Daten speichert und/oder weiterleitet (bzw dies jedenfalls verspricht). Hat die kanzlei in meiner anwaltsstation verwendet.
Auch ohne Verarbeitung dürfen die preisgegebenen Informationen keine Rückschlüsse auf das Mandat zulassen. Die anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten sind sehr streng.
10.01.2021, 15:17
deshalb wundert es mich ja, wie offen das teilweise benutzt wird?
m.E. ist sowas (unabgesprochen) ein Kündigungsgrund und ein Fall für die Kammer.
m.E. ist sowas (unabgesprochen) ein Kündigungsgrund und ein Fall für die Kammer.
10.01.2021, 15:49
(10.01.2021, 15:17)Gast schrieb: deshalb wundert es mich ja, wie offen das teilweise benutzt wird?
m.E. ist sowas (unabgesprochen) ein Kündigungsgrund und ein Fall für die Kammer.
schweig endlich! ohne diese Tools wären von heute auf morgen 80 bis 90 % aller Associates manges brauchbarer Arbeitsergebnisse auf Englisch arbeitslos. Allenfalls gestandene (Senior)partner oder zweisprachig aufgewachsene Anwälte beherrschen Englsich auf dem Niveau, dass sie in windeseile abrechenbare Arbeit in geschliffenem Englisch abliefern können. Die Tools sind mithin überlebenswichtig, um wenigstens 3 Jahre in der GK durchzuhalten, bevor dann mit höherer Seniorität der Lakmustest kommt, wo man lange Verhandlungen auf Englisch überleben muss. Aber dass juckt nicht bei Einstellung. Bei Einstellung juckt nur, dass man sich wenigstens 3 Jahre mit Hilfe der Tools durchmoglen kann. Danach wechselt man als gestandenener Senior.
Um diesen überflüssigen Thread jetzt zu beenden: Ein Counsel einer international tätigen Wirtschaftskanzlei entgegenete mir auf meine Frage, wie gut mein Englisch sein müsste: "Junge, du sollst Mandanten zum DEUTSCHEN Recht bereaten. Punkt. Meinste, ich hab Zeit, in einer Mail an den Mandanten mir jeden Satz vom Deutschen ins Englsiche zu übersetzen? Um das abrechenbar zu gestalten, jag ich das durch deepl."
Und damit ist dieser Thread BEENDET.
10.01.2021, 18:03
Diskussion beendet.. Punkt. Aus. Ende. Basta.
Sehr erwachsen anderen das Wort zu verbieten ;)
Sehr erwachsen anderen das Wort zu verbieten ;)
10.01.2021, 18:21
11.01.2021, 11:58
Ich sehe das Problem nicht: In Kanzleien nutzt man doch die Profiversion, wie man eben auch tausend andere Programme nutzt (Skype etc). Und in Behörden gibt es eigene Übersetzungsprogramme.
11.01.2021, 13:40
Jede ernstzunehmende Kanzlei hat nen Pro-Account bei DeepL. Somit wird nichts gespeichert und man kann komplette Schriftsätze da durchjagen.