11.12.2014, 18:06
Damit musste Antrag zu 1) bzgl Perso nach § 88 ausgelegt werden als Verpflichtung ???
11.12.2014, 18:06
Habe ganz unbekümmert Leistungsklage angenommen...Insoweit hatten die NRWler vielleicht sogar Glück, dass sie das dicke Fristprobleme hatten und drauf gestoßen wurden :D
11.12.2014, 18:10
Hinweise für morgen?
Wie wahrscheinlich ist ein Bescheid oder vielleicht doch nur ne "normale" RA Klausur mit Dunkelnormen?
Wie wahrscheinlich ist ein Bescheid oder vielleicht doch nur ne "normale" RA Klausur mit Dunkelnormen?
11.12.2014, 18:11
Wäre für mich zwar schön, wenn es wirklich Verpflichtungsklage ist. Allerdings kann das meine Klausur an der Stelle wohl nicht retten, weil ich es überhaupt nicht problematisiert habe :s
Glaube da kann man mehr Punkte holen, wenn man die falsche Klageart nimmt und einen guten Problemaufriss hat.
Glaube da kann man mehr Punkte holen, wenn man die falsche Klageart nimmt und einen guten Problemaufriss hat.
11.12.2014, 18:18
Sry, bin gerade etwas verwirrt.
Bei Nr.1 (Berlin),hat er doch den Antrag gestellt. Dann haben sie ihm gesagt, dass das nicht geht, weil er tatsächlich in dem Gartenhaus wohnt, woraufhin er sich wehrte und keine Antwort erhielt. Erst als der Anwalt den Sachstand erfragte, erhielt er die Nachricht, dass man daran festhalte oder so ähnlich. Das ist doch aber nicht der WS Bescheid gewesen, der die Klagefrist für eine VK auslöst. Einen WS Bescheid gab es doch gar nicht. Oder steh ich gerade auf dem Schlauch?
Bei Nr.1 (Berlin),hat er doch den Antrag gestellt. Dann haben sie ihm gesagt, dass das nicht geht, weil er tatsächlich in dem Gartenhaus wohnt, woraufhin er sich wehrte und keine Antwort erhielt. Erst als der Anwalt den Sachstand erfragte, erhielt er die Nachricht, dass man daran festhalte oder so ähnlich. Das ist doch aber nicht der WS Bescheid gewesen, der die Klagefrist für eine VK auslöst. Einen WS Bescheid gab es doch gar nicht. Oder steh ich gerade auf dem Schlauch?
11.12.2014, 18:28
Warum soll das nicht der WS-Bescheid gewesen sein, der die Frist für die VerPflKL ausgelöst hat?
Beim Antrag zu 2), wegen des Namens, kam §75 VwGO ins Spiel, aber doch noch nicht beim Antrag 1) oder??
Beim Antrag zu 2), wegen des Namens, kam §75 VwGO ins Spiel, aber doch noch nicht beim Antrag 1) oder??
11.12.2014, 18:30
Aber da war ja keine Rechtbehelfsbelehrung in dem Schreiben, oder? Das heißt es war jedenfalls Jahresfrist und Klagefrist nicht weiter zu problematisieren.
11.12.2014, 18:32
(11.12.2014, 18:28)Gast schrieb: Warum soll das nicht der WS-Bescheid gewesen sein, der die Frist für die VerPflKL ausgelöst hat?
Beim Antrag zu 2), wegen des Namens, kam §75 VwGO ins Spiel, aber doch noch nicht beim Antrag 1) oder??
Mag sein, dass das komplett falsch ist. Ich habe es so aufgefasst wie der Anwalt es an die Behörde richtete. Als Sachstandsmitteilung auf die Sachstandsanfrage. Deswegen hab ich auch 2x eine Untätigkeitsklage:s
Habe gesagt, dass die Behörde unwillig ist, hier zu bescheiden.
11.12.2014, 18:36
Ach so.. klingt nicht schlecht! Immerhin hast das Problem mit der Frist irgendwie reingebracht und begründet! ich habe Leistungsklage angenommen und die fehlende Regelung im Halbsatz angesprochen
11.12.2014, 18:42
In NRW stand, dass die Rechtsmittelbelehrung nicht abgedruckt, aber ordnungsgemäß ist.