09.01.2021, 18:49
(09.01.2021, 18:46)Gast schrieb:(09.01.2021, 18:36)Gast schrieb:(09.01.2021, 18:27)Gast schrieb: Das würde mich wirklich interessieren. Wenn ich es richtig sehe, haben Beamte lediglich den Vorteil, dass sie von ihrem Brutto lediglich die Lohnsteuer abziehen müssen. Daneben kommt dann lediglich der monatliche Betrag für die PKV. Da gibt es dann eigene Tarife nur für Beamte.
- welchen Betrag zahlt man monatlich für die PKV? Ich las 300 EUR?
- nach meiner Kenntnis gibt es in der PKV keine Familienversicherung vergleichbar mit der GKV. Dh jedes Familienmitglied steigert den Beitrag?
Würde mich nicht wundern, wenn es sich hier um den gleichen Schreiberling wie oben handeln würde.
Negativ... bei der Frage, ob ich in der Privatwirtschaft bleibe, kommt es wesentlich (wen wunderts) aufs Netto an. Und zum Beamten-Netto gibt es einfach kaum Auskunft im Netz. Ebensowenig sowas wie einen Gehaltsrechner
Muss nicht fürs Nettogehalt einfach die Lohnsteuer + private KV abgezogen werden? Zumindest wenn man sowas wie Kinderzuschlag etc. unberücksichtigt lässt und zum Vergleich einfach vom kinderlosen, unverheirateten Berufsanfänger ausgeht?
09.01.2021, 19:08
(09.01.2021, 18:46)Gast schrieb:Besoldungsrechner? Hallo?(09.01.2021, 18:36)Gast schrieb:(09.01.2021, 18:27)Gast schrieb: Das würde mich wirklich interessieren. Wenn ich es richtig sehe, haben Beamte lediglich den Vorteil, dass sie von ihrem Brutto lediglich die Lohnsteuer abziehen müssen. Daneben kommt dann lediglich der monatliche Betrag für die PKV. Da gibt es dann eigene Tarife nur für Beamte.
- welchen Betrag zahlt man monatlich für die PKV? Ich las 300 EUR?
- nach meiner Kenntnis gibt es in der PKV keine Familienversicherung vergleichbar mit der GKV. Dh jedes Familienmitglied steigert den Beitrag?
Würde mich nicht wundern, wenn es sich hier um den gleichen Schreiberling wie oben handeln würde.
Negativ... bei der Frage, ob ich in der Privatwirtschaft bleibe, kommt es wesentlich (wen wunderts) aufs Netto an. Und zum Beamten-Netto gibt es einfach kaum Auskunft im Netz. Ebensowenig sowas wie einen Gehaltsrechner
Bei R1 Erfahrungstufe 2 (habe viele zu Beginn) hier Land SH ist man bei 3450 Netto minus PKV =3100
In der Privatwirtschaft muss man dafür ca 65K Brutto verdienen. Dann muss man aber noch die späteren Pensionsansprüche berücksichtigen (75 statt ca 47 Prozent vom letzten Netto). Das müsste man dann durch private Rücklagen ausgleichen. Auch bekommt man für Kinder, Heirat Zulagen.
Insofern halte ich einen Vergleich mit 80K in der Privatwirtschaft für sinnvoll. Dann ist man bei 3700 Netto und kann entsprechend 600 anlegen/zurücklegen um auf ein vergleichbare Rente wie die Pension zu kommen.
Wie bereits angeklungen, bekommst Du 80K zum Einstieg nur in Spezialkanzleien und GK, guter Mittelstand und große Unternehmen.
Der Spread geht beim Anwalt allerdings später weiter auseinander. R1 Stufe 15 SH sind zB max 5000 Netto. Die meisten steigen ja nie auf R2 auf.
09.01.2021, 19:30
Erfahrungszeiten ebenso. Viele sind quasi sofort eine Stufe höher. Relativ zu Beginn schon müsste man wohl eher mindestens 85k heranziehen. Andere Vorteile sind da nicht inbegriffen.
Gesellschaftliches Ansehen eines Richters/StA schätze ich auch höher ein (ohne selbst ein Teil davon zu sein). Aber das ist subjektiv und sehen die meisten Anwälte naturgemäß anders.
Gesellschaftliches Ansehen eines Richters/StA schätze ich auch höher ein (ohne selbst ein Teil davon zu sein). Aber das ist subjektiv und sehen die meisten Anwälte naturgemäß anders.
09.01.2021, 20:00
Für das, was ich als Richter (1.Jahr) leiste, ist die Besoldung ein Witz!!
09.01.2021, 20:03
09.01.2021, 20:05
09.01.2021, 20:08
09.01.2021, 20:09
(09.01.2021, 19:30)Gast schrieb: Erfahrungszeiten ebenso. Viele sind quasi sofort eine Stufe höher. Relativ zu Beginn schon müsste man wohl eher mindestens 85k heranziehen. Andere Vorteile sind da nicht inbegriffen.
Gesellschaftliches Ansehen eines Richters/StA schätze ich auch höher ein (ohne selbst ein Teil davon zu sein). Aber das ist subjektiv und sehen die meisten Anwälte naturgemäß anders.
Wer so tut, als würde er es anders sehen, dass Richter gesellschaftlich höher angesehen sind als Anwälte, belügt (möglicherweise) sich selbst und seine Mitmenschen.
09.01.2021, 20:13
(09.01.2021, 20:09)WrummWrumm schrieb:(09.01.2021, 19:30)Gast schrieb: Erfahrungszeiten ebenso. Viele sind quasi sofort eine Stufe höher. Relativ zu Beginn schon müsste man wohl eher mindestens 85k heranziehen. Andere Vorteile sind da nicht inbegriffen.
Gesellschaftliches Ansehen eines Richters/StA schätze ich auch höher ein (ohne selbst ein Teil davon zu sein). Aber das ist subjektiv und sehen die meisten Anwälte naturgemäß anders.
Wer so tut, als würde er es anders sehen, dass Richter gesellschaftlich höher angesehen sind als Anwälte, belügt (möglicherweise) sich selbst und seine Mitmenschen.
Denke auch, dass die R1ler in der allgemeinen Gesellschaft weiterhin das höhere Ansehen genießen dürfen. Ob das wem gefällt oder nicht, berechtigt oder nicht. Ist bei einem Arzt ebenso der Fall.
09.01.2021, 20:38
(09.01.2021, 20:09)WrummWrumm schrieb:(09.01.2021, 19:30)Gast schrieb: Erfahrungszeiten ebenso. Viele sind quasi sofort eine Stufe höher. Relativ zu Beginn schon müsste man wohl eher mindestens 85k heranziehen. Andere Vorteile sind da nicht inbegriffen.
Gesellschaftliches Ansehen eines Richters/StA schätze ich auch höher ein (ohne selbst ein Teil davon zu sein). Aber das ist subjektiv und sehen die meisten Anwälte naturgemäß anders.
Wer so tut, als würde er es anders sehen, dass Richter gesellschaftlich höher angesehen sind als Anwälte, belügt (möglicherweise) sich selbst und seine Mitmenschen.
Richter sind die Krone der Schöpfung, was denn sonst. Schade, dass sie nicht dementsprechend entlohnt werden.