11.04.2017, 21:31
Zu dem Problem stand eg. fast alles im Kommentar:
Frist lief am 03. ab - 04. ist zu spät.
Fristwahrung durch Anruf bei Geschäftsstelle? (-), weil keine Identifikationsmöglichkeit des Anrufenden, Wichtigkeit des Aktes
Verschuldenszurechnung für den Mandanten? (-), weil wir ja nicht im Zivilrecht sind. M hat mit dem Anwalt bereits zumindest vor dem 02.01. gesprochen, dass Revision eingelegt werden soll.
Da keine Verschuldenszurechnung, kann Mandant glaubhaft machen, dass ihm Wiedereinsetzung zu gewähren ist, indem Anwalt nun unverzüglich Revision einlegt und die Gründe dargelegt werden. Dafür, dass Anwalt die Einlegung für ordnungsgemäß halten konnte, sprach noch, dass die G-Stelle ihm ja nicht mitgeteilt hat, dass das nicht möglich sei. uvm.
Nach m.M. ist auch per Telephon im Ausnahmefall Fristwahrung der Einlegung möglich.
Frist lief am 03. ab - 04. ist zu spät.
Fristwahrung durch Anruf bei Geschäftsstelle? (-), weil keine Identifikationsmöglichkeit des Anrufenden, Wichtigkeit des Aktes
Verschuldenszurechnung für den Mandanten? (-), weil wir ja nicht im Zivilrecht sind. M hat mit dem Anwalt bereits zumindest vor dem 02.01. gesprochen, dass Revision eingelegt werden soll.
Da keine Verschuldenszurechnung, kann Mandant glaubhaft machen, dass ihm Wiedereinsetzung zu gewähren ist, indem Anwalt nun unverzüglich Revision einlegt und die Gründe dargelegt werden. Dafür, dass Anwalt die Einlegung für ordnungsgemäß halten konnte, sprach noch, dass die G-Stelle ihm ja nicht mitgeteilt hat, dass das nicht möglich sei. uvm.
Nach m.M. ist auch per Telephon im Ausnahmefall Fristwahrung der Einlegung möglich.
11.04.2017, 22:15
Verschulden wird nicht zugerechnet, ich habe es allerdings so gelöst, dass ohnehin kein Verschulden des Anwalts vorlag. Antrag war mE von Amts wegen zu gewähren, da die Verfahrenshandlung nachgeholt waren und die Tatsachen für die Wiedereinsetzung bereits aus der Aktennotiz der Geschäftsstelle gerichtsbekannt war.
11.04.2017, 22:24
habe das mit der Revisionseinlegung so gelöst:
1. Schriftsatz zu spät
2. Telefonanruf: zu Protokoll der Geschäftstelle (-) da für die Einlegung bei der Geschäftsstelle der Rechtspfleger zuständig ist und nicht ein Geschäftsstellenbediensteter (§ 24 RPflG)
3. Wiedereinsetzung
a) Verschulden des Mdt (-), Zurechnung des anwaltlichen Verschuldens (-)
b) Nachholung noch möglich, da es auf Kenntnis des Mdt ankommt und nicht des RA von Fristversäumnis
Verfahrensrügen:
§ 338 Nr. 1 iVm DRiG (Verstoß - da präkludiert)
§ 229 IV (Verstoß +)
§ 252 I Nr. 2, IV (Verstoß +)
§ 244 III (Verstoß - da anderer Grund für Ablehnung vorlag, den Revisionsgericht als Beschwerdegericht heranziehen)
Sachrüge...joar ging drunter und drüber...bin offenbar auch ungeeignet für das Amt als Strafrichter..habe keinen Vorsatz angenommen bzw. Tötung sondern nur Fahrlässigkeit...dann alles über Erfolgsqualifikationen laufen lassen (239a III, 211 III)...hätte auch mal besser auf meinen Bauch hören sollen ^^
1. Schriftsatz zu spät
2. Telefonanruf: zu Protokoll der Geschäftstelle (-) da für die Einlegung bei der Geschäftsstelle der Rechtspfleger zuständig ist und nicht ein Geschäftsstellenbediensteter (§ 24 RPflG)
3. Wiedereinsetzung
a) Verschulden des Mdt (-), Zurechnung des anwaltlichen Verschuldens (-)
b) Nachholung noch möglich, da es auf Kenntnis des Mdt ankommt und nicht des RA von Fristversäumnis
Verfahrensrügen:
§ 338 Nr. 1 iVm DRiG (Verstoß - da präkludiert)
§ 229 IV (Verstoß +)
§ 252 I Nr. 2, IV (Verstoß +)
§ 244 III (Verstoß - da anderer Grund für Ablehnung vorlag, den Revisionsgericht als Beschwerdegericht heranziehen)
Sachrüge...joar ging drunter und drüber...bin offenbar auch ungeeignet für das Amt als Strafrichter..habe keinen Vorsatz angenommen bzw. Tötung sondern nur Fahrlässigkeit...dann alles über Erfolgsqualifikationen laufen lassen (239a III, 211 III)...hätte auch mal besser auf meinen Bauch hören sollen ^^
11.04.2017, 22:44
12.04.2017, 07:51
Morgen Urteil und Dienstag Gutachten?
12.04.2017, 08:02
Yes
12.04.2017, 09:01
Hat jemand eine thematische Tendenz ?
12.04.2017, 09:45
Baurecht war schon lange nicht mehr dran und ist sehr beliebt. Die letzten Monate lief immer Gewerbetecht...
Letzten Monat lief in NRW 2x Beamtenrecht, denke das kommt Gott sei dank nicht mehr dran
Letzten Monat lief in NRW 2x Beamtenrecht, denke das kommt Gott sei dank nicht mehr dran
12.04.2017, 10:21
(12.04.2017, 09:45)NRW schrieb: Baurecht war schon lange nicht mehr dran und ist sehr beliebt. Die letzten Monate lief immer Gewerbetecht...
Letzten Monat lief in NRW 2x Beamtenrecht, denke das kommt Gott sei dank nicht mehr dran
Ja, vielleicht mit Bezug zu Flüchtlingsunterkünften? Das hat insbesondere die Hamburger Gerichte in letzter Zeit viel beschäftigt.
Sonst tippe ich auf Versammlungs- oder Waffenrecht.
Oder was komplett Abgefahrenes wie die Krähenklatsche im Januar.
12.04.2017, 11:35
Mal ne Zwischenfrage fürs GPA Nord:
Werden die Klausuren eigentlich nur von Korrektoren aus dem eigenen Bundesland korrigiert? Oder könnte z.B. auch ne Klausur aus Hamburg bei nem Korrektor in Bremen landen, sodass quasi ein Mix aus Klausuren aus allen 3 Ländern bei einem Korrektor entsteht?
Werden die Klausuren eigentlich nur von Korrektoren aus dem eigenen Bundesland korrigiert? Oder könnte z.B. auch ne Klausur aus Hamburg bei nem Korrektor in Bremen landen, sodass quasi ein Mix aus Klausuren aus allen 3 Ländern bei einem Korrektor entsteht?