08.01.2021, 16:58
Das noch niemand was zur AW Klausur in Hessen geschrieben hat wird wohl seine Gründe haben ???
08.01.2021, 17:28
08.01.2021, 17:32
(08.01.2021, 15:44)Gast schrieb:Jo, heute auch zum ersten Mal richtige Zeitprobleme, so dass ich Sachen abkürzen musste.(08.01.2021, 15:27)Gast schrieb: Z4 in nrw
Beklagtenklausur mit Schwerpunkt Vereinsrecht.
Haftung des Vereins ggü einem Vereinsmitglied, weil dieses von einem anderen Mitglied verletzt wurde und der Verein insofern nicht auf den fehlenden (satzungsmäßig verpflichtenden) Versicherungsschutz des Mitglieds geachtet hat.
Kleine Aspekte in der Zulässigkeit zu Schmerzensgeld und ähnlichen.
In der Begründetheit Hauptproblem: Gibt es überhaupt so eine Pflicht im Rahmen von 280 bzw VSP bei 823.
Kleinere Probleme in der Haftungsausfüllung. Zweckmäßigkeit schwierig, da für viele Sachen einfach Angaben fehlten.
Schriftsatz ans Bericht oder Mandanten.
Zusätzlich Kautelarberatung hinsichtlich der Vereinssatzung in verschiedenen Punkten.
ich fand es viel zu viel - die Satzungsgeschichte ist bei mir nur eineinhalb Seiten lang, damit ich noch eine Klageerwiderung schreiben konnte
Insgesamt auch eher unschön die Klausur. War mir nicht klar, was der Schaden war. Weil für die Verletzung war die Pflichtverletzung nicht kausal. Also muss der Schaden darin liegen, dass der Geschädigte seinen Schaden nicht liquidieren kann. Das war aber nicht bewiesen. Hab jedenfalls Abweisung als derzeit unbegründet beantragt. Aber keine Ahnung ob das stimmt.
Beim Verdienstausfall war die Berechnung falsch, aber ich hab nicht verstanden, was ich damit praktisch anfangen soll. Unsubstantiiert ist es ja deswegen nicht, er hat SV-Gutachten angeboten. Aber dennoch falsch. Keine Ahnung.
Bei dem Kautelar-Teil hab ich einfach gefreestyled, nix mit "Was ist die Rechtslage, was ist der Regelungsbedarf. Einfach die Fragen beantwortet, aber der Mandant hat ja auch nach einer Stellungnahme und nicht nach einer Begutachtung gefragt :D
08.01.2021, 17:46
(08.01.2021, 17:32)Gast schrieb:(08.01.2021, 15:44)Gast schrieb:Jo, heute auch zum ersten Mal richtige Zeitprobleme, so dass ich Sachen abkürzen musste.(08.01.2021, 15:27)Gast schrieb: Z4 in nrw
Beklagtenklausur mit Schwerpunkt Vereinsrecht.
Haftung des Vereins ggü einem Vereinsmitglied, weil dieses von einem anderen Mitglied verletzt wurde und der Verein insofern nicht auf den fehlenden (satzungsmäßig verpflichtenden) Versicherungsschutz des Mitglieds geachtet hat.
Kleine Aspekte in der Zulässigkeit zu Schmerzensgeld und ähnlichen.
In der Begründetheit Hauptproblem: Gibt es überhaupt so eine Pflicht im Rahmen von 280 bzw VSP bei 823.
Kleinere Probleme in der Haftungsausfüllung. Zweckmäßigkeit schwierig, da für viele Sachen einfach Angaben fehlten.
Schriftsatz ans Bericht oder Mandanten.
Zusätzlich Kautelarberatung hinsichtlich der Vereinssatzung in verschiedenen Punkten.
ich fand es viel zu viel - die Satzungsgeschichte ist bei mir nur eineinhalb Seiten lang, damit ich noch eine Klageerwiderung schreiben konnte
Insgesamt auch eher unschön die Klausur. War mir nicht klar, was der Schaden war. Weil für die Verletzung war die Pflichtverletzung nicht kausal. Also muss der Schaden darin liegen, dass der Geschädigte seinen Schaden nicht liquidieren kann. Das war aber nicht bewiesen. Hab jedenfalls Abweisung als derzeit unbegründet beantragt. Aber keine Ahnung ob das stimmt.
Beim Verdienstausfall war die Berechnung falsch, aber ich hab nicht verstanden, was ich damit praktisch anfangen soll. Unsubstantiiert ist es ja deswegen nicht, er hat SV-Gutachten angeboten. Aber dennoch falsch. Keine Ahnung.
Bei dem Kautelar-Teil hab ich einfach gefreestyled, nix mit "Was ist die Rechtslage, was ist der Regelungsbedarf. Einfach die Fragen beantwortet, aber der Mandant hat ja auch nach einer Stellungnahme und nicht nach einer Begutachtung gefragt :D
ich glaube in nds hat er kein sv-gutachten angeboten aber who knows. meine die summe war da korrekt berechnet. immerhin mal eine "normale" thematik insgesamt.
08.01.2021, 17:58
Hessen:
Kautelar Klausur zu arbeitsrecht. Einen Arbeitsvertrag erstellen.
Kautelar Klausur zu arbeitsrecht. Einen Arbeitsvertrag erstellen.
08.01.2021, 18:30
(08.01.2021, 17:32)Gast schrieb:(08.01.2021, 15:44)Gast schrieb:Jo, heute auch zum ersten Mal richtige Zeitprobleme, so dass ich Sachen abkürzen musste.(08.01.2021, 15:27)Gast schrieb: Z4 in nrw
Beklagtenklausur mit Schwerpunkt Vereinsrecht.
Haftung des Vereins ggü einem Vereinsmitglied, weil dieses von einem anderen Mitglied verletzt wurde und der Verein insofern nicht auf den fehlenden (satzungsmäßig verpflichtenden) Versicherungsschutz des Mitglieds geachtet hat.
Kleine Aspekte in der Zulässigkeit zu Schmerzensgeld und ähnlichen.
In der Begründetheit Hauptproblem: Gibt es überhaupt so eine Pflicht im Rahmen von 280 bzw VSP bei 823.
Kleinere Probleme in der Haftungsausfüllung. Zweckmäßigkeit schwierig, da für viele Sachen einfach Angaben fehlten.
Schriftsatz ans Bericht oder Mandanten.
Zusätzlich Kautelarberatung hinsichtlich der Vereinssatzung in verschiedenen Punkten.
ich fand es viel zu viel - die Satzungsgeschichte ist bei mir nur eineinhalb Seiten lang, damit ich noch eine Klageerwiderung schreiben konnte
Insgesamt auch eher unschön die Klausur. War mir nicht klar, was der Schaden war. Weil für die Verletzung war die Pflichtverletzung nicht kausal. Also muss der Schaden darin liegen, dass der Geschädigte seinen Schaden nicht liquidieren kann. Das war aber nicht bewiesen. Hab jedenfalls Abweisung als derzeit unbegründet beantragt. Aber keine Ahnung ob das stimmt.
Beim Verdienstausfall war die Berechnung falsch, aber ich hab nicht verstanden, was ich damit praktisch anfangen soll. Unsubstantiiert ist es ja deswegen nicht, er hat SV-Gutachten angeboten. Aber dennoch falsch. Keine Ahnung.
Bei dem Kautelar-Teil hab ich einfach gefreestyled, nix mit "Was ist die Rechtslage, was ist der Regelungsbedarf. Einfach die Fragen beantwortet, aber der Mandant hat ja auch nach einer Stellungnahme und nicht nach einer Begutachtung gefragt :D
Wobei die Frage ist, ob das überhaupt ein Schaden sein kann :D.
Grandioser Fall.
08.01.2021, 18:41
Hat da jemand eigentlich ein Urteil zum Fall in NRW oder weiß, wie das zu lösen gewesen wäre?
08.01.2021, 18:43
Hessen AW Wirtschaftsrecht aus Beklagtensicht
Mandant Scheinkaufmann bürgt telefonisch
Darlehensvertrag als Scheinkaufmann für zu gründende GmbH IG
Später dann notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags eine Eintragung erfolgt nicht
Kläger ist Darlehensgeber und verlangt Zahlung von M als Bürge für die Darlehensrückforderung der K gegen die GmbH IG dessen Alleingesellschafter der M ist
Mandant Scheinkaufmann bürgt telefonisch
Darlehensvertrag als Scheinkaufmann für zu gründende GmbH IG
Später dann notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags eine Eintragung erfolgt nicht
Kläger ist Darlehensgeber und verlangt Zahlung von M als Bürge für die Darlehensrückforderung der K gegen die GmbH IG dessen Alleingesellschafter der M ist
08.01.2021, 18:44
08.01.2021, 18:49
(08.01.2021, 18:30)Gast schrieb:(08.01.2021, 17:32)Gast schrieb:(08.01.2021, 15:44)Gast schrieb:Jo, heute auch zum ersten Mal richtige Zeitprobleme, so dass ich Sachen abkürzen musste.(08.01.2021, 15:27)Gast schrieb: Z4 in nrw
Beklagtenklausur mit Schwerpunkt Vereinsrecht.
Haftung des Vereins ggü einem Vereinsmitglied, weil dieses von einem anderen Mitglied verletzt wurde und der Verein insofern nicht auf den fehlenden (satzungsmäßig verpflichtenden) Versicherungsschutz des Mitglieds geachtet hat.
Kleine Aspekte in der Zulässigkeit zu Schmerzensgeld und ähnlichen.
In der Begründetheit Hauptproblem: Gibt es überhaupt so eine Pflicht im Rahmen von 280 bzw VSP bei 823.
Kleinere Probleme in der Haftungsausfüllung. Zweckmäßigkeit schwierig, da für viele Sachen einfach Angaben fehlten.
Schriftsatz ans Bericht oder Mandanten.
Zusätzlich Kautelarberatung hinsichtlich der Vereinssatzung in verschiedenen Punkten.
ich fand es viel zu viel - die Satzungsgeschichte ist bei mir nur eineinhalb Seiten lang, damit ich noch eine Klageerwiderung schreiben konnte
Insgesamt auch eher unschön die Klausur. War mir nicht klar, was der Schaden war. Weil für die Verletzung war die Pflichtverletzung nicht kausal. Also muss der Schaden darin liegen, dass der Geschädigte seinen Schaden nicht liquidieren kann. Das war aber nicht bewiesen. Hab jedenfalls Abweisung als derzeit unbegründet beantragt. Aber keine Ahnung ob das stimmt.
Beim Verdienstausfall war die Berechnung falsch, aber ich hab nicht verstanden, was ich damit praktisch anfangen soll. Unsubstantiiert ist es ja deswegen nicht, er hat SV-Gutachten angeboten. Aber dennoch falsch. Keine Ahnung.
Bei dem Kautelar-Teil hab ich einfach gefreestyled, nix mit "Was ist die Rechtslage, was ist der Regelungsbedarf. Einfach die Fragen beantwortet, aber der Mandant hat ja auch nach einer Stellungnahme und nicht nach einer Begutachtung gefragt :D
Wobei die Frage ist, ob das überhaupt ein Schaden sein kann :D.
Grandioser Fall.
Ja eben. Hab es als Schaden genommen, damit ich noch was zu der Thematik schreiben konnte, dass er als selbständiger Zahnarzt den Verdienstausfall an Hand eines angestellten Zahnarztes abrechnen wollte. Wäre man ja sonst nicht hingekommen. Aber der Fall war wirklich abgefahren. Immerhin mal was anderes :D